Hallo,
ich bin Besitzer eines Eigenheimes mit 2 Feuerstätten ( Holzvergaser und Kaminofen ). Im Jahr 2006 wurden diese von dem damaligen Bezirksschornsteinfeger abgenommen. Mir wurde damals gesagt, dass diese Abnahme dauerhaft ist!
Seit ca. 1,5 Jahren haben wir einen neuen Bezirksschornsteinfeger, der vor 3 Wochen plötzlich und unerwartet vor der Tür stand und angegeben hatte, dass er die Geräte erneut abnehmen müsse. Da ich nicht anwesend war, ließ meine Frau den Herrn hinein und ließ Ihn überprüfen!
Ergebniss: Am Holzvergaser ist alles Ok, und am Kaminofen muss die Scheibe wegen einem Riss ausgetauscht werden und ein fehlendes Gitterrost soll besorgt werden. Mangelbeseitigungsfrist hier bis zum 20.12.18
Mir wurde abgebucht: 65,85€ ( Wofür ich auch eine Rechnung bekam ) und 139,94€ wofür ich KEINE Rechnung bekam.
Frage an euch:
1) War die erneute Abnahme gerechtfertigt?
2) Was darf so etwas kosten?
3) Sind die o.g. Mängel überhaupt Mängel? Schließlich gibt es doch auch offene Kamine ohne Scheibe! Na und ein fehlendes Gitterrost?
Gruß
Manfred