Autor Thema: Offenes Schreiben an Ministerin des Saarlandes  (Gelesen 3162 mal)

Monopolgegner

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Nachdem ich nun mit meinen beiden Landsleuten  ;) telefonierte und mir Rat einholte, brannte mir eine Aussage des Bezirksmurksers unter den Nägeln. Diese Aussage hab ich dann mal an die zuständigen Behörden via E-Mail gesendet.

Hier die Mail (Eigenanschrift etc. durch * gekennzeichent):

Sehr geehrte Frau Kramp-Karrenbauer (Ministerin des Saarlandes),
sehr geehrter Herr Recktenwald (Landrat der Kreisstadt St.Wendel),
sehr geehrter Herr Bouillon (Bürgermeister der Kreisstadt St.Wendel),

als Bürger der Bundesrepublik Deutschland glaubte ich mich bis zum 08.11.2013 immer in guter Obhut bei Fragen bezüglich in Behördenangelegenheiten und vertraute der fachlichen Kompetenz der Ansprechpartner.

Zu gerne nehme ich diesbezüglich auch das Wort “Bürgernähe“, welches Sie Frau Kramp-Karrenbauer mehrfach in ihrer Antrittsrede verwendeten und für das sie sich einsetzen wollen (oder wollten), als Anlass hierfür.

Wie oben erwähnt, gab es für mich bis zum 08.11.2013 auch keinen Anlass hierfür, die Bürgernähe etc. in Frage zu stellen.

Was gab den Anlass hierfür?

Am 08.11.2013 war der von der Kreisstadt St.Wendel beliehene Bezirksschornsteinfeger bei mir in Domo (*** ***** *, 66606 St.Wendel) gewesen um Überprüfungen durchzuführen. Ich möchte das Ganze Geschehen eingrenzen, denn es gehört hier nicht hin. Was aber hierhin gehört ist folgender Punkt:

Ich war mit Einigem nicht zufrieden und gab dem beliehenen Bezirksschornsteinfeger zu verstehen, dass ich mich mit Herrn Wegmann (Stadtoberinspektor im Ordnungsamt der Kreisstadt St.Wendel) telefonisch diesbezüglich kurzschließen werde.
 
Daraufhin bekam ich als Antwort vom beliehenen Bezirksschornsteinfeger (08.11.2013, 13:27 Uhr): “ Ach Herr M****, was wollen sie denn mit dem Wegmann? Der hat sowieso keine Ahnung und glaubt dem, was ich ihm erzähle?

Als Bürger ist diese Feststellung respektive Antwort einer externen Person, was ein beliehener Bezirksschornsteinfeger darstellt, für mich mehr als Befremdlich. Verkörpert doch ein Stadtoberinspektor eine Person mit Fachkompetenz. Oder muss ich als Bürger und damit als Verkörperung des ’pars-per-toto’ mir Gedanken machen, wenn ich einmal Nachfragen bei der saarländischen Behörde habe, das ich überhaupt fachliche Beratung erfahre? Denn für mich ist es nicht festzustellen ob mir gegenüber jemand Kompetentes oder Inkompetentes Auskunft gibt. Nehme ich die Aussage des beliehenen Bezirksschornsteinfegers zu rate, liegt im Umkehrschluss bei Herrn Wegmann eine Inkompetenz vor. Höflichst darf ich darum bitten und zu beachten, das diese Aussage NICHT von mir getroffen wurde!

Ich bitte daher um zeitnahe Rückmeldung im Rahmen der Bürgernähe damit ich zukünftlich abwägen kann, an welche Kompetenz ich mich wenden kann wenn ich ein Anliegen habe.

Im Voraus recht herzlichen Dank für ihre Mühe(n)

Mit freundlichen Grüßen aus St.Wendel

Mi***** M****




Mal schauen was ich als Antwort, wenn überhaupt, erhalte.
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TWMueller

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Re: Offenes Schreiben an Ministerin des Saarlandes
« Antwort #1 am: 20.11.13, 19:09 »
Das Interessante ist aber auch, dass das "Schornsteinfegerwesen" quer durch Deutschland jeweils ganz unterschiedlich bei den Städten oder Kreisen angesiedelt ist. Mal beim Gewerbeamt, mal beim Bauamt, mal beim Umweltamt etc.

Woher soll der (arme) Mitarbeiter der für zuständig erklärten Behörde denn seine Fachkenntnisse haben? Wenn die Bürger Glück haben, treffen sie wenigstens auf jemanden der eine ordentliche Verwaltungsausbildung gemacht hat und zumindest ansatzweise Gesetze lesen kann. Aus fachlicher "Angst" plappert man jedoch leider sehr oft einfach nur nach, was der Kehr-Bezirks-Aufseher so vorgibt. Und bestenfalls wird dann mal mit der INNUNG Rücksprache gehalten. Dabei wird jedoch völlig ausgeblendet, dass eine INNUNG lediglich ein INTERESSEN-VERBAND eines BERUFSZWEIGS ist.

Wer fragt die Mücken, ob es sinnvoll wäre, einen Sumpf trocken zu legen?

Besonders irritierend ist jedoch auch, dass EIN UND DIE SELBE STELLE sowohl die "Dienstaufsicht" über die Schornsteinfeger ausüben soll, als auch zugleich in deren Interesse gegenüber dem Bürger Kehrpflichten durchsetzen muss. In einem RECHTSSTAAT würde man eigentlich erwarten, dass hier ZWEI getrennte Stellen zuständig sind. Eine Stelle schaut den Bezirksfegern auf die Finger. Eine ANDERE Stelle setzt Pflichten gegenüber dem Bürger NEUTRAL und UNABHÄNGIG durch.

Aber im Schornsteinfeger-SONDER-Recht ist halt ALLES ein wenig anders !
« Letzte Änderung: 20.11.13, 19:13 von TWMueller »
Thomas W. Müller
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Monopolgegner

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Re: Offenes Schreiben an Ministerin des Saarlandes
« Antwort #2 am: 26.11.13, 18:34 »
Hallo Leidtragende!

Nachdem ich mich mit meinem Landskollegen Herrn La****ll telefonsich kurzschloss wegen der Feuerstättenshow, gab dieser mir den Tip mit der Kopie der Kehrbücher inkl. Fristsetzung. Gesagt getan.

Dem Kehrmurkser, dem Schwarzen, hab ich alles zukommen lassen. Bekommen hab ich nix. Nachfolgend die E-Mail welche ich soeben als Dienstaufsichtbeschwerde weitgestreut an die Behörden und Ministerien sendete. Mal schauen was nun folgt.

Hinweis:

Bestimmte Stellen sind mit xxx verändert worden. Ich bitte um Nachsicht.

Hier nun die E-Mail:

Sehr geehrter Herr Wegmann von der Kreisbehörde der Kreisstadt St.Wendel,
sehr geehrte Frau Ministerin Kramp-Karrenbauer,
sehr geehrter Herr Luxenburger,
sehr geehrter Herr Barth,
sehr geehrte Frau Backes,
sehr geehrte Damen und Herrn vom Landkreis St.Wendel,
sehr geehrte Damen und Herrn der Kreisstadt St.Wendel,

ich nehme Bezug auf untenstehende versandte E-Mail vom 19.11.2013.

Hiermit erfolgt eine Dienstaufsichtbeschwerde gegen den von der Kreisbehörde der Kreisstadt St.Wendel beliehene Bezirksschornsteinfeger.

Gründe wie Folgend:

Der Bezirksschornsteinfeger wurde mit untenstehender E-Mail und via Einschreiben aufgefordert, mir eine Kopie der Kehrbücher aus den letzten 5 Jahren bis zum heutigen Tage (26.11.2013) zuzusenden. Dieser Aufforderung kam der Bezirksschornsteinfeger NICHT nach! Das Einschreiben (Einlieferungsnummer: RG xxxxxxxxxxxx) wurde am 21.11.2013 durch den Postbediensteten dem Bezirksschornsteinfeger zugestellt. Ebenso wurde Herrn Luxenburger vom Ministerium für Umwelt am selbigen Tage eine Kopie der E-Mail via Einschreiben (Einlieferungsnummer: RF xxxxxxxxx) zugestellt.

Es sollte kein großer Akt sein, eine Kopie der Kehrbücher anzufertigen und mir postalisch zukommen zu lassen. Ich weiße nochmals auf das Informationsfreiheitsgesetz (SIFG) des Saarlandes vom 12.07.2006! Anscheinend und aus der Vergangenheit schon bekannt, verleugnet der Bezirksschornsteinfeger meine Post und sitzt die Angelegenheit wieder aus.

Ich erwarte zeitnah eine dementsprechende Rückinfo der o.a. Behörde etc. und keinesfalls vom Bezirksschornsteinfeger oder der Schornsteinfegerinnung.

Mit freundlichen Grüßen

Michael xxxxx

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Von: Michael xxxxx[mailto:michael.xxxxxx.xxx@googlemail.com]
Gesendet: Dienstag, 19. November 2013 12:56
An: xxx.xx.pickard@arcor.de; j.luxenburger@xxxxxxx.umwelt.de; p.barth@lkwnd.de
Betreff: Feuerstättenbeschau
Wichtigkeit: Hoch
Vertraulichkeit: Vertraulich

 
Sehr geehrter Herr Pickard,
sehr geehrter Herr Luxenburger,
sehr geehrte Kreisbehörde der Stadt St.Wendel,

am 06.11.2013 führte der von der Kreisbehörde beliehene Bezirksschornsteinfeger Herr Pickard eine Feuerstättenbeschau in Domo meiner Liegenschaft durch.

Anzumerken sei gleich vorweg, dass der Bezirksschornsteinfegermeister an diesem Tage zum ersten Male seine Füße über meine Schwelle setzte. Die bisherigen Arbeiten wurden immer von seinem Gesellen ausgeführt!

Des Weiteren führe ich Folgendes auf:

Der Bezirksschornsteinfegermeister kannte NICHT den Aufstellort der Kleinfeuerstätte!
Der Bezirksschornsteinfegermeister musste seinen anwesenden und stillen Gesellen fragen, wo das Typenschild des Brenners der Kleinfeuerstätte sich befindet!
Der Bezirksschornsteinfegermeister musste seinen anwesenden stummen Gesellen fragen, wo sich das Typenschild der Kleinfeuerstätte sich befindet!
Der Bezirksschornsteinfegermeister musste mich fragen, wie die Zuluft gewährleistet ist!
Der Bezirksschornsteinfegermeister musste mich fragen, wo sich die Entnahmestelle des Kamins befand!
 
Auf die Kreisbehörde angesprochen entgegnete mir Herr Pickard: “Ach Herr xxxxx, was wollen sie denn mit dem Wegmann? Der hat ja sowieso keine Ahnung und glaubt dem, was ich ihm erzähle“.

Schon schlimm, wenn in einer Behörde Menschen Angelegenheiten verwalten, obwohl diese doch Inkompetent sind. Wenn ich den Worten vom Bezirksschornsteinfegermeister folge.

Was der Bürger wohl davon zu halten hat. Zudem hatte doch unsere Ministerin die Bürgernähe als ihr Steckenpferd bezichtigt.

Weiteres werde ich aufführen wenn ich den Bescheid der Kreisbehörde, wegen der angeblichen Behinderung der Feuerstättenbeschau und dadurch nicht vollständigen Überprüfung derer “sichergestellt“ wäre, in den Händen halte und innerhalb der gesetzten Frist beantworte.

AUFFORDERUNG  an den Bezirksschornsteinfegermeister Herr Pickard:
SIE senden mir innerhalb der nächsten 8 Tage, längstens den 26.11.2013 00:00 Uhr, eine Kopie der Kehrbücher vom Zeitraum der letzten 5 Jahre ohne weitere Aufforderung zu. Sollten Sie diese Frist fruchtlos verstreichen lassen, werde ich SOFORT eine Dienstaufsichtbeschwerde gegen sie einleiten. Des Weiteren werde ich umgehend rechtliche Schritte gegen Sie und ihr Verhalten einleiten lassen.

Ich berufe mich hier auf das Informationsfreiheitsgesetz (SIFG) des Saarlandes vom 12.07.2006!

Und da ich aus der Vergangenheit schon erfahren musste, weiß ich selbstverständlich das E-Mails von ihnen nur sporadisch gelesen werden. Daher werde ich Ihnen per SMS (gleiche Uhrzeit wie diese E-Mail) auf ihr Diensthandy (Tel. Nr.: 0178 – 931xxxx) eine Info diesbezüglich der E-Mail (nicht inhaltlich) zukommen lassen. Diese SMS werde ich als Beweis zum Einen speichern und zum Anderen in der nahen Zukunft gegen sie verwenden.

Mit freundlichen Grüßen aus St.Wendel

Michael xxxxx

Ich weiß, das Anschuldigen rigoros von den Behörden erstmal überlesen werden. Vielmehr möchte ich die Denkweise des schwarzen Mannes über die Behörde ins Spiel bringen.
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Diddi73

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Re: Offenes Schreiben an Ministerin des Saarlandes
« Antwort #3 am: 26.11.13, 20:25 »
Es gibt einen Unterschied zwischen Informationfreiheitsgesetz und Datenschutzgesetz. Das IFG gilt nur, wenn man nicht Betroffener ist. Also bei Akteneinsicht, nach §19 Datenschutzgesetz, Akteneinsicht verlangen. Bei Akteneinsichtsverlangen nach IFG muß der Bezirksfuzzi dann auch nicht reagieren. In jeder Kreisverwaltung gibt es einen Datenschutzbeauftragten. Der sollte unbedingt eingeschaltet werden. Der kriegt vom Landesdatenschutzbeauftragten bei Untätigkeit was auf die Finger.

Außerdem, was wollte denn der Geselle mit dem Bezirksfuzzi bei einer Feuerstättenschau? Der Geselle ist doch Angestellter bei einem Schornsteinfegermeister. Der bevollmächtigte Bezirksfuzzi in seiner Funktion hat doch gar keinen Gesellen oder Azubi. Also nicht reinlassen. Es heißt doch " führt persönlich durch "

Auch wird hier immer thematisiert, dass bei Erlass eines Feuerstättenbescheides der Bezirksfuzzi nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz selbst betroffen sei und somit außen vor. Stimmt so nicht, da ja die Arbeiten von einem anderen Schornseinfeger ausgeführt werden können. Der Ansatz ist ein anderer. Wenn Bezirksinhaber Verträge mit Kehrgebührpflichtigen abgeschlossen haben und in dieser Laufzeit eine Feuerstättenschau mit Feuerstättenbescheid stattfindet dann gilt §20 Vwvfg

TWMueller

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sehr geehrte Frau Ministerin Kramp-Karrenbauer,
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Nur als kleiner Hinweis:
Frau Kramp-Karrenbauer ist MinisterPRÄSIDENTIN des Saarlands.
Thomas W. Müller
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Re: Offenes Schreiben an Ministerin des Saarlandes
« Antwort #5 am: 27.11.13, 17:51 »
Was für ein Faux pas. >:(

Danke Herr Müller.

Ich habe der Ministerpräsidentin heute Morgen selbstverständlich eine Entschuldigung zugesendet. Denn Dienstgrad ist Dienstgrad.
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