Autor Thema: Doppel Abzocke durch Schornsteinfeger  (Gelesen 8410 mal)

Ritschie38

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Doppel Abzocke durch Schornsteinfeger
« am: 24.08.11, 13:54 »
Guten Tag, ich habe eine Gasheiztherme und zusätzlich einen Kaminofen.Die Therme wird auf Grund eines Wartungsvertrags mit dem Hersteller-Kundendienst jährlich 1x von diesem überprüft. Anschließend (mittlerweile alle 2 Jahre) kommt der Schornsteinfeger und macht dasselbe. Das ist anscheinend gesetzlich sanktioniert. Der schwarze Mann kommt aber auch jährlich und überprüft bzw. "kehrt" den Schornstein des Kaminofens. Diese 2 Dinge macht er jeweils zu verschiedenen Terminen und stellt natürlich 2x "Grundgebühr für Begehung" in Rechnung. Könnte er die beiden Handlungen -  Schornstein-Überprüfung/Reinigung und Abgaswegeüberprüfung, das erste für den Kaminofen und das zweite für die Gastherme - nicht zusammen an einem Termin durchführen? Ich sehe keinen vernünftigen Grund, warum nicht. Für mich ist der 2. Termin mit 2. Gebühr schlicht Abzocke. Was meint Ihr?

TWMueller

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Re: Doppel Abzocke durch Schornsteinfeger
« Antwort #1 am: 24.08.11, 17:00 »
Es sollte die beiden "Arbeiten" nicht nur zusammen erledigen, er ist hierzu sogar GESETZLICH VERPFLICHTET.

Weisen Sie Ihren Kehrer doch auf § 3 Absatz 3 der KÜO hin.
Dort heißt es: "In einem gemeinsamen Arbeitsgang sind durchzuführen ..."

Und nur als kleiner Hinweis am Rande: Der Feger macht bei der Gastherme keineswegs das Gleiche wie Ihr Service-Betrieb. Für die Gerätetechnik ist ein Schornsteinfeger gar nicht zuständig und auch nicht ausgebildet. Er soll lediglich die ungestörte Luftversorgung und die Abführung der Abgase "überprüfen". Die angeblich so wichtige CO-Messung ist sicherheitstechnisch absoluter Unsinn (Es handelt sich nicht um z.B. eine Bremse, deren Beläge langsam abgenutzt werden. Eine Messung an einem Zufallstag ist völlig ungeeignet, denkbaren Schadensfällen vorzubeugen) und auch sonst bei Gasgeräten ziemlich sinnlos (die zulässigen 1000ppm CO werden von Gasgeräten, die nicht völlig defekt sind, nie auch nur annähernd erreicht. Schauen Sie doch mal in die Messprotokolle der letzten Jahre.).

Der Schornsteinfeger macht somit im Endergebnis lediglich eine überflüssige Zusatz-"Kontrolle", die sich meist auf ein Anblicken und etwas wichtigtuerisches Gefummel beschränkt. Noch eine sinnlose CO-Messung und dann eine horrende Rechnung geschrieben. Der technische Service leistet mehr für einen geringeren Stundenlohn. Aber Dank politischer Protektion dürfen die Schornsteinfeger auch weiterhin die Bürger abkassieren.

Es wird Zeit, das Schornsteinfeger-SONDER-Recht endlich ersatzlos zu streichen.
Jeder, der hiergegen öffentlich auftritt oder bei der Politik endlich ein verfassungsgemäßes Gesetz mit Beachtung der Grundrechte der Bürger einfordert, hilft, dieses PROTEKTIONS-GESETZ zu beseitigen!
Thomas W. Müller
Aktion SchornsteinFegerRechts-Reform

Tel.: 0170 5258679
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FORUM: http://sfr-reform.carookee.com/
Ich freue mich über jeden persönlichen Kontakt.

F.v.

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Re: Doppel Abzocke durch Schornsteinfeger
« Antwort #2 am: 30.03.12, 07:47 »
ja, ein kaminkehrer hat nicht mehr viel zu tun in Deutschland, moderne Heizungsanlagen die dem Tüv unterstehen und regelmäßig von einer Firma gewartet werden, machen den Schornsteinfeger normalerweise arbeitslos.

Aber was ist schon normal, ein asbachuraltes Schornsteinfegergesetz und eine riesige Innung die sich als Monopol aufspielt zocken die Bürger ohne Ende weiter ab.

Die Politik tut nichts dagegen,und was soll der Blödsinn eigentlich mit dem neuen Gesetz ,freie Wahl bei Schornsteinfegern, auf wessen Mist ist denn das gewachsen?
« Letzte Änderung: 30.03.12, 10:08 von Datko »

Weiß

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Re: Doppel Abzocke durch Schornsteinfeger
« Antwort #3 am: 24.05.12, 21:54 »
Fegen und Messung können sehr wohl zusammen gelegt werden. Nur die meisten BSM machen es immer noch nicht, da in den 80igern "schwarze und weiße" Arbeit zu trennen war. Denn damals haben sich die Leute über die dreckige Hz- Anlage aufgergt. Jetzt über die gebühren.
Vielleicht sollten sich einige besser informieren,wieviele Haushalte in Deutschland einen wartungsvertrag haben und wieviele Co Tote es früher bzw heutzutage gibt.

TWMueller

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Re: Doppel Abzocke durch Schornsteinfeger
« Antwort #4 am: 25.05.12, 16:54 »
Fegen und Messung können sehr wohl zusammen gelegt werden. Nur die meisten BSM machen es immer noch nicht, da in den 80igern "schwarze und weiße" Arbeit zu trennen war.

Wenn der Schornsteinfeger glaubt, einen Termin vorgeben zu können, hat er bestenfalls den seit 2008 gültigen § 1 (1) SchfHwG nicht gelesen. Man könnte manchmal jedoch auch vermuten, dass er diese GESETZLICHE Vorgabe bewußt ignoriert. Im Gesetz heißt es, dass der EIGENTÜMER BEAUFTRAGT. Also, der Eigentümer bestellt den Schornsteinfeger. Es ist eben nicht mehr so, dass der allmächtige Bezirks-Fürst selbstherrlich Termine bestimmen kann.

Wenn überhaupt, ergeben sich Termin-Zeiträume ausschließlich nach dem Feuerstättenbescheid. Diese sind, ungeachtet grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedenken, jedoch praktisch immer zumindest rechtswidrig, da der BSF keine Begründung anführt, wie er zu den gesetzten Fristen gekommen ist. Wird z.B. aus der Formulierung in der KÜO "Ein Mal im Kalenderjahr" im FSB plötzlich eine Frist von z.B. "01.10. bis 31.10." so ist bereits fraglich, ob der BSF überhaupt von der Verordnung abweichen darf. Aber selbst wenn er dies könnte, müßte er sein ERMESSEN im Feuerstättenbescheid (= VERWALTUNGSAKT) nach § 39 (1) VwVfG BEGRÜNDEN.

Jeder mag selbst mal einen Blick in "seinen" Feuerstättenbescheid werfen, ob dort auch nur ansatzweise begründet wird, wie der BSF als erlassende Behörde zu genau diesen Fristen gekommen ist. Wenn die Rechtsmittelfrist(1 Monat ab Zugang) noch nicht verstrichen ist, sollte man die fehlende Begründung ggf. zum Kritikpunkt eines Widerspruchs machen. Warum soll man sich auf z.B. einen Monat festnageln lassen, wenn nach Verordnung ein GANZES KALENDERJAHR Zeit bleiben würde?
« Letzte Änderung: 25.05.12, 16:57 von TWMueller »
Thomas W. Müller
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