Laut Heizungsanlagenverordnung müssen Sie jedes Jahr eine Wartung durchführen, oder veranlassen.
Wahrscheinlich wird dies ebenfalls in den Garantiebestimmungen des Herstellers gefordert.
Desweiteren stehen wohl alle 2 Jahre die Arbeiten nach Kehr und Überprüfungsordnung an, dies wird staatlich kontrolliert, die Pflicht der Wartung nicht.
Schornsteinfeger kommt vorbei, prüft ob die Abgasleitung durchgängig frei ist, ob diese Dicht ist (Ringspaltmessung), prüft ob kein Abgas aus dem Siphon austritt, oder die Dichtungen oder andere Stellen im Gerät undicht sind.
Desweiteren wird durch eine Messung im Abgas die Qualität der Verbrennung dokumentiert, Sauerstoffgehalt und Kohlenstoffmonoxid.
Möglicherweise steht dies auch nur alle 3, oder 5 Jahre an, ist von Gerät zu Gerät unterschiedlich, abhängig davon welche Überwachungstechnologie eingebaut ist.
Der Hersteller oder die Bedienungsanleitung wird Ihnen genauere Auskunft geben können