Heute kam mein Schornsteinfeger und hatte keine 10 Minuten gebraucht um 2 Öfen anzuschauen, meine Dunstabzugshaube kritisch zu begutachten und schließlich irgendwas an der Heizung gemessen.
Dafür forderte er etwas über 62 Euro inkl. Mwst.
Eine nette Aufgabe für Alle, die noch ohne Taschenrechner im Kopf rechnen können:
Wenn 10 Min. ca. 60,- Euro kosten
wie hoch wäre dann der Stundenlohn ?
Ich weiß, etwas ungenau, da ja auch Rechnungspositionen enthalten sind, die sich nicht proportional erhöhen. Aber die überschlägige Rechnung zeigt dennoch, warum einige Mitstreiter offen von ABZOCKE sprechen.
Er wohnt im gleichen Ort. Sogar nur 3 Gehminuten entfernt. Ein Auto habe ich nicht gesehen und ich nehme an, da es hier dicht besiedelt ist, dass er zu Fuß von Tür zu Tür geht.
Nun möchte er 8,50 Euro + MwSt Anfahrtspauschale.
Der Knackpunkt ist der Begriff "PAUSCHALE".
Ähnlich der Fahrtkosten-PAUSCHALE für Arbeitnehmer, die diese steuerlich geltend machen können, spielt es auch bei dieser PAUSCHALE eben im Einzelfall KEINE Rolle, wie weit die zurückgelegte Strecke war oder welches Transportmittel der Feger genommen hat.
Aber zur Beruhigung, dies dürfte die letzte Rechnung mit einer derartigen Position gewesen sein. Ab 2013 gibt es kein Kehr-MONOPOL mehr. Es kann dann jeder in der Handwerksrolle eingetragene Schornsteinfegerbetrieb FREI beauftragt werden. Natürlich wird dieser "Wettbewerb" auch Bewegung in die Preise, den Service und die Rahmenbedingungen bringen. Neue, GEBIETS-UNABHÄNGIGE Handwerker werden natürlich versuchen, mit attraktiven Konditionen Kunden zu gewinnen. Und die Gebäudeeigentümer als AUFTRAGGEBER dürfen sogar, wie im Handwerk üblich, z.B. den Preis aushandeln. Und ob der "neue" Schornsteinfeger, der vielleicht aus dem Nachbarort kommt, Fahrtkosten berechnet, hängt wohl davon ab, wie schnell er sich einen Kundenstamm aufbauen will.
Zusätzlich will er 10 Euro für die Austellung des Feuerstättenbescheids. Das dürfen ja nur Behörden und ist kostenlos, habe ich gelesen.
Ohne die Grundsatzdiskussion an dieser Stelle zu wiederholen:
Bei Ausstellen des FEUERSTÄTTENBESHEIDS (= Verwaltungsakt) ist der "bevollmächtigte Bezirks-Schornsteinfeger" eine BEHÖRDE (§ 1 (4) VwVfG).
Und natürlich dürfen auch Behörden für INDIVIDUELLE Leistungen GEBÜHREN berechnen. Allein, diese Verwaltungsgebühr MUSS auf einer GESETZLICHEN Grundlage beruhen.
ICH zweifle hierbei an, dass der BUND über SchfHwG und KÜO überhaupt VERFASSUNGSRECHTLICH befugt ist, eine VERWALTUNGS-Gebühr auf LÄNDER-Ebene für eine BEHÖRDE der untersten Hierarchieebene zu bestimmen.
Ist jedoch die Gebühr nach KÜO NICHTIG oder VERFASSUNGSWIDRIG, fehlt die Rechtsgrundlage, der Bürger muss GAR NICHT zahlen.
Ungeachtet dessen fallen HOHEITLICHE Gebühren nicht unter die UMSATZSTEUER-Pflicht. Also, zumindest die USt auf die GEBÜHR für FEUERSTÄTENSCHAU und den FEUERSTÄTTENBESCHEID widerspricht geltendem Recht (§ 1 UStG).
Die Erfahrung im Umgang mit Fragen rund um das Schornsteinfeger-SONDER-Recht ist, dass Verwaltung und Gerichte stark dazu tendieren, dieses SONDER-Konstrukt als "Heilige Kuh" zu betrachten. Wer sich somit gegen Regelungen in diesem Bereich oder das Treiben der Schornsteinfeger zur Wehr setzen will, muss davon ausgehen, dass es sehr schnell eskaliert. Ohne KLAGE (mit der Bereitschaft auch durch die Instanzen zu gehen) wird man kaum etwas bewirken können.
Die einzige Alternative ist die INFORMATION der Öffentlichkeit und das PENETRANTE Nachhaken bei PARTEIEN, POLITIKERN und PARLAMENTEN.
Und ab 2013 kann zumindest JEDER HAUSEIGENTÜMER etwas zur Korrektur dieses Gemauschels beitragen.
Der "bevollmächtigte Bezirks-Schornsteinfeger" stellt eine rechtswidrige Kopplung als HANDWERKER-BEHÖRDE dar.
Diese Funktionen gilt es zu splitten, zu trennen.
Also:
Ab 2013 KEHR-AUFTRÄGE NUR NOCH AN BEZIRKSFREIE HANDWERKER.
Und die Bezirksinhaber auf das Führen des Kehrbuchs, die Bauabnahmen, Feuerstättenschauen und die so beliebten Feuerstättenbescheide REDUZIEREN.
Wer BEHÖRDE spielen will, soll auch als BEHÖRDE behandelt werden.
Und BEHÖRDEN erhalten KEINE Handwerker-Aufträge!