Hallo Herr Müller,
vielen Dank für die Hinweise, welche ich so kurzfristig erhalten habe.
Ich werde versuchen, die zuständige Behörde nach dem § 1 (6) KÜO hin anzusprechen.
2 Fragen stellen sich nun für mich:
1. Ich wohne in Sachsen (04687 Trebsen) und weiß nicht, ob die Innung des Schornsteinfeger Handwerks die zuständige Behörde ist. (oder wer sonst ?)
2. Probleme habe ich mit der englischen Sprache. Als ich jung war, haben wir russisch gelernt. Nun sind die Hilfethemen in englisch angegeben. Das macht es recht schwierig für mich, herauszufinden, wie ich mich auch bei den anderen Mitgliedern für deren Beiträge bedanken kann. Wie auch immer - allen, die geantwortet haben sage ich DANKE !
MfG Eckmann 09