Bei der neuesten Rechnung wurde zusätzlich eine " hoheitliche Gebühr" für das Ausstellen des Bescheides von 10,50 € + MWST verrechnet!
Da die Überprüfung der Abgaswege sowie die Emissionsmessung keine hoheitlichen Aufgaben mehr sind. ist diese Gebühr m.E. unzulässig und eine Hohn.
Die gleiche Messung wurde bereits vor einem Jahr gemacht und verrechnet- vorgeschrieben alle 2-3 Jahre!.
Ich werde die Rechnung insgesamt monieren!
Zu den Emissionsmessungen ist zu sagen: Diese waren im Abstand von ca. 12 Monaten vorgeschrieben.
Später wurden die Vorschriften geändert, wonach die Emissionsmessung einmal im jahr durchzuführen ist mit dem Erfolg, dass der Schornsteinfeger sämtliche Emissionsmessungen im Januar durchführt und bereits sein gesamtes jahresgehalt im Voraus zinslos zur Verfügung hat!
Die Schwarze Zunft sollte sich bald was Besseres einfallen lassen, sonst wird sie durch den Rauchfang gejagt!!