Autor Thema: Biofernwärme + Oelkessel + Kehrintervall  (Gelesen 3554 mal)

eckmann09

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
    • Profil anzeigen
Hallo,
es geht in diesem Beitrag um stark veränderte Betriebsbedingungen der Ölkessel im Bereich der neu entstandenen Fernwärmeversorgung in unserem Dorf.

Wir bekommen Fernwärme vom Biogas-Bauer und müssen vertragsgemäß nach wie vor unseren Ölkessel betriebsbereit halten, falls es zu einer Unterversorgung durch den Wärmelieferanten kommen sollte.

Die Wärmeversorgung ist sehr stabil, so dass es, sicher auch begründet durch die frühlingshaften Temperaturen, zu keiner Kesselaktivität mehr kommt.
Nun möchte unser Betriebsschornsteinfegermeister weiterhin jedes Jahr die Emissionsmessung und die Reinigung der Anlage vornehmen.

An meiner Anlage ist ein Betriebsstundenzähler montiert und der sagt,  dass der Brenner in 3 Monaten 14 Stunden in Betrieb war. Das war in der Anfangsphase, als der Filter der Übergabestation noch verstopft war und dieser Fehler nicht sofort erkannt worden ist.

Nun stelle ich die Frage an die Fachleute: Gibt es diesbezüglich schon alternative Lösungen bezüglich der Intervalle der Kehr- und Emissionsmessung?

Vielen Dank für das Interesse. Möglicherweise kennt es da schon Jemand eine Alternativlösung.

Mit freundlichen Grüßen Eckmann09

Monopolgegner

  • Interne-User
  • Full Member
  • *
  • Beiträge: 236
    • Profil anzeigen
Re: Biofernwärme + Oelkessel + Kehrintervall
« Antwort #1 am: 06.03.14, 10:32 »
Bezüglich der Kehr- und Emissionsintervalle gibt es (leider) keine Veränderung.

Ich habe seit 2003 eine 18 qmtr. Solarthermieanlage auf dem Dach. Dementsprechend läuft meine Ölheizung nur von mitte Oktober bis zum ende März. Also noch keine 6 Monate am Stück. Und dennoch muss ich die veralteten Intervalle einhalten.

Regelmäßig bekam ich Ärger mit dem Russfuzzi, weil DER im August oder September seine Arbeiten (vielmehr seine leicht verdiente Kohle einstreichen) ausführen wollte und ich jedesmal wieder den Stillstand der Anlage erklären musste. Naja,- hat eben ein Kurzzeitgedächtnis, der Schwarzarbeiter.

Nichtsdestotrotz bleibt alles beim Alten.

Möchte jedoch ein kleines anderes Beispiel anmerken: Besitzer von Oldtimerklassiker (so wie ich) bewegen ihre Oldies meist nur 5-6 Monate im Jahr und wir müssen leider auch alle 2 Jahre zur HU und AU. Ob der Oldie nun 10, 100 oder 10.000 KM bewegt wurde spielt keine Rolle. Allerdings wird man bei den Prüfterminen wie ein Kunde behandelt und nicht wie ein Dummvolk!

Wegen der eingeführten Zensur des Admins in diesem Forum und dadurch Streichungen von Beiträgen, beteilige ICH mich hier an nichts mehr. Wie Viele andere ebenfalls. Ich und viele andere auch aus diesem Forum bin/ sind im Forum: http://www.carookee.com/forum/sfr-reform

TWMueller

  • Interne-User
  • Hero Member
  • *
  • Beiträge: 1.248
  • Wir sind die Summe vieler Ichs.
    • Profil anzeigen
    • SchornsteinFegerRechts-Reform
Re: Biofernwärme + Oelkessel + Kehrintervall
« Antwort #2 am: 06.03.14, 20:38 »
In dem geschilderten Fall (Heizung nur als Vorsorge-Reserve) könnte § 1 (6) KÜO vielleicht ein Ansatzpunkt sein. Hiernach kann die "zuständige Behörde" abweichende Regelungen treffen, wenn hierbei trotzdem die "Betriebs- und Brandsicherheit" sichergestellt ist.

Zumindest wäre dies ein rechtlicher Ansatzpunkt, um notfalls vor Gericht die Fristen der KÜO zu kippen. Als VERORDNUNG unterliegt diese nämlich der VOLLEN gerichtlichen Kontrolle. Anders bei den GESETZLICHEN Bestimmungen z.B. des SchfHwG. Ein GESETZ darf nur das VERFASSUNGSGERICHT aufheben.

Der Vergleich mit einem KFZ hinkt etwas. Auch ein NICHT benutztes Fahrzeug kann z.B. durchrosten. Aber das dürfte bei einer Heizung im INNENRAUM wohl kaum zu befürchten sein. Insbesondere KEHRUNGEN könnten SACHGERECHT durchaus von der BETRIEBSDAUER (besonders einfach, wenn ein Betriebsstundenzähler vorhanden ist) abhängig gemacht werden. Hier wäre ein Vergleich mit dem KFZ mal zulässig. Niemand wechselt die Bremsbeläge nach festen FRISTEN.
Thomas W. Müller
Aktion SchornsteinFegerRechts-Reform

Tel.: 0170 5258679
Mail: AKTUELL BITTE  KEINE MAILS
FORUM: http://sfr-reform.carookee.com/
Ich freue mich über jeden persönlichen Kontakt.

eckmann09

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
    • Profil anzeigen
Re: Biofernwärme + Oelkessel + Kehrintervall
« Antwort #3 am: 09.03.14, 19:56 »
Hallo Herr Müller,

vielen Dank für die Hinweise, welche ich so kurzfristig erhalten habe.
Ich werde versuchen, die zuständige Behörde nach dem § 1 (6) KÜO hin anzusprechen.

2 Fragen stellen sich nun für mich:
1.    Ich wohne in Sachsen (04687 Trebsen) und weiß nicht, ob die Innung des Schornsteinfeger Handwerks die zuständige Behörde ist. (oder wer sonst ?)
2.    Probleme habe ich mit der englischen Sprache. Als ich jung war, haben wir russisch gelernt. Nun sind die Hilfethemen in englisch angegeben. Das macht es recht schwierig für mich, herauszufinden, wie ich mich auch bei den anderen Mitgliedern für deren Beiträge bedanken kann. Wie auch immer - allen, die geantwortet haben sage ich DANKE !

MfG Eckmann 09