Autor Thema: Gebühr für die Ausstellung eines Bescheides  (Gelesen 5005 mal)

lunadreimobil

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
    • Profil anzeigen
Bei der neuesten Rechnung wurde zusätzlich eine " hoheitliche Gebühr" für das Ausstellen des Bescheides von 10,50 € + MWST verrechnet!
Da die Überprüfung der Abgaswege sowie die Emissionsmessung keine hoheitlichen Aufgaben mehr sind. ist diese Gebühr m.E. unzulässig und eine Hohn.
Die gleiche Messung wurde bereits vor einem Jahr gemacht und verrechnet- vorgeschrieben alle 2-3 Jahre!.
Ich werde die Rechnung insgesamt monieren!

Zu den Emissionsmessungen ist zu sagen: Diese waren im Abstand von ca. 12 Monaten vorgeschrieben.
Später wurden die Vorschriften geändert, wonach die Emissionsmessung einmal im jahr durchzuführen ist mit dem Erfolg, dass der Schornsteinfeger sämtliche Emissionsmessungen im Januar durchführt und bereits sein gesamtes jahresgehalt im Voraus zinslos zur Verfügung hat!

Die Schwarze Zunft sollte sich bald was Besseres einfallen lassen, sonst wird sie durch den Rauchfang gejagt!!
« Letzte Änderung: 14.01.15, 12:41 von Datko »

XXX

  • Gast
Re: Gebühr für die Ausstellung eines Bescheides
« Antwort #1 am: 14.01.15, 15:01 »
Auf Wunsch des Users XXX gelöscht.
« Letzte Änderung: 14.07.17, 16:54 von Datko »

MB500

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 220
  • don`t shoot me...I`m only the piano player
    • Profil anzeigen
Re: Gebühr für die Ausstellung eines Bescheides
« Antwort #2 am: 14.01.15, 17:15 »
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/k_o/gesamt.pdf

Lt. der KÜO 2013 gibt es keine Rechtsgrundlage mehr für hoheitliche Gebühren aufgrund eines Gesetzesfehlers.

Das betrifft den § 8.....Die Gebühren wurden zum 31.12.2012 außer Kraft gesetzt. Es gibt keine Rechtsgrundlage mehr.......die schwarze Zunft hat sich selbst " schach matt " gesetzt.

gerhardl49

  • Gast
Re: Gebühr für die Ausstellung eines Bescheides
« Antwort #3 am: 14.01.15, 18:53 »
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/k_o/gesamt.pdf

Lt. der KÜO 2013 gibt es keine Rechtsgrundlage mehr für hoheitliche Gebühren aufgrund eines Gesetzesfehlers.

Das betrifft den § 8.....Die Gebühren wurden zum 31.12.2012 außer Kraft gesetzt. Es gibt keine Rechtsgrundlage mehr.......die schwarze Zunft hat sich selbst " schach matt " gesetzt.

Leider ist dem nicht so.

Maßgebend für die Gültigkeit eines Gesetzes ist der Text, wie er im Bundesgesetzblatt verkündet wird. Dies ist am 12.04.2013 erfolgt und er ist hier nachzulesen:
http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/text.xav?SID=&tf=xaver.component.Text_0&tocf=&qmf=&hlf=xaver.component.Hitlist_0&bk=bgbl&start=%2F%2F*%5B%40node_id%3D%27252053%27%5D&skin=pdf&tlevel=-2&nohist=1
Es lässt sich nachvollziehen, dass die (alten) §§ 5 und 6 am 31.12.2012 außer Kraft getreten sind, wie es in der KÜO 2010 festgelegt war. Vom 01.01. bis 12.04.2013 gab es keine §§ 5 und 6!! Erst mit der o.a. Verkündigung im Bundesgesetzblatt sind sie wieder in die KÜO mit Wirkung vom 13.04.2013 eingefügt worden.

Monika Koch

  • Gast
Re: Gebühr für die Ausstellung eines Bescheides
« Antwort #4 am: 14.10.16, 10:28 »
Eine E-Petition beim Bundestag zur Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes, nämlich daß die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für die Gebühren der Feuerstättenschau keine Umsatzsteuer mehr verlangen dürfen:

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2016/_07/_30/Petition_66997.nc.html

Man kann noch drei Tage lang diese Petition unterstützen, siehe https://epetitionen.bundestag.de/epet/petuebersicht/mz.nc.html ganz oben rechts "Anmelden".
Wer sich nicht registrieren will oder die Frist versäumte, kann auch per Brief oder Fax seine Zustimmung zu dieser Petition geben.

Zitat von https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2016/_07/_30/Petition_66997/forum/Beitrag_364156.$$$.batchsize.10.tab.1.html

"Im Schornsteinfegerwesen ist, zum Nachteil des Bürgers, ähnlich wie im Pharmabereich eine Lobby tätig, die zugunsten der Schornsteinfeger die Gesetzgebung beeinflusst. In Deutschland ist die Schornsteinfegerdichte 100 mal größer als im europäischen Ausland. Im Ausland treten jedoch keineswegs mehr Brände auf. Für die Bezahlung dieser unnötigen Schornsteinfegerdichte kommen die Bürger auf."