Autor Thema: Feuerstättenschau und Abgasmessung bei moderner Gasheizung  (Gelesen 11936 mal)

a.tutle

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Hallo

ich habe eine moderne Gasheizung (2008) und jetzt zum ersten mal vom Schornsteinfeger zwei Rechnungen bekommen.
Eine Rechnung über 45,39 für die Feuerstättenschau und eine über 45,37 für die Abgasmessung.
Nach telefonischer Auskunft wäre das jetzt so.
Er war 10 Minuten da, hat sich Heizung angekuckt, kurz gemessen und dann zu meinem Nachbarn. Das selbe.
90 Euro in 10 Minuten bzw 180 Euro in vielleicht bestenfalls 30 Minuten sind kein schlechter Lohn.
Erste Frage: ist die Vorgehensweise so korrekt ?
Danke in voraus
 Jens


Administrator: Joachim Datko:
Können Sie bitte die beiden Rechnungen einscannen und unter dem Textfeld integrieren. Eventuell Adressen und Namen abdecken.
Der Link Anhänge und andere Optionen erscheint, wenn das Textfeld zum Schreiben geöffnet wird.
« Letzte Änderung: 03.04.15, 22:54 von Datko »

empire

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hallo a.tutle
War denn der Bezirksschornsteinfeger da? Ich würde den guten Mann mal fragen wie 45,39 sind ja auch noch
die Mwst. dabei, zustande kommen oder mal fragen was der Bezirksfürst in der Stunde verlangt, für mich sind
90,00 Euro für 10 Min oder auch 15 eine Unverschämtheit. Also die Feuerstättenshow darf nur der Bezirkfürst
durchführen wenn der Geselle das gemacht hat könnte man den Bezirksfürst bei der Aufsichtsbehörde anschwärzen.
Aber vorsicht der gute könnte dann beleidigt sein.

MFG empire

XXX

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Auf Wunsch des Users XXX gelöscht.
« Letzte Änderung: 14.07.17, 14:25 von Datko »

a.tutle

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Hallo

hier jetzt mal die beiden Rechnungen zur Info

Grüße und noch frohe Ostern

gerhardl49

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Hallo,

mir ist in der Rechnung der hoheitlichen Tätigkeiten (Feuerstättenschau) folgendes augefallen:
  • Die in der Rechnung aufgeführten Kürzel gibt es in der KÜO nicht.
    Der bBSF sollte in seiner Rechnung die im Gebührenverzeichnis der KÜO aufgelisteten Nr. verwenden, damit eine Nachprüfung möglicht ist. Vergleicht man seine Abkürzungen und die Bezeichnungen im Textfeld mit der KÜO, lässt sich ermitteln, dass FSG => 2.1, FSF => 2.4, FSM => 2.3 und FBD => 1.2 entspricht.
  • Bei FSM => 2.3 bedeutet die "Anzahl 8", dass der senkrechte Teil der Abgasanlage 8 m hoch ist. Aus eigener Erfahrung kann ich nur empfehlen, dies nachzumessen.

Die Rechnung für die handwerklichen Tätikeiten ist schwer einschätzbar. Die Häufigkeiten sind im Feuerstättenbescheid ersichtlich. dort müssen auch die Vorschriftern der 1. BImSchV § 15 beachtet werden. Bitte daher den Feuerstättenbescheid noch anonymisiert einstellen.

I

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Mal von den Kürzeln abgesehen:

Der bBSF muss im Zuge der Feuerstättenschau den kompletten Schornstein bzw. die komplette Abgasanlage in Augenschein nehmen.
Das heißt: Wenn möglich, muss er aufs Dach und die Mündung angucken. Er muss im Haus die Wände des Schornsteins von allen Seiten anschauen und auf Beschädigungen überprüfen.

Sollte er das nicht gemacht haben, würde ich ihn das nächste Mal darauf hinweisen. Schließlich bezahlen Sie für ihre Sicherheit.



empire

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Hallo I,
wenn es richtig gemacht werden soll gebe ich dir schon recht, dann müsste er aber auch entsprechendes Gerät haben was im Schornstein
hoch und runter gefahren werden kann (Kamera), will aber dann nicht wissen wie teuer der Besuch des Schwarzen dann wird, ich sehe es
ja wenn er bei mir die Abgaswege überprüft, Spiegel reinhalten oh ja ich seh den Himmel das wars wohlgemerkt nur bei der Ölheizung den
Schornstein wo der Kaminofen dran ist den prüft er nicht der wird nur gefegt 1x im Jahr weil ich den Ofen nur selten benutze finde ich aber
nicht in Ordnung, was ist denn deine Meinung dazu?
Freue mich auf jede Antwort.

gruß Horst

gerhardl49

  • Gast
.....den Schornstein wo der Kaminofen dran ist den prüft er nicht der wird nur gefegt 1x im Jahr weil ich den Ofen nur selten benutze finde ich aber nicht in Ordnung, was ist denn deine Meinung dazu?
Freue mich auf jede Antwort.

gruß Horst

Hallo Horst,

wird ein Schornstein nur geprüft wird, geht das schneller und kostet auch weniger.

Ein Schornstein für feste Brennstoffe (Kaminofen) muss bei gelegentlicher Nutzung je Kalenderjahr 1x gekehrt werden. Dies legt die KÜO Anlage 1 unter Ziffer 1.7 fest und muss auch so im Feuerstättenbescheid dokumentiert sein. Ob man das für notwendig hält oder nicht, ist dabei leider bedeutungslos.

a.tutle

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Hallo

und Danke für die Hinweise und Informationen
besonders an XXX (Auf Wunsch des Users XXX wurden seine Beiträge gelöscht)

Der Schornstein ist über 8m lang.
Es scheint so, als ob ich um die Zahlung nicht drum rum komme.

Was mich besonders ärgert ist, dass er im Grunde nichts gemacht hat.
Die Anlage überwacht sich selbst tausendmal besser als es der Schornsteinfeger tut.
Sensoren in der Zu und Abluft, Druck Temperatur usw.
Tritt ein Fehler auf geht die Anlage in Störung.
Das Kunststoffrohr im Schornstein wird nur Handwarm ( durch den Wärmetauscher)
Er reinigt nichts, er prüft nichts, was die Anlage nicht ständig auch macht und was der Klempner nicht überprüft und repariert.
Und doch muss ich ihm mein Geld rüber schieben.
Der Klempner meines Vertrauens hat mir im letzten Jahr "nur" 70 Euro abgenommen, für die komplette Überprüfung und Reinigung meiner Anlage.
Ich hab ihn gefragt ob er in zwei Jahren meine Abgasmessung durchführen könnte.
Das macht er nicht, weil er dafür sein Messgerät alle halbe Jahr überprüfen lassen müsse ( "eichen" ), dies wäre so teuer das sich dies für ihn nicht rechnen würde.
Also werde ich jetzt tief Luft holen, meine Blutdrucktabletten nehmen und die Überweisung an den Schornsteinfeger durchführen.
Schöne neue Welt.

Danke, Grüße
a.tutle



« Letzte Änderung: 08.07.17, 21:06 von Datko »

Datko

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Was mich besonders ärgert ist, dass er im Grunde nichts gemacht hat.
Die Anlage überwacht sich selbst tausendmal besser als es der Schornsteinfeger tut.
Sensoren in der Zu und Abluft, Druck Temperatur usw.
Tritt ein Fehler auf geht die Anlage in Störung.
Das Kunststoffrohr im Schornstein wird nur Handwarm ( durch den Wärmetauscher)
Er reinigt nichts, er prüft nichts, was die Anlage nicht ständig auch macht und was der Klempner nicht überprüft und repariert.
Und doch muss ich ihm mein Geld rüber schieben.
Der Klempner meines Vertrauens hat mir im letzten Jahr "nur" 70 Euro abgenommen, für die komplette Überprüfung und Reinigung meiner Anlage.
Ich hab ihn gefragt ob er in zwei Jahren meine Abgasmessung durchführen könnte.
Das macht er nicht, weil er dafür sein Messgerät alle halbe Jahr überprüfen lassen müsse ( "eichen" ), dies wäre so teuer das sich dies für ihn nicht rechnen würde.

Schreiben Sie bitte auch an das Bundeswirtschaftsministerium.
Ein einfaches Einschreiben kostet zurzeit etwas über 2 €.
« Letzte Änderung: 09.04.15, 06:30 von Datko »
Joachim Datko - Ingenieur, Physiker
Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfeger-Monopol Sektion Bayern
Forum : www.kontra-schornsteinfeger.de