Leider stimmt nur, dass die SÜDTIROLER die Kehrpflicht zusammengestrichen haben.
In DEUTSCHLAND wollen die "bevollmächtigten Bezirkschornsteinfeger" sogar dann eine FEUERSTÄTTENSCHAU (gebührenpflichtig) durchführen, wenn es zwar einen Schornstein, aber gar KEINE FEUERSTÄTTEN gibt. Man will halt offiziell "prüfen", ob es auch ja keine UNANGEMELDETEN (heimlichen) Feuerstätten gibt.
Aber WOLLEN ist das Eine, ZULASSEN das Andere.
Es wird Zeit, dass mehr und mehr Bürger nicht länger einfach nach der Pfeiffe des Bezirks-Aufsehers tanzen.
Immerhin ist ja bereits die TERMINBESTIMMUNG für eine FEUERSTÄTTENSCHAU ein BELASTENDER VERWALTUNGSAKT. Dieser muss nach VwVfG HINREICHEND BESTIMMT sein. Es wäre folglich anzugeben, in WELCHE RÄUME und an WELCHE ANLAGEN der "bevollmächtigte Beorksschornsteinfeger" (PERSÖNLICH) Zugang fordert. Und hiergegen sind natürlich die RECHTSMITTEL (je nach Bundesland: WIDERSPRUCH oder direkt ANFECHTUNGSKLAGE) zulässig. Und nach § 80 (1) VwGO entfaltet dieses RECHTSMITTEL dann auch erst mal eine AUFSCHIEBENDE WIRKUNG.