Autor Thema: Feuerstättenschau vor Heizungserneuerung  (Gelesen 3495 mal)

Reinhold Steckling

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Ich verfolge auch die Schornsteinfegergegebenheiten.Ist schon krass,was da manchmal abläuft.
Habe auch ein Problem mit unserem Schornsteinfeger,erkläre mal kurz.Er führte die üblichen Kontrollarbeiten im April d.Jahres bei uns aus.
Nebenher sagte er mir,die Feuerstättenschau mache ich gleich mit.Die Feuerstättenschau hatte er für dieses Jahr 2017 festgelegt.
Ich sagte ihm,das können wir lassen,weil noch in diesem Jahr unsere Heizungsanlage erneuert wird.  Sch... sagte,das muß trotzdem sein
u.ich müsse das auch bezahlen. Habe auch die Rechnung dafür bekommen, die Zahlung aber bisher verweigert.Er hat die die Zahlung
mehrmals angemahnt u.droht jetzt mit Zwangsmaßnahmen.  Meine Frage,kann man so ein Verhalten noch als korrekt ansehen?
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Freundliche Grüße  Reinhold

Kevin

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Re: Feuerstättenschau vor Heizungserneuerung
« Antwort #1 am: 01.10.17, 14:56 »
Also nach den bisherigen Infos = Ja

Differenzieren wir erstmal, weil die bisherigen Infos Fragen offen lassen.
Ist es Korrekt Feuerstättenschau mit den angesetzten arbeiten durchzuführen? Ja

Hat die Feuerstättenschau etwas damit zu tun ob es bald ne andere Anlage gibt oder nicht? Nein
Haben die freien arbeiten etwas damit zu tun? Ja, sofern diese Anlage binnen der nächsten 3 Monaten getauscht wird, falls ja, dann setzen diese Arbeiten erstmal aus, falls nicht, dann sind diese durchzuführen.

Also, wurde die Anlage bisher ausgetauscht? Bzw. wenn ja, wann wurde diese ausgetauscht?

Reinhold Steckling

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Re: Feuerstättenschau vor Heizungserneuerung
« Antwort #2 am: 01.10.17, 21:04 »
Hallo Kevin, erstmal danke für die Ausführung zu meinem Problem.
Mitteilung zum Unklaren - unsere Heizungsanlage wird erst Ende Oktober dieses Jahres
ausgetauscht.
Wenn aber der Schornsteinfeger weiß,daß die Heizung in diesem Jahr erneuert wird,ist
es schon ganz kess,vorher noch mal abzukassieren. Die F...schau wurde v.ihm festgelegt für das Jahr 2017 ,das bedeutet doch bis 31.12.2017 .
Übrigens,die vorhergehende F..schau war im November 2014 .Er hätte das noch nicht im April
d.Jahres machen müssen nach 2 Jahren u.5 Monaten. War das nicht überhaupt verfrüht ? 
Gibt es nicht eine Mindestzeit zwischen den F..schauen?
Grüße Reinhold

Kevin

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Re: Feuerstättenschau vor Heizungserneuerung
« Antwort #3 am: 01.10.17, 22:08 »
Heizungen die länger als 3 Monate an einem Ort betrieben werden, sind Messpflichtig.
Messpflichtige Anlagen unterliegen Fristen.

Wäre die Frist im August gewesen, und Sie hätten versichern können dass diese Anlage im November nicht mehr existiert, dann hätte man die "freien Tätigkeiten" auslassen können.
Da die Frist aber offensichtlich im April, oder um diesen herum liegt, gab es für die Ausführung der "freien Tätigkeiten" keinerlei Hinderungsgrund.

Entsprechend kann dieser Punkt zu 100% abgehackt werden, wobei es selbst im Falle einer Kulanz-Regelung mit den 3 Monaten fraglich wäre, wie man sicher stellen möchte dass die Anlage in 3 Monaten nicht mehr existiert, gibt so manche Anlage wo die Besitzer seit langem austauschen wollten, doch irgendwie "immer was dazwischen" kam, und nu is man viele Jahre älter.

Aber Ihren Fall kann man hier zu 50% jedenfalls schon mal als Erledigt betrachten, die "freien Tätigkeiten" wurden durchgeführt, die zeitliche Durchführung war korrekt, und hat entsprechend auch bezahlt zu werden.

Und nun zu den "hoheitlichen Tätigkeiten", bin gerade nicht auf dem aktuellsten Stand, bzw. ist mir bewusst dass eine Änderung stattfindet, stattgefunden hat, stattfinden wird? Wo festgelegt wird dass man eine Feuerstättenschau frühestens 3 Jahre nach der letzten durchzuführen hat, nach, und nicht "im 3. Jahr"

Ich meine der "Jetzt Stand" ist noch, dass diese "Im 3. Jahr" nach der letzten durchgeführt werden darf, bedeutet, wenn die letzte am 15. November 2014 war, dürfte die nächste am 16. November 2016 durchgeführt werden, natürlich immer mit dem Hintergrund, 2x innerhalb von 7 Jahren, entsprechend würde die danach folgende erst nach knapp 4 Jahren durchgeführt werden.

Entsprechend ist auch der Teil mit den "hoheitlichen Tätigkeiten" korrekt verlaufen, Ihnen ist durch die Art der Durchführung kein Schaden entstanden.

Einziger Unterschied, sofern wir unterstellen dass jeder angekündigte Heizungstausch wirklich durchgeführt wird, und man entsprechend die Feuerstättenschau nun aufs Ende vom Jahr geschoben hätte, sind ~12,5€ Unterschied für einen "Änderungsbescheid"

Nach dem Einbau der neuen Heizung wird eine Abnahme eben dieser Erfolgen, durch die geänderten Gegebenheiten wird Ihnen ein neuer/geänderter "Feuerstättenbescheid" zugeschickt, welcher dann 12,5€ kostet.

Davon ausgehend wenn die Anlage nicht getauscht worden wäre, müsste der Schornsteinfeger Ende des Jahres Extra für Sie kommen, Sie müssten sich extra dafür frei nehmen (Urlaub) wegen der Möglichkeit 12,5€ zu sparen.

So ist dann Stand der Dinge, aber positiv sehen, durch die neue Anlage werden Sie den Schornsteinfeger nur noch alle 2-3 Jahre sehen,wobei ich empfehle sich einen anderen für diese Tätigkeit zu nehmen, die Beziehung ist ja nu nicht mehr die beste.
Und entsprechend sofern alle 2-3 Jahre jemand anders die "freien Tätigkeiten" durchführt, brauchen Sie "ihren" Schornsteinfeger nur noch alle ~3,5 Jahre für die "hoheitlichen Tätigkeiten" zu sehen