Autor Thema: Feuerstättenbescheid nächster Prüfungstermin  (Gelesen 4820 mal)

Natschi78

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Hallo zusammen,
mein Feuerstättenbescheid 2012 weist aus, dass der nächste Termin zur Feuerstättenbeschau 2017 ist. Nun stand der Schornsteinfeger Anfang November wie üblich vor der Tür. Er begann mit der Emissionsmessung im Heizungsraum, ging zum Kamin im Wohnzimmer und schließlich zum Kehren aufs Dach. Nun bekomme ich eine saftige Rechnung zusätzlich über Feuerstättenbeschau, dabei wäre diese erst laut letztem Bescheid in 2017 fällig. Ich fahre mein Auto ja auch nicht früher als die TÜV-Plakette ausweist zum TÜV. Demnach bin ich nun sauer. Ich wusste nur gar nicht, dass er dabei war eine Feuerstättenbeschau durchzuführen. Mir kam der Termin vor wie immer. Warum hat er diese früher durchgeführt? Gibt es eine gesetzliche Änderung trotz Datum des letzten Bescheides? Oder wirklich reine Willkür? Könnte ich mich gegen die Zahlung wehren und verweisen, dass die Notwendigkeit erst 2017 bestanden hätte und er somit dann seiner Prüfungspflicht nachkommen soll. Ich wusste ja gar nicht, dass das gerade eine Beschau ist!
Vielen Dank für Antworten.
Natschi

Dennis

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Re: Feuerstättenbescheid nächster Prüfungstermin
« Antwort #1 am: 28.11.16, 15:26 »
Mittlerweile 2x innerhalb von 7 Jahren. Also theoretisch ist er knapp ein Jahr zu spät dran gewesen.

Natschi

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Re: Feuerstättenbescheid nächster Prüfungstermin
« Antwort #2 am: 30.11.16, 12:41 »
Danke für die Info.

Gegenüber dem letzten Mal sind die Kosten exorbitant gestiegen. Wie finde ich heraus, ob alles passt?

EFH in Bayern Ölzentralheizung im Keller, mit Holz beheizbarer Kachelofen im Wohnzimmer für die Gemütlichkeit im Winter, ein Schornstein

Ich lese da FSM, FBD, FSF, FSFa, FSG und ZIFg, alles 6,30 Euro pro Position abgesehen von FBD von 10,50 Euro und FSG 12,29 Euro (alles netto).

Was mich auch wundert: In 2014 und 2015 lag Kehren/Überprüfen bei 36,85 Euro und Abgaswegeüberprüfung bei 14,82 Euro (alles netto). In 2016 auf einmal Kehren/Überprüfen 26,43 Euro - etwa 10 Euro weniger, was erfreulich wäre, dafür Abgaswegeüberprüfung bei 33,51 Euro - gleich 20 Euro mehr als beide Jahre zuvor.

Das erscheint mir dubios. In 2013 lag beides bei je 25 Euro und damit in Summe auch bei 50 Euro wie in 2014 und 2015. In 2016 nun eben komisch. Kann mir dazu jemand sagen wie das sein kann?
Danke.

Dennis

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Re: Feuerstättenbescheid nächster Prüfungstermin
« Antwort #3 am: 30.11.16, 15:21 »
Früher waren alle Kosten vorgegeben, mittlerweile kann er des normale Messen und Fegen so kalkulieren wie er dies für richtig hält.
Dieses Jahr ist es vor allem knapp 50€ teurer wegen der Feuerstättenschau.
Wenn es bisher jedes Jahr knapp 50€ gekostet hat, kostet es dieses Jahr knapp 100€. Hat damit zu tun dass die Feuerstättenschau früher jedes Jahr anteilig bezahlt wurde, und mittlerweile direkt wenn se stattgefunden hat.

Nathalie Nobel

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Re: Feuerstättenbescheid nächster Prüfungstermin
« Antwort #4 am: 30.11.16, 17:27 »
Ok, heißt auch wenn ich weiterhin beim Bezirksschornsteinfeger bin und die letzten beiden Jahre auch schon nach Reform gleichbleibend die Abgaswegeüberprüfung Netto 14,82 Euro gekostet hat, kann er dies auf 33,85 Euro erhöhen, also mehr als verdoppeln? Finde ich schon krass.

D.h. ich sollte nun jedes Jahr Fragen, wieviel es wohl Kosten wird? Sonst verdoppeln sich die jährlich wiederkehrenden Kosten nächstes Jahr ggf. erneut.

Klar, dass etwa 50 Euro netto durch die Feuerstättenbeschau kommt, hab dafür eine extra Rechnung. Habe mich eben auch über die Rechnung mit den jährlich wiederkehrenden Kosten wegen der enormen Verteuerung der Abgaswegeüberprufung gewundert.

Dennis

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Re: Feuerstättenbescheid nächster Prüfungstermin
« Antwort #5 am: 30.11.16, 20:24 »
Ich habe momentan Probleme zu folgen, also dieses Jahr hat abgesehen von der Feuerstättenschau 10€ mehr gekostet als letztes Jahr, dafür waren die Jahre zuvor Preisstabil?

Die Preise können sich jedes Jahr aufs neue ändern, vorher Nachzufragen, oder sich generell einen freien Schornsteinfeger zu besorgen, hilft dann Überraschungen vorzubeugen.

Bernd

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Re: Feuerstättenbescheid nächster Prüfungstermin
« Antwort #6 am: 01.12.16, 11:59 »
Vielleicht liegt das auch daran das die Anlage der messpflicht unterliegt. Und diese ist eben dann z.b.  Nur alle 2 Jahre zu messen. Um welche Heizung handelt es sich?