Der UNSINN eines Kehrens nach FESTEN Zeiträumen wird besonders deutlich, wenn man derartige Forderungen mal in andere Lebensbereiche überträgt.
Beim Auto wäre analog je nach Motorart der Wechsel der BREMSBELÄGE 1 bis 4 mal pro Jahr durch den Bezirks-KFZ-Mechaniker vorgeschrieben. Belagdicke? Verschleiß? Laufleistung? Spielt doch keine Rolle. Soll doch der "Sicherheit" dienen.
Man könnte jedoch auch vorschreiben, dass der Bürgersteig vor dem eigenen Haus durch ein Strassen-Reingungs-Unternehmen regelmäßig von Eis und Schnee zu befreien / zu streuen ist, unabhängig davon, welches Wetter es auch immer gibt.
Doch an diesem Beispielen wird noch etwas deutlich. Der Staat hat eigentlich weder ein RECHT, noch gibt es eine NOTWENDIGKEIT überhaupt KEHRUNGEN vorzuschreiben. Wenn die EINHALTUNG eines technisch SICHEREN ZUSTANDS durch eine wiederkehrende KONTROLLE überwacht wird, hat der Staat keinen nachvollziehbaren Grund mehr, dem Bürger vorzuschreiben, WIE dieser Zustand erhalten oder hergestellt wird.
Wenn also in der KÜO eine regelmäßige ABGASWEGE-ÜBERPRÜFUNG angeordnet wird, muss es dem BETREIBER (und nicht dem Eigentümer) überlassen bleiben, wie er den geforderten, technisch sicheren Zustand bewirkt. Er kann also SELBER kehren, dem Nachbarsjungen 5,- Euro Taschengeld für dessen Kehrhilfe in die Hand drücken, Irgendwen beauftragen oder natürlich auch eine Fach-Gebäude-Reinigungs-Firma (Schornsteinfeger) beauftragen. Wichtig ist doch nur, dass durch RUSSABLAGERUNGEN KEINE BRANDGEFAHR ausgeht.
Wird dann bei der Abgaswegeüberprüfung eine übermäßige Russablagerung festgestellt, gibt es einen Mängelbericht. Der Schornstein wird gereinigt, Nachkontrolle, fertig.
Und dokumentiert man die TECHNISCHE SICHERHEIT analog zu einem KFZ z.B. mit einer PRÜF-PLAKETTE an der Hauswand, kann man sich plötzlich das ganze Schornsteinfeger-SONDER-Recht und die KEHR-BEZIRKE SPAREN. Jeder Nachbar, jeder Mittarbeiter des Ordnungsamts, jede Polizeistreife kann sofort erkennen, wenn Prüf-TERMINE überzogen wurden. Und dann gibt es eben ein Bußgeld und schlimmstenfalls ein BETRIEBS-VERBOT. Ein ZWANGS-KEHREN ist auf jeden Fall UNVERHÄLTNISMÄSSIG. Ein Betriebs-VERBOT stellt ja die ÖFFENTLICHE SICHERHEIT wieder her. Eine Beschränkung des GRUNDRECHTS auf "Unverletzlichkeit der Wohnung" ist jedenfalls für HANDWERKER völlig überflüssig und unangebracht.
Bei einer defekten Bremse am Auto wird dieses entweder stillgelegt oder zur Nachkontrolle bestellt. aber es ist undenkbar, dass ein Bezirks-Kfz-Mechaniker mit Ordnungsamt und Polizei in die Garage eindringen dürfte, um die Bremse zwangsweise zu reparieren.
Und nicht vergessen:
Es gibt Hauffs Märchen,
es gibt Grimms Märchen,
es gibt Märchen aus tausend und einer Nacht
und es gibt die Märchen der Schornsteinfeger:
"Nur der Bezirks-Schornsteinfeger kann die Öffentliche Sicherheit gewährleisten" und "Die Welt ist eine Scheibe und steht im Mittelpunkt des Universums"
Klingelingeling ... AUFWACHEN ... die Märchenstunde ist um.
Tonne auf,
Schornsteinfeger-SONDER-Gesetz rein,
Tonne zu
und schon geht es Deutschland ein kleines Stückchen besser.