Autor Thema: Schornstein abmelden ohne Kamin abzureißen?  (Gelesen 3154 mal)

zonex

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Hallo,

es geht um einen Kaminofen den wir seit 3-4 Jahren gar nicht benutzen.Nur als wir neu eingezogen waren hatten wir benutzt aus neugier war aber nicht unser Ding.
Wie auch immer den Schornsteinfeger hatten wir das dann auch so gesagt.Uns wurde gesagt das das sehr teuer ist den Schornstein abzumelden.Als er so gesagt hat haben wir das dann auch so geglaubt.
Nun jetzt bei letztes mal wieder das gleiche Thema wir benutzen Kamin nicht und er ihr muss trotzdem bezahlen.Es war wieder null dreck da.Er hat mir auch was unterschreiben lassen das wir unterrichten worden das wir auch ein anderen Schornsteinkehrer nehmen können.Uns wurde das mindestens so gesagt.
Wir haben auch noch gezeigt da innen drin Mauerstein gebrochenes ist.Wir aber benutzen den Kamin so wieso nicht.Bis dahin alles ok.
Nur nach ein paar Tagen kommt ein Brief vom Schornsteinfeger.

Mängelmeldung:

Betriebsverbot der Feuerstätte obwohl wir seit Jahren nicht benutzen und er das weiß.

Dann soll ich den Kamin instand setzen was blöd ist weil ich eh nicht benutze.

Oder demontieren was ich eigentlich gerne machen würde.Nur würde mein Wohnzimmer sich zu einer Ruine verwandeln.Da müsste ich Wand putzen und malen lassen und die Fließen legen lassen.Das Problem ich habe die gleichen Fließen nicht.
Es wäre also ein ganz großes unterfangen.

Das was ich mir gedacht habe ich melde das Ding ab.Inzwischen glaube ich nicht mehr was der Schornsteinfeger sagt.Ich denke er möchte nur abzocken.
Was muss gemacht damit der Schornstein abgemeldet wird ohne gleich den Kamin abzureißen?
Für die Zukunft plane ich Kamin abzureißen zu lassen.Im Moment aber nicht da das ein großes unterfangen ist.

Meine zweite Frage ich möchte den Bezirk Schornsteinfeger nicht mehr.
Was muss ich machen?

Grüße euch

Chantalle

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Re: Schornstein abmelden ohne Kamin abzureißen?
« Antwort #1 am: 10.09.17, 09:58 »
Den Schornstein oben verschließen, wird meist mit einem "Lüfterstein" gemacht, danach ist der Schornstein Offiziell außer Betrieb gesetzt/nicht mehr nutzbar.

Für die "Freien Tätigkeiten" können Sie beauftragen wen Sie wollen, nur für die hoheitlichen wird nach wie vor der "Zuständige" vorbeikommen müssen.

Adem Cenkiz

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Re: Schornstein abmelden ohne Kamin abzureißen?
« Antwort #2 am: 10.09.17, 13:14 »
Danke für Antwort.

Also Lüfter stein oben im Dach reicht völlig aus.

Nachdem ich Schornstein oben zu gemacht habe.
Soll der Schornstein Abmeldung dann bei den Bezirk Schornsteinfeger gemacht werden?