Autor Thema: Kaminkehrer kommt unangekündigt und kehrt vom Dach!  (Gelesen 3495 mal)

R0Li84

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Hallo zusammen, wir haben einen wasserführenden Kaminofen installiert. Dieser wurde Anfang diesen Jahres erstmals vom Bezirkskaminkehrer abgenommen. Da er nur gelegentlich, als Ergänzung zu einer Sole-Wasser-WP genutzt wird wäre eigentlich das kehren nur einmal im Jahr notwendig. Daher idealerweise im Frühjahr nach der Heizsaison. (Würde auch recht gut zur ersten Abnahme passen).

Heute lag jedoch plötzlich ein kleiner Zettel vom Bezirkskaminkehrer im Briefkasten mit dem Hinweis:

"Ihr Kaminkehrer war hier und hat vom Dach gekehrt. Leider habe ich Sie nicht angetroffen".


Wir finden das doch relativ dreist, da wir weder einen Auftrag erteilt haben noch gefragt wurden ob unser Grundstück / Dach betreten werden darf.
Zudem wurde aus meiner Sicht der Zyklus nicht eingehalten (evtl. wurde die Einstufung einfach anders vorgenommen, da man davon ausgeht dass ein wasserführender Kaminofen öfter in Betrieb ist - wir haben Ihn jedoch nur wasserführend geplant, da wir ansonsten den Raum überhitzen würden, nicht weil wir Ihn täglich nutzen wollen).

Kann uns jemand erklären, auf welcher Grundlage das Kehren erfolgt ist? Darf der Kaminkehrer einfach so unser Grundstück / Dach betreten, ohne dass dies vorher angekündigt bzw. mit uns abgesprochen wurde?


Chantalle

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Feuerstätten für feste Brennstoffe haben 2-3-4x im Jahr gekehrt zu werden, Fakt. Noch öfter wenn der Bevollmächtigte es für Notwendig erachtet.

Die einmalige Kehrung ist eine Ausnahme für Offene Kamine, und nicht mehr genutzte/extrem selten gefeuerte Öfen.

Wie soll man dies bitte bei einem frisch Installierten Ofen nachweisen? Sie haben viel Geld ausgegeben, für etwas dass am Ende nur rumsteht? Des is ungefähr als wenn se die falschen Reifen auf Ihren Porsche ziehen, und am Ende behaupten "Ich fahr mit dem eh nur in der Stadt, der braucht keine (teuren) Reifen bis 250 km/h"

Desweiteren, ist es für den Feuerstättenbescheid (die Fristen) unerheblich wie es Ihnen am besten passt, oder wie es mit "Zeitlich mit der Abnahme passt"

Die Fristen sind davon abhängig wann Ihre Nachbarn bearbeitet werden, Plus Minus einem gewissen Zeitrahmen, dies war schon immer so, und wird es auch bleiben.

Sie haben nach der Abnahme des Ofens einen Feuerstättenbescheid erhalten, dort stehen Fristen drin, entsprechend dürfte es für Sie keine Überraschung sein dass der Schornsteinfeger fürs Fegen vorbeikommt.

Und ein "Nicht abmelden" kann ebenso als Erteilung des Auftrages gewertet werden, oder haben Sie schriftlich mitgeteilt, dass Sie nicht von dem Herren bearbeitet werden wollen?
Haben Sie sich darum gekümmert dass es jemand anderes tut?

Und bezüglich "Dürfen" und "Nicht dürfen"

Sofern Sie einen Anwalt einschalten wollen, wird man sich am Ende darauf einfinden, dass er "Ortsüblich" gearbeitet hat, entsprechend wird es am Ende im Sand verlaufen, und da ich gerade aufs Datum schaue, denke ich sind sie außerdem ziemlich am Ende der vorgegebenen Fristen des Bescheides, wodurch es auch schwierig werden dürfte überhaupt noch jemanden zu finden der rechtzeitig die Arbeiten für Sie erledigt.

Sollte Sie die Ausführung des Schornsteinfegers stören, dann melden Sie sich am besten fürs nächste mal ab, und suchen sich selbst einen.

Und als Nachtrag, um sich überhaupt für die "1x Kehrung" zu qualifizieren, dürften Sie den Ofen maximal 30x im Jahr betreiben, könnte schwierig sein des Nachzuweisen für einen Ofen, den mal als Zentralheizung betreibt...

Wobei da gerade etwas interessantes Angesprochen wird, wie viel Leistung hat der Ofen? Nicht dass der eigentlich Messpflichtig ist ::)

MeisterFeger

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Hallo,

was Sie da denken ist völliger Murks.

Schornsteine für feste Brennstoffe werden mindestens 2 mal gekehrt. Es gibt welche, die müssen 3, 4 oder noch öfter gereinigt werden. Das ist in der Kehr- und Überprüfungsordnung geregelt. Ausnahmen gibt es nicht!
Eine einmalige Kehrung ist daher rechtswidrig und würde vom zuständigen Bauordnungsamt bestraft.

Wenn der Schornsteinfeger einmal bei Ihnen war und Sie ihn dabei NICHT "abgesagt/gekündigt" haben, kann dieser auch in Zukunft kommen.
Der Schornsteinfeger hält die Fristen ein, die vorgeschrieben und festgelegt wurden und verfährt also in Ihrem Interesse.

Kleiner Tipp:
Ein Schornsteinfeger arbeitet für den Staat und wird auch von dem überwacht! Daher wird er sich keine Fehler bei Fristen erlauben, weil es enorm hohe Bußgelder gibt!
Der Schornsteinfeger macht also alles richtig.

Liebe Grüße


Chantalle

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Stimmt nicht, offene Kamine werden nur einmalig gefegt, ebenso wie selten genutzte Feuerstätten.


R0Li84

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Danke fürs Feedback - im Bescheid steht, dass der Kaminofen 1x im Jahr gekehrt werden muss. Abgenommen / erstmalig in Betrieb genommen wurde er im April.
Deswegen habe ich mich auch gewundert, dass der Kaminkehrer auf einmal da war - ohne dass ich von irgend etwas wusste!

Den Schornsteinfeger habe ich angerufen, wir haben uns geeinigt dass die Kehrung nicht berechnet wird - nächstes mal kommt er im Frühjahr und kehrt erneut.
Ab dann im Jahreszyklus gem. Bescheid.

Chantalle

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Sehr Kunden orientierter Schornsteinfeger, ist auf Ihre Wünsche eingegangen (1x Fegen im Jahr)
Macht Ihnen keinerlei Umstände (Sie müssen gar nicht vor Ort sein/Sich Urlaub nehmen)
Und lässt die jetzige Fegung unter den Tisch fallen.

So ist nicht jeder 8)

Meik234

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Tach Zusammen,

was Chantalle da erzählt ist vollkommen falsch.

Es gibt KEINE Sonderreglung, dass selten benutzte Kaminöfen nur einmal zu reinigen sind.  Beweisen Sie es! Wo steht das?

Und zum Offenen Kamin gibt es eine Sonderreglung! Die besagt aber, dass der Kamin nur gelegentlich genutzt werden darf. Monatlich maximal 8 mal zu höchsten 5 Stunden pro Tag. Aber höchstens 30 mal pro Jahr.
OVG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 12.04.1991[32] "gelegentlich".


Chantalle

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http://www.gesetze-im-internet.de/k_o/anlage_1.html

Reicht des?

Und als Nachtrag, ich hab nie von einer "Sonderregelung" gesprochen, sondern von einer (siehe Link) nachzulesenden "Ausnahme", wobei Ausnahme ja nicht richtig ist, sondern es ist schlicht eine Gegebenheit, welche auf jede Feuerstätte für feste Brennstoffe anzuwenden ist.
« Letzte Änderung: 29.11.17, 21:46 von Chantalle »