Autor Thema: Abgaswegeüberprüfung unabhängig von der Abgasleitungsüberprüfung?  (Gelesen 2522 mal)

Matcher

  • Gast
Hallo zusammen,


ich hoffe man kann mir folgende Frage zur KÜO/FSB beantworten:

Im Januar diesen Jahres wurde bei meiner Gasbrennwerttherme die 1. Abgaswegeüberprüfung seit Erstellung durchgeführt (Anlage seit 2011 in Betrieb - aber verspätete FSB-Erstellung im Februar 2014; evtl. erklärt das einige "Verschiebungen" zu unseren Gunsten bzgl. der Fristen)


Nächste Feuerstättenschau 2016:
Abgaswegeüberprüfung alle 2 Jahre gem. Nr. 3.2 der Anlage 1 zu §1 Abs. 4 KÜO
1. Zeitraum Okt.-Nov. 2014 (wurde bereits durchgeführt)
2. Zeitraum Okt.-Nov. 2016
3. Zeitraum ---

OK, da sein Schorni-Versäumnis (FSB-Erstellung), verschiebt er die o.g. Termine auch zu meinen Gunsten (aus 2013 wird 2014 - sogar im voraus gültig - Ausführung im Januar, gültig ab Okt./Nov. ), aber folgendes "verwirrt" mich:

Abgasleitungsüberprüfung alle 2 Jahre gem. Nr. 3.2 der Anlage 1 zu §1 Abs. 4 KÜO
1. Zeitraum Mai-Juli 2015
2. Zeitraum ---
3. Zeitraum ---

Wird die Abgasleitung separat geprüft?
Ich dachte es gibt bei Brennwerthermen nur noch eine wiederkehrende Tätigkeit.
Müssten dann die Fristen für Abgaswege und Abgasleitung nicht identisch sein?



Vielen Dank!


Gruß Matcher