Autor Thema: SF fordert mehr Sicherheitseinrichtungen als in Unfallverhütungsvorschriften  (Gelesen 2897 mal)

chrisriss

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Hallo liebe Forengemeinde,

unser SF verlang auf einem neuen 18° geneigten Dach Sicherheitseinrichtungen wie Leitern und Dachtritte, obwohl in den Unfallverhütungsvorschriften ganz klar steht "Dachneigung 0° bis 20° - begehbare Dachfläche darf als Verkehrsweg benutzt werden - Verkehrsweg ist gleichzeitig Standfläche".
Seine Begründung ist, dass die modernen Dachziegel (in unserem Fall Braas Tegalit) mit einer Art Kunststoff beschichtet und deshalb rutschiger sind. Somit benötigen wir erhöhte Sicherheitseinrichtungen.

Darf der SF mehr verlangen als in den Vorschriften beschrieben ist?

Danke für eure Hilfe!

LG
Chris
« Letzte Änderung: 15.05.17, 13:10 von Datko »

Chantalle

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Der Knackpunkt ist der Begriff "Begehbare Dachfläche", könnten Sie Ihre mal verlinken? Also die Art der Ziegel? Mir selbst sagen die gerade nichts.

Aber als Beispiel, Stroh ist z.b. Nicht begehbar, glasierte Ziegel z.B. Nur wenn es trocken ist, fallen also damit raus.
Die Dächer aus Faserzement halten einiges aus, sind es aber eindeutig auch nicht.

Anforderung ist, dass man zu jeder Jahreszeit, und jeder Witterung gefahrlos dies als Verkehrsweg benutzen kann, weil z.B. ein Kaminbrand auch nicht danach fragt ob es gerade passt.

Alternativ, gibt es keine Möglichkeit es von "innen" zu Fegen? "Speicherklappe"?
Dann kann man sich die Sicherheitseinrichtungen sparen, und braucht dann nur noch nen anderen Kaminkehrer, der nicht so empfindlich ist wie der eigene
« Letzte Änderung: 15.05.17, 13:09 von Datko »

chrisriss

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Danke für die schnelle Antwort.

Fegen von Innen geht nicht, da wir keinen Speicher haben und ich den SF nicht immer in mein Schlafzimmer lassen möchte.
Der Dachstein selbst ist aus Beton und lt. Hersteller begehbar.

Hier ist der Link zum Dachstein http://www.braas.de/produkte/katalog/d/dachsteine-tegalit.html

LG
Chris

Chantalle

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Also im Grunde ist die notwendige Antwort ja dann schon gegeben worden.
Der Hersteller unterstützt die Aussage "begehbar" weshalb man am besten an den Schornsteinfeger mal einen Brief schreibt mit der Aufforderung sich zu erklären, weshalb er denkt dass mehr notwendig ist, als gesetzlich gefordert.

Am besten auch mal mit der Zuständigen Innung telefonieren, und auch mal bei der Berufsgenossenschaft fürs Baugewerk nachfragen, diese fordern schließlich entsprechende Vorrichtungen.

Dann sollte der Schornsteinfeger eigentlich rechtzeitig einlenken, bzw. "Nachdenken"

Sollten BauBG und Innung bestätigen dass es nichts zu beanstanden gibt, empfiehlt sich der Weg über die Vorgesetzten des Schornsteinfegers, notfalls Rechtsweg

chrisriss

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Danke für deine Antwort. Das ist ein guter Denkanstoss. So werde ich jetzt mal vorgehen uns schauen was dabei raus kommt.

Vielen Dank!