Autor Thema: KÜO erforderlich, KÜO+Messung abgerechnet - Betrug?  (Gelesen 2213 mal)

Detlef

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folgender Fall;

Laut vorliegendem Feuerstättenbescheid von 2014 sind 1 x jährlich die KÜO und 1 x in 2 Jahren die Messung nach BImSchV erforderlich.

Die letzten beiden Rechnungen von 2015 + 1016, mit nur einer Pos. "Abgaswege" mit jeweils ca. 50 Euro.

Für 2015 waren KÜO + Messung erforderlich, somit 50 Euro für mich OK.
Jedoch für 2016 war nur KÜO vorgeschrieben, jedoch wurde der gleich Preis 50 Euro verlangt. Messprotokoll nach BImSchV dabei, obwohl nicht notwendig und nicht beauftragt! - für mich Betrug!

Nach Anfrage bei meinem zuständigen Berzirkskehrmeister zur Kostenklärung (was eine KÜO und was eine Abgasmessung nach BImSchV kostet) kam nach mehreren Hin und Her folgende Aussage:
Die Kosten für eine KÜO mit BImschV und ohne BImSchV sind bei ihm immer die gleichen, da er auch immer eine Messung nach BImSchV macht.

Fragen:
1. Darf er eine Messung nach BImSchV (inkl. Bescheinigung) überhaupt machen und berechnen, obwohl dies nach Feuerstättenbescheid nicht erforderlich und von mir auch nicht gewünscht ist?

2. Ist die Rechnungstellung mit der einfachen Angabe "Abgaswege" rechtens?

3. Anmeldung zum Termin war von 13 bis 16 Uhr. Gekommen ca. 10:30 Uhr, habe ich von meiner Frau erfahren, da ich nicht anwesend war - ich hatte mich auf die angegebenen Zeiten eingestellt und wäre dann auch selbst dabei gewesen! Muss er sich an den angemeldeten Zeitrahmen halten?

4. Laut Vorschrift muss ja in 7 Jahren 2mal ein Feuerstättenbescheid erfolgen! - Da bei mir 2014 der letzte war, und ich nun eine Ankündigung für 2017 erhalten habe. Kann ich für 2017 den Feuerstättenbescheid verweigern und auf ca. 2020 verschieben lassen?

5. Aufgrund der meines Erachtens betrügerischen Vorgehensweise meines Bezirkskehrmeisters möchte ich auch die hoheitlichen Aufgaben, wie z. B. Feuerstättenbescheid von einem anderen berechtigten Bezirkskehrmeister machen lassen! - Ist dies möglich und wie ist der Ablauf?

Vorab vielen Dank für die Beiträge dazu.

Chantalle

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1. Ja, es ist gar nicht möglich mit den modernen Messgeräten nur "das Eine" zu messen, gibt zwar kleine Unterschiede, doch der grobe Ablauf ist der gleiche. Wenn er Ihnen kostenlos zusätzliche Informationen zu Ihrer Heizung liefert, weiß ich gerade nicht wo er sich angreifbar macht.

2. Ja

3. Nö, er stand vor der Tür, er wurde reingelassen, er muss sich für freie Tätigkeiten nicht einmal Anmelden "Wanderndes Handwerk" wer da is is da, wer nich der nich

4. Nö, 2x im Zeitraum seiner Bestellung (7 Jahre) muss er bei Ihnen gewesen sein, also alle 3.5 Jahre
Oder er kommt 2020 2x, aber des is nicht zulässig.

5. Nö.

Ich bezweifel dass meine Aussagen in Ihrem Sinne sind, deshalb lehne ich des im voraus gegebene Danke wieder ab :-)