Autor Thema: Wegepauschale 2 mal berechnet. Ist das in Ordnung?  (Gelesen 6100 mal)

Ralf-Erik

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Hallo,

ich habe heute 2 Rechnungen bekommen und zwar einmal eine für die 1. Kehrung im Jahr 2016 und eine weitere Rechnung für die Abgaswegprüfung (Messung) Gasfeuerstätte. Beide Arbeiten wurdem am selben Tag nacheinander durchgeführt.

Daher meine Frage: Ist es zulässig, die Wegepauschale (Anfahrt) zweimal in Rechnung zu stellen, obwohl der Schornsteinfeger für beide "Arbeiten" nur einmal vor Ort war?

Danke schonmal für´s Antworten.
« Letzte Änderung: 05.02.16, 18:12 von Ralf-Erik »

Araym

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Re: Wegepauschale 2 mal berechnet. Ist das in Ordnung?
« Antwort #1 am: 05.02.16, 18:35 »
Könnten Sie die Rechnungen bitte Einscannen/Abfotografieren?
Die Fahrpauschale als solches wird pro Begehung berechnet, in Ihrem Fall also nur einmal.
Gesonderte Rechnung für Kehrung und Messung ist für mich neu, ich vermute gerade dass die Feuerstättenschau zusammen mit der Kehrung durchgeführt wurde, doch dies kann ich nur Bestätigen, wenn ich Einblick in die Rechnungen bekomme :-)

Administrator an alle:
Sie können eingescannte Schreiben und Fotos integrieren.
Sobald Sie ein Textfeld zum Schreiben geöffnet haben, erscheint unter dem Textfeld
Anhänge und andere Optionen. Bitte Namen und Adressen abdecken.
« Letzte Änderung: 05.02.16, 21:23 von Datko »

Ralf-Erik

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Re: Wegepauschale 2 mal berechnet. Ist das in Ordnung?
« Antwort #2 am: 07.02.16, 15:11 »
Hallo,

erstmal danke für´s Antworten.

Anbei habe ich einmal (mittlerweile 3 Rechnungen) eingescannt und angehängt. Bei der 3. Rechnung ist ja unter Anlage 3 Punkt 2.1 meines Wissens die Anfahrt bereits enthalten. Also wäre in meinem Fall die Anfahrt insgesamt 3 mal berechnet worden oder sehe ich das falsch?

Im Keller ist ein Gasboiler und im Wohnzimmer ein kleiner Kaminofen in Betrieb und meines Wissens sind auch 2 Schornsteine vorhanden.

Bitte mal schauen, ob das alles so korrekt ist mit den Rechnungen. Zwecks der Wegepauschale, die ja 3 mal berechnet wurde, bin ich der Meinung, dass es so nicht korrekt ist. Falls etwas in Bezug meiner Angaben unklar ist oder fehlen sollte, bitte fragen.

Danke und Gruß
« Letzte Änderung: 07.02.16, 20:05 von Ralf-Erik »

Araym

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Re: Wegepauschale 2 mal berechnet. Ist das in Ordnung?
« Antwort #3 am: 07.02.16, 18:19 »
So, bin kein experte da ich nur die Arbeiten ausführe, jedoch sieht es für mich "etwas" verworren aus.
Ich versuche soweit mal aufzuklären, kann jedoch direkt sagen, dass man da noch einmal beim zuständigen Nachfragen sollte, weil da "einiges" durcheinander geraten zu sein scheint, und als erstes tendiere ich eher dazu ein Versehen zu unterstellen, als Böswilligkeit.

Also erstmal die "kleine" Rechnung mit nur 2 Positionen.
Wieso diese als "Messrechnung" deklariert ist verstehe ich nicht, weil ja da dann noch die Grundgebühr fürs Messen von der großen (die mit den vielen Positionen) dazu kommen würde.
Die große Rechnung könnte man als "Handwerkliche" Rechnung verstehen, doch dann ist dort der "Abgasschornstein" und die Grundgebühr fürs Messen deplatziert, desweiteren verstehe ich nicht wieso der Meter "Rauchschornstein" 0,3 AW kostet (alte KÜO, also normal) und der Gasschornstein 0,1 AW (wäre ja dann günstiger als nach alter KÜO)

Unsicher bin ich mir gerade bei der hoheitlichen wegen der Meter der Abgasanlagen, weil oben 2x11 Meter berechnet werden, in der Hoheitlichen jedoch nur 18 Meter.

Ansonsten, die Anfahrt wird in der hoheitlichen nicht ausgewiesen, jeder Schornsteinfeger hält sich da frei, diese entweder bei den freien Arbeiten aufzuführen, oder wegzulassen und dies "werbewirksam" zu kommunizieren.

Also "Fehlerhaft" als solches scheinen mir die "freien" Tätigkeiten zu sein, einerseits 2,5€ zuwenig für den Gasschornstein, andererseits 9,2€ zuviel für die zusätzliche Anfahrt (Wie gesagt, eine zu berechnen ist Ok, zwei sind jedoch gerade etwas seltsam).

Kein Geld für dass es sich lohnt einen Streit vom Zaun zu brechen, jedoch wäre es berechtigt mal nachzufragen ob diese Rechnung so im Sinne des ausführenden war, oder ob sich dort der Fehlerteufel eingeschlichen hat.

Ansonsten, für seine freie Tätigkeiten kann er berechnen was er möchte, viele Schornsteinfeger halten sich jedoch noch an die alten Kürzel aus der KÜO, weil viele Kunden diese kennen, und die Leute die sich damit befasst haben, somit auch eine Möglichkeit haben die Rechnung nachzuvollziehen, vorgeschrieben sind nur noch die "hoheitlichen" Tätigkeiten.

Meine Empfehlung also, anrufen, und nett nachfragen ob diese Rechnung so in seinem Sinne war, weil Sie sich über die zweite Anfahrt wundern.

Ralf-Erik

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Re: Wegepauschale 2 mal berechnet. Ist das in Ordnung?
« Antwort #4 am: 07.02.16, 20:09 »
Hallo,

herzlichen Dank für die ausführliche Antwort. Dann werde ich beim zuständigen Schornsteinfeger mal nachfragen und anschließend hier berichten, wie die Sache ausgegangen ist. :)

Gruß

Ralf-Erik
« Letzte Änderung: 18.02.16, 17:11 von Ralf-Erik »

XXX

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Re: Wegepauschale 2 mal berechnet. Ist das in Ordnung?
« Antwort #5 am: 08.02.16, 11:16 »
Der Eintrag wurde auf Wunsch des Users XXX gelöscht.
« Letzte Änderung: 14.07.17, 13:31 von Datko »

Ralf-Erik

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Re: Wegepauschale 2 mal berechnet. Ist das in Ordnung?
« Antwort #6 am: 18.02.16, 17:09 »
Hallo Gerhard,

auch dir ein herzliches Dankeschön für deine ausführliche Antwort. Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann wären die 18 Meter in der hoheitlichen Rechnung auch falsch berechnet? Es sind 2 getrennte Schornsteine im Haus (es handelt sich um ein Gebäude und es ist nichts außerhalb). Wie gesagt, im Keller steht ein Warmwasserspeicher, der mit Gas betrieben wird und im Wohnzimmer ein kleiner Kaminofen.

Was die Wegepauschale angeht, wurde diese 2 mal zuviel berechnet? Die hoheitliche Rechnung (Punkt 2.1) enthält ja bereits die Anfahrt. Also wäre hier nur die enthaltene Wegepauschale unter Punkt 2.1 bei der hoheitlichen Rechnung maßgebend und nicht die beiden anderen zusätzlich mit je 8,20 AW? Immerhin wären das zusammen 18,86 € netto zuzügl. MwSt, welche dann auch zuviel berechnet wären.

Wie gesagt, das kommt mir alles etwas komisch vor. Ich werde aber den Schornsteinfeger bei Gelegenheit persönlich darauf ansprechen und um eine Stellungnahme bitten oder ticken hier im Saarland die Uhren anders? Wie dem auch sei, ich werde euch auf jeden Fall ein Ergebnis hier im Forum mitteilen, auch wenn es mal ein bisschen länger dauert mit meiner Antwort...

Gruß

Ralf-Erik
« Letzte Änderung: 18.02.16, 17:59 von Ralf-Erik »

wasserrenner

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Re: Wegepauschale 2 mal berechnet. Ist das in Ordnung?
« Antwort #7 am: 01.03.16, 19:55 »
Hallo Ralf Erik,

schau dir doch bitte einmal diesen Thread an: http://www.kontra-schornsteinfeger.de/forum/schornsteinfegergebuehren-ausbeutung/rechnung-2013-3x-so-hoch-korrekt/
Wenn die beiden Schornsteine nebeneinander liegen ist dies als Gruppe zu betrachten und somit nur einmal abzurechnen.
Hast du allerdings z.B. einen Schornstein links am Haus und einen anderen rechts am Haus so sind diese beiden eben getrennt abzurechnen.

simba2003hobby

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Re: Wegepauschale 2 mal berechnet. Ist das in Ordnung?
« Antwort #8 am: 14.06.16, 16:02 »
Hallo Ralf-Erik,

die ersten zwei Rechnungn sind Handwerkerrechnungen und wurden über die Gebührenordnung der bis 31.12.12 geltenden KÜO abgerechnet. Haben Sie dieser Gebührenordnung vor der Ausführung der Arbeiten zugestimmt, dann können Sie nur der zweifachen Wegegebühr widersprechen.

Wenn nicht, ist kein Werkvertrag zustande gekommen und es gilt die ortsübliche Vergütung als vereinbart. D.h. es kann nur über den ortsüblichen Stundensatz und die tatsächlich aufgewendete Zeit abgerechnet werden.

MfG

simba2003hobby