Feuerstätten für feste Brennstoffe haben 2-3-4x im Jahr gekehrt zu werden, Fakt. Noch öfter wenn der Bevollmächtigte es für Notwendig erachtet.
Die einmalige Kehrung ist eine Ausnahme für Offene Kamine, und nicht mehr genutzte/extrem selten gefeuerte Öfen.
Wie soll man dies bitte bei einem frisch Installierten Ofen nachweisen? Sie haben viel Geld ausgegeben, für etwas dass am Ende nur rumsteht? Des is ungefähr als wenn se die falschen Reifen auf Ihren Porsche ziehen, und am Ende behaupten "Ich fahr mit dem eh nur in der Stadt, der braucht keine (teuren) Reifen bis 250 km/h"
Desweiteren, ist es für den Feuerstättenbescheid (die Fristen) unerheblich wie es Ihnen am besten passt, oder wie es mit "Zeitlich mit der Abnahme passt"
Die Fristen sind davon abhängig wann Ihre Nachbarn bearbeitet werden, Plus Minus einem gewissen Zeitrahmen, dies war schon immer so, und wird es auch bleiben.
Sie haben nach der Abnahme des Ofens einen Feuerstättenbescheid erhalten, dort stehen Fristen drin, entsprechend dürfte es für Sie keine Überraschung sein dass der Schornsteinfeger fürs Fegen vorbeikommt.
Und ein "Nicht abmelden" kann ebenso als Erteilung des Auftrages gewertet werden, oder haben Sie schriftlich mitgeteilt, dass Sie nicht von dem Herren bearbeitet werden wollen?
Haben Sie sich darum gekümmert dass es jemand anderes tut?
Und bezüglich "Dürfen" und "Nicht dürfen"
Sofern Sie einen Anwalt einschalten wollen, wird man sich am Ende darauf einfinden, dass er "Ortsüblich" gearbeitet hat, entsprechend wird es am Ende im Sand verlaufen, und da ich gerade aufs Datum schaue, denke ich sind sie außerdem ziemlich am Ende der vorgegebenen Fristen des Bescheides, wodurch es auch schwierig werden dürfte überhaupt noch jemanden zu finden der rechtzeitig die Arbeiten für Sie erledigt.
Sollte Sie die Ausführung des Schornsteinfegers stören, dann melden Sie sich am besten fürs nächste mal ab, und suchen sich selbst einen.
Und als Nachtrag, um sich überhaupt für die "1x Kehrung" zu qualifizieren, dürften Sie den Ofen maximal 30x im Jahr betreiben, könnte schwierig sein des Nachzuweisen für einen Ofen, den mal als Zentralheizung betreibt...
Wobei da gerade etwas interessantes Angesprochen wird, wie viel Leistung hat der Ofen? Nicht dass der eigentlich Messpflichtig ist
