Heizungen die länger als 3 Monate an einem Ort betrieben werden, sind Messpflichtig.
Messpflichtige Anlagen unterliegen Fristen.
Wäre die Frist im August gewesen, und Sie hätten versichern können dass diese Anlage im November nicht mehr existiert, dann hätte man die "freien Tätigkeiten" auslassen können.
Da die Frist aber offensichtlich im April, oder um diesen herum liegt, gab es für die Ausführung der "freien Tätigkeiten" keinerlei Hinderungsgrund.
Entsprechend kann dieser Punkt zu 100% abgehackt werden, wobei es selbst im Falle einer Kulanz-Regelung mit den 3 Monaten fraglich wäre, wie man sicher stellen möchte dass die Anlage in 3 Monaten nicht mehr existiert, gibt so manche Anlage wo die Besitzer seit langem austauschen wollten, doch irgendwie "immer was dazwischen" kam, und nu is man viele Jahre älter.
Aber Ihren Fall kann man hier zu 50% jedenfalls schon mal als Erledigt betrachten, die "freien Tätigkeiten" wurden durchgeführt, die zeitliche Durchführung war korrekt, und hat entsprechend auch bezahlt zu werden.
Und nun zu den "hoheitlichen Tätigkeiten", bin gerade nicht auf dem aktuellsten Stand, bzw. ist mir bewusst dass eine Änderung stattfindet, stattgefunden hat, stattfinden wird? Wo festgelegt wird dass man eine Feuerstättenschau frühestens 3 Jahre nach der letzten durchzuführen hat, nach, und nicht "im 3. Jahr"
Ich meine der "Jetzt Stand" ist noch, dass diese "Im 3. Jahr" nach der letzten durchgeführt werden darf, bedeutet, wenn die letzte am 15. November 2014 war, dürfte die nächste am 16. November 2016 durchgeführt werden, natürlich immer mit dem Hintergrund, 2x innerhalb von 7 Jahren, entsprechend würde die danach folgende erst nach knapp 4 Jahren durchgeführt werden.
Entsprechend ist auch der Teil mit den "hoheitlichen Tätigkeiten" korrekt verlaufen, Ihnen ist durch die Art der Durchführung kein Schaden entstanden.
Einziger Unterschied, sofern wir unterstellen dass jeder angekündigte Heizungstausch wirklich durchgeführt wird, und man entsprechend die Feuerstättenschau nun aufs Ende vom Jahr geschoben hätte, sind ~12,5€ Unterschied für einen "Änderungsbescheid"
Nach dem Einbau der neuen Heizung wird eine Abnahme eben dieser Erfolgen, durch die geänderten Gegebenheiten wird Ihnen ein neuer/geänderter "Feuerstättenbescheid" zugeschickt, welcher dann 12,5€ kostet.
Davon ausgehend wenn die Anlage nicht getauscht worden wäre, müsste der Schornsteinfeger Ende des Jahres Extra für Sie kommen, Sie müssten sich extra dafür frei nehmen (Urlaub) wegen der Möglichkeit 12,5€ zu sparen.
So ist dann Stand der Dinge, aber positiv sehen, durch die neue Anlage werden Sie den Schornsteinfeger nur noch alle 2-3 Jahre sehen,wobei ich empfehle sich einen anderen für diese Tätigkeit zu nehmen, die Beziehung ist ja nu nicht mehr die beste.
Und entsprechend sofern alle 2-3 Jahre jemand anders die "freien Tätigkeiten" durchführt, brauchen Sie "ihren" Schornsteinfeger nur noch alle ~3,5 Jahre für die "hoheitlichen Tätigkeiten" zu sehen