Autor Thema: Schornsteinfeger Rechnung unklar  (Gelesen 5719 mal)

akwa

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Schornsteinfeger Rechnung unklar
« am: 06.01.13, 20:25 »
Ich habe ein Problem,
wie kann ich meinem BSF verständlich machen dass ich mein Kamin nur gelegentlich benutze laut KÜO
und nicht mehr als gelegentlich und er soll bei mir nur einmal jährlich kehren??
Es hat schon vor 2 Jahren deswegen eine Unterhaltung gegeben,leider ohne Erfolg.
Jezt steht auf dem FSB 2mal jährlich Kaminkehrung.
Auserdem hab ich auf meiner Rechnung die Zahl von 35,14€Netto mit der Grundlage1.1.1 und 1.2
für 2mal Kaminkehren.Wie kommt das zusammen??Ist da 2mal Fahrtpauschale enthalten?? Darf er das?
Darf er bei 3 Besuchen (dritte bei Feuerstätteschau) 3 Fahrtpauchalen in die Rechnung stellen oder nur einmal??
Soll das nicht so aussehen:1.1.1.KÜO macht 9.2€mal zwei Besuche und 1.2.KÜO macht 8.2 einmal Fahrtpauchale??
Und das schlimste ist ich kann keinen Freienschornsteinfeger in Frankfurt/Main finden!!
HILFE!!!!BITTE!!!!
« Letzte Änderung: 06.01.13, 20:32 von Datko »

Datko

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Re: Schornsteinfeger Rechnung unklar
« Antwort #1 am: 06.01.13, 20:46 »
[...] wie kann ich meinem BSF verständlich machen dass ich mein Kamin nur gelegentlich benutze laut KÜO
und nicht mehr als gelegentlich und er soll bei mir nur einmal jährlich kehren??
Es hat schon vor 2 Jahren deswegen eine Unterhaltung gegeben,leider ohne Erfolg.
Jezt steht auf dem FSB 2mal jährlich Kaminkehrung.
Sie sollten bei den Kehrungen Beweise sichern. Sie können das "Kehrergebnis" in einem Glas aufbewahren. Gegebenfalls können Sie sich dann bei der Aufsichtsbehörde beschweren. Beobachten Sie das Kehren und nehmen Sie sich einen Zeugen mit.

Und das schlimste ist ich kann keinen Freienschornsteinfeger in Frankfurt/Main finden!!

Wir betreiben ein Spezialforum, www.freie-schornsteinfeger-wahl.de, dort können Sie gerne einen Eintrag vornehmen und selbst im Teil
Angebote von freien Schornsteinfegern nach Bundesland und PLZ
z.B. unter Bundesweit oder ganze Bundesländer
suchen.
« Letzte Änderung: 06.01.13, 20:48 von Datko »
Joachim Datko - Ingenieur, Physiker
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akwa

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Re: Schornsteinfeger Rechnung unklar
« Antwort #2 am: 07.01.13, 16:05 »
Sie können das "Kehrergebnis" in einem Glas aufbewahren.

das ist es!Da giebt es wirklich kein ,,Kehrerergebnis"!
Seit 2 Jahren bin ich immer dabei und was sehe ich? Einmal mit der Bürste hoch und runter.Das was!!
Keine Russentnahme=kein Russ!Als ich ihn angesprochen habe,hat er gemeint:abrer trozdem 2mal im Jahr,
wegen Brandschutz.So dreist ist er!Wenn nicht so verarschen dann eben andersrum.

Datko

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Re: Schornsteinfeger Rechnung unklar
« Antwort #3 am: 07.01.13, 17:14 »
Sie können das "Kehrergebnis" in einem Glas aufbewahren.

das ist es!Da giebt es wirklich kein ,,Kehrerergebnis"!
Seit 2 Jahren bin ich immer dabei und was sehe ich? Einmal mit der Bürste hoch und runter.Das was!!
Keine Russentnahme=kein Russ!Als ich ihn angesprochen habe,hat er gemeint:abrer trozdem 2mal im Jahr,
wegen Brandschutz.So dreist ist er!Wenn nicht so verarschen dann eben andersrum.

Um so besser, dann würde ich ein leeres Glas mit dem Datum beschriften. Ein Foto kann man auch von einem leeren Glas machen. Das Foto schicken Sie dann der Aufsichtsbehörde für Schornsteinfeger, bei der Stadtverwaltung, bzw. beim Landkreis.
Joachim Datko - Ingenieur, Physiker
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TWMueller

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Re: Schornsteinfeger Rechnung unklar
« Antwort #4 am: 07.01.13, 23:49 »
Der UNSINN eines Kehrens nach FESTEN Zeiträumen wird besonders deutlich, wenn man derartige Forderungen mal in andere Lebensbereiche überträgt.

Beim Auto wäre analog je nach Motorart der Wechsel der BREMSBELÄGE 1 bis 4 mal pro Jahr durch den Bezirks-KFZ-Mechaniker vorgeschrieben. Belagdicke? Verschleiß? Laufleistung? Spielt doch keine Rolle. Soll doch der "Sicherheit" dienen.

Man könnte jedoch auch vorschreiben, dass der Bürgersteig vor dem eigenen Haus durch ein Strassen-Reingungs-Unternehmen regelmäßig von Eis und Schnee zu befreien / zu streuen ist, unabhängig davon, welches Wetter es auch immer gibt.

Doch an diesem Beispielen wird noch etwas deutlich. Der Staat hat eigentlich weder ein RECHT, noch gibt es eine NOTWENDIGKEIT überhaupt KEHRUNGEN vorzuschreiben. Wenn die EINHALTUNG eines technisch SICHEREN ZUSTANDS durch eine wiederkehrende KONTROLLE überwacht wird, hat der Staat keinen nachvollziehbaren Grund mehr, dem Bürger vorzuschreiben, WIE dieser Zustand erhalten oder hergestellt wird.

Wenn also in der KÜO eine regelmäßige ABGASWEGE-ÜBERPRÜFUNG angeordnet wird, muss es dem BETREIBER (und nicht dem Eigentümer) überlassen bleiben, wie er den geforderten, technisch sicheren Zustand bewirkt. Er kann also SELBER kehren, dem Nachbarsjungen 5,- Euro Taschengeld für dessen Kehrhilfe in die Hand drücken, Irgendwen beauftragen oder natürlich auch eine Fach-Gebäude-Reinigungs-Firma (Schornsteinfeger) beauftragen. Wichtig ist doch nur, dass durch RUSSABLAGERUNGEN KEINE BRANDGEFAHR ausgeht.

Wird dann bei der Abgaswegeüberprüfung eine übermäßige Russablagerung festgestellt, gibt es einen Mängelbericht. Der Schornstein wird gereinigt, Nachkontrolle, fertig.

Und dokumentiert man die TECHNISCHE SICHERHEIT analog zu einem KFZ z.B. mit einer PRÜF-PLAKETTE an der Hauswand, kann man sich plötzlich das ganze Schornsteinfeger-SONDER-Recht und die KEHR-BEZIRKE SPAREN. Jeder Nachbar, jeder Mittarbeiter des Ordnungsamts, jede Polizeistreife kann sofort erkennen, wenn Prüf-TERMINE überzogen wurden. Und dann gibt es eben ein Bußgeld und schlimmstenfalls ein BETRIEBS-VERBOT. Ein ZWANGS-KEHREN ist auf jeden Fall UNVERHÄLTNISMÄSSIG. Ein Betriebs-VERBOT stellt ja die ÖFFENTLICHE SICHERHEIT wieder her. Eine Beschränkung des GRUNDRECHTS auf "Unverletzlichkeit der Wohnung" ist jedenfalls für HANDWERKER völlig überflüssig und unangebracht.

Bei einer defekten Bremse am Auto wird dieses entweder stillgelegt oder zur Nachkontrolle bestellt. aber es ist undenkbar, dass ein Bezirks-Kfz-Mechaniker mit Ordnungsamt und Polizei in die Garage eindringen dürfte, um die Bremse zwangsweise zu reparieren.

Und nicht vergessen:
Es gibt Hauffs Märchen,
es gibt Grimms Märchen,
es gibt Märchen aus tausend und einer Nacht
und es gibt die Märchen der Schornsteinfeger:
"Nur der Bezirks-Schornsteinfeger kann die Öffentliche Sicherheit gewährleisten" und "Die Welt ist eine Scheibe und steht im Mittelpunkt des Universums"

Klingelingeling ... AUFWACHEN ... die Märchenstunde ist um.
Tonne auf,
Schornsteinfeger-SONDER-Gesetz rein,
Tonne zu

und schon geht es Deutschland ein kleines Stückchen besser.
« Letzte Änderung: 07.01.13, 23:55 von TWMueller »
Thomas W. Müller
Aktion SchornsteinFegerRechts-Reform

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