Den Schornstein oben verschließen, wird meist mit einem "Lüfterstein" gemacht, danach ist der Schornstein Offiziell außer Betrieb gesetzt/nicht mehr nutzbar.
Für die "Freien Tätigkeiten" können Sie beauftragen wen Sie wollen, nur für die hoheitlichen wird nach wie vor der "Zuständige" vorbeikommen müssen.