Na was schon, auch dieser Bürger hat sich an geltendes Recht zu halten. ...
Ja, und genau darum geht es ja.
In einem RECHTSSTAAT ist es Sache UNABHÄNGIGER GERICHTE, Handlungen auf deren Übereinstimmung mit geltendem RECHT zu überprüfen.
Hierzu gehört jedoch auch, UNTERGEORDNETE RECHTSNORMEN (Gesetze, Verordnungen, Anweisungen) an ÜBERGEORDNETEN (Menschenrechte, Verfassung, EU-Recht, Bundesrecht vor Landesrecht) zu messen.
Es ergeben sich somit DREI getrennte BETRACHTUNGS-BEREICHE:
A) Gesellschaftliche WERTE
B) SACHLICHE Überlegungen
C) FORMALE und JURISTISCHE Voraussetzungenzu A)Ohne dass es zunächst auffällt, bilden WERTE und gesellschaftlicher KONSENS in vielerlei Hinsicht die Rahmenbedingungen aller Überlegungen. Die Grundprinzipien von GLEICHHEIT und FREIHEIT gebieten auch Grenzen jeglichen staatlichen Handelns. Der GESAMT-NUTZEN von GE- oder VERBOTEN muss den Verlust INDIVIDUELLER RECHTE deutlich überwiegen. Es bedarf zudem der Überschreitung einer gewissen Schwelle der NOTWENDIGKEIT, um Freiheiten beschränken zu dürfen.
Nicht Alles, was der Eine als SINNVOLL ansieht, wird auch von Anderen mit getragen. Eine FREIHEITLICHE DEMOKRATIE darf folglich nicht zur DIKTATUR DER MEHRHEIT entarten. Je stärker der Eingriff in INDIVIDUELLE Rechte, bzw. je schützenswerter ein Recht ist, desto höher muss die Hürde der NOTWENDIGKEIT gesetzt werden.
Gerade die UNVERLETZLICHKEIT DER WOHNUNG (Art. 13 GG) als letztem Refugium der PRIVAT-SPHÄRE kommt in einer immer fordernderen Gesellschaft eine besondere Bedeutung zu. Um hier EINDRINGEN zu dürfen, reicht es einfach nicht aus, dass es einen SINN gibt. Es bedarf vielmehr der DRINGENDEN NOTWENDIGKEIT. So mag nur die Frage aufgeworfen werden, worin diese bei einer "Feuerstättenschau" liegen soll. Die SICHERHEIT der Anlagen ist ja bereits durch andere Kontrollen mehr als gewährleistet. Unsere GRUNDRECHTE würden daher gebieten, dass die Interessen der "Bezirksschornsteinfeger" an (Weiter-) Beschäftigung hinter das RECHT DES EINZELNEN auf PRIVATHEIT zurücktreten muss.
zu B)Ist es sinnvoll, im kalten Winter einen Schal zu tragen? Die Meisten werden dies bejaen. Aber darf der Gesetzgeber deswegen das Tragen von Schals im Winter vorschreiben? Wohl kaum.
In einer FREIHEITICHEN Gesellschaft liegt die Verantwortung auch für TECHNISCHE ANLAGEN bei deren Eigentümern bzw. BETREIBERN. Das zunächst gebotene Mittel der Einflussnahme sind die INFORMATION, die ARGUMENTATION, die ÜBERZEUGUNG und ANREIZ-SYSTEME.
GE- und VERBOTE oder gar STRAFBEWEHRTE Tatbestände müssen die ULTIMA RATIO (das LETZTE MITTEL) bleiben, wenn ein SOZIALSCHÄDLICHES oder GEFÄHRLICHES Verhalten anderweitig nicht ANGEMESSEN behandelt werden kann. RECHTSNORMEN (Gesetze und Verordnungen) müssen dem GEMEINWOHL dienen und dürfen nicht davon getragen werden, dass sie VERWALTUNGEN oder der WIRTSCHAFT das Leben vereinfachen oder deren EINKOMMEN sichern. Alle ORGANISAORISCHEN Fragen sind somit der TECHNISCHEN NOTWENDIGKEIT nachrangig zu behandeln.
Dies wird z.B. bei der Schornsteinfeger-PFLICHT einer "Abgaswege-Überprüfung" deutlich. Fragt man nach dem SINN, wird der Schutz vor Vergiftungen durch CO im Abgas genannt. Ob jedoch auch eine NOTWENDIGKEIT (in Sinne eines technisch, statistisch besonders hohen Risikos) gibt, wurde nie untersucht. Viel eklatanter ist jedoch der Umstand, dass die Abgaswegeüberprüfung praktisch UNGEEIGNET ist, ein nach Bauabnahme verbleibendes RESTRISIKO relevant zu senken oder gar zu beseitigen. Eine Besichtigung an einem ZUFALLSTAG im Jahr oder gar nur alle zwei Jahre kann doch unvorhersehbare SCHADENEREIGNISSE gar nicht verhindern.
Und der CO-Gehalt im Abgas spielt (solange das Abgas ungehindert ins Freie abgeführt wird) auch keine Rolle hinsichtlich der Gefährdung der Bewohner. Ob also 10 ppm oder 100 ppm oder 1000 ppm CO im ABGAS enthalten sind, merken die BEWOHNER überhaupt nicht.
Der UNSINN solcher PFLICHT-Prüfungen wird an folgendem Beispiel deutlich:
- Freitag prüft der Schornsteinfeger: Abgasweg völlig frei
- Samstag beginnt ein Vogelpaar seinen Nestbau im Schornstein
- Sonntag ist der Abgasweg verstopft, die Bewohner versterben an CO
- und ein Jahr später findet der Schornsteinfeger die Überreste ;-)
Ein CO-Warngerät statt eines Kontroll-Handwerkers würde TATSÄCHLICH Leben schützen. Aber dann könnte halt nicht JÄHRLICH eine Rechnung geschrieben werden.
Zu C)Und natürlich muss sich in einem RECHTSSTAAT auch der Gesetzgeber an die VERFASSUNG (das Grundgesetz) halten. Sind dort nach den Artikeln 70 bis 74 GG jedoch die LÄNDER für das BAURECHT, den BRANDSCHUTZ und TECHNISCHE ANLAGEN zuständig, darf sich der BUND nicht auf dem Umweg über ein täuschendes "Handwerks-Gesetz" (SchfHwG), das angeblich das "Recht der Wirtschaft" regeln soll, eine Gesetzgebungskompetenz ERSCHWINDELN.
Und wenn 2008 eine TRENNUNG von HANDWERKLICHEN und HOHEITLICHEN Aufgaben der Schornsteinfeger erfolgt und hierbei ein NEUES Amt des "Bezirksbevollmächtigten" (aus Nostalgiegründen dann umbenannt in: "bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger") erfunden wird, so hätte man erwarten dürfen, dass sich der GESETZGEBER auch über die RECHTLICHEN Zusammenhänge und Folgen im Klaren ist. Man darf eben nicht so einfach "Feuerstättenbescheide" als VERWALTUNGSAKTE erfinden und völlig ignorieren, dass die STELLEN (Organe), die diese erlassen, rechtlich als BEHÖRDE zu werten sind. Andernfalls wäre es ein Gebot der GEWALTENTEILUNG und des RECHTSSTAATS gewesen, HOHEITLICHE und GEWERBLICHE Interessen sauber vorneinander zu trennen. Eine BEHÖRDE darf eben nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich auch GEWERBLICH tätig werden. Ausser bei den deutschen Schornsteinfegern nennt man dies weltweit "BEFANGENHEIT"!
Die Schornsteinfeger wollen möglichst ihre BEQUEMEN Einkommensquellen behalten. Man kann dies nachvollziehen, muss es aber nicht hinnehmen. Denn die Bürger dürfen sich natürlich gegen ein völlig überaltertes SYSTEM und VERMEIDBAREN AUFWAND und KOSTEN zur Wehr setzen. Die BEVÖLKERUNG darf, ja sollte in einem DEMOKRATISCHEN RECHTSSTAAT der Gesetzgebung auf die Finger schauen und die EINHALTUNG der VERFASSUNG und den SCHUTZ der GRUNDRECHTE einfordern.
Natürlich dürfen in einer FREIEN GESELLSCHAFT Schornsteinfeger ihre Dienste ANBIETEN, aber FREIE BÜRGER dürften eben auch "NEIN" sagen.
Und es ginge uns ALLEN, in Deutschland, der EU und der restlichen Welt erheblich besser, wenn der EINZELNE viel öfter auch mal "NEIN DANKE" sagen könnte. Denn INDIVIDUELLE ENTSCHEIDUNGS-FREIHEIT bewirkt über kurz oder lang auch eine INDIVIDUELLE KOMPETENZ. Und diese INDIVIDUELLE VARIANZ kennt die Natur als das ERFOLGSREZEPT. Man nennt es EVOLUTION.