So, bin kein experte da ich nur die Arbeiten ausführe, jedoch sieht es für mich "etwas" verworren aus.
Ich versuche soweit mal aufzuklären, kann jedoch direkt sagen, dass man da noch einmal beim zuständigen Nachfragen sollte, weil da "einiges" durcheinander geraten zu sein scheint, und als erstes tendiere ich eher dazu ein Versehen zu unterstellen, als Böswilligkeit.
Also erstmal die "kleine" Rechnung mit nur 2 Positionen.
Wieso diese als "Messrechnung" deklariert ist verstehe ich nicht, weil ja da dann noch die Grundgebühr fürs Messen von der großen (die mit den vielen Positionen) dazu kommen würde.
Die große Rechnung könnte man als "Handwerkliche" Rechnung verstehen, doch dann ist dort der "Abgasschornstein" und die Grundgebühr fürs Messen deplatziert, desweiteren verstehe ich nicht wieso der Meter "Rauchschornstein" 0,3 AW kostet (alte KÜO, also normal) und der Gasschornstein 0,1 AW (wäre ja dann günstiger als nach alter KÜO)
Unsicher bin ich mir gerade bei der hoheitlichen wegen der Meter der Abgasanlagen, weil oben 2x11 Meter berechnet werden, in der Hoheitlichen jedoch nur 18 Meter.
Ansonsten, die Anfahrt wird in der hoheitlichen nicht ausgewiesen, jeder Schornsteinfeger hält sich da frei, diese entweder bei den freien Arbeiten aufzuführen, oder wegzulassen und dies "werbewirksam" zu kommunizieren.
Also "Fehlerhaft" als solches scheinen mir die "freien" Tätigkeiten zu sein, einerseits 2,5€ zuwenig für den Gasschornstein, andererseits 9,2€ zuviel für die zusätzliche Anfahrt (Wie gesagt, eine zu berechnen ist Ok, zwei sind jedoch gerade etwas seltsam).
Kein Geld für dass es sich lohnt einen Streit vom Zaun zu brechen, jedoch wäre es berechtigt mal nachzufragen ob diese Rechnung so im Sinne des ausführenden war, oder ob sich dort der Fehlerteufel eingeschlichen hat.
Ansonsten, für seine freie Tätigkeiten kann er berechnen was er möchte, viele Schornsteinfeger halten sich jedoch noch an die alten Kürzel aus der KÜO, weil viele Kunden diese kennen, und die Leute die sich damit befasst haben, somit auch eine Möglichkeit haben die Rechnung nachzuvollziehen, vorgeschrieben sind nur noch die "hoheitlichen" Tätigkeiten.
Meine Empfehlung also, anrufen, und nett nachfragen ob diese Rechnung so in seinem Sinne war, weil Sie sich über die zweite Anfahrt wundern.