Für jeden Betreiber eines GÄSTEBUCHS oder FORUMS gibt es das Problem, auf RECHTSWIRDIGE INHALTE achten zu müssen.
So müssen PERSÖNLICHKEITS-RECHTE oder URHEBER-RECHTE gewahrt werden.
Teilweise werden deswegen NEUE EINTRÄGE erst NACH ÜBERPRÜFUNG freigeschaltet. RECHTSWIDRIGE Einträge können jedoch auch später (nach Kenntnisnahme durch den Betreiber / Admin) GEÄNDERT oder GELÖSCHT werden.
So weit, so gut. Alles nachvollziehbar.
Wie sieht es jedoch aus, wenn ein Gästebuchbetreiber EINTRÄGE LÖSCHT, weil IHM deren INHALT oder die PERSON nicht gefallen?
Wann also wird aus einer MODERATION eine ZENSUR ?
Zu dieser grundsätzlichen Frage habe ich in einem Parallelforum eine Diskussion begonnen und würde mich freuen, hier möglichst viele Ansichten der verschiedensten LESER als KOMMENTAR zu erhalten.
Ich PERSÖNLICH betrachte die MEINUNGSFREIHEIT als eines der wichtigsten GRUNDRECHTE überhaupt. Aber gilt diese "Meinungsfreiheit" auch in ALLGEMEIN ZUGÄNGLICHEN Foren und Gästebüchern eines privaten Betreibers? Was darf ein MODERATOR? Wann beginnt eine MANIPULATION?
Ein konkretes Beispiel mit zwei nicht freigeschalteten Kommentaren unter:
http://www.carookee.com/forum/sfr-reform/16/IG_ZS_G_stebuch_Moderiert_oder_Zensiert.30670919.0.01105.htmlANTWORTEN und MEINUNGEN sind in BEIDEN FOREN möglich.