Hallo Leidtragende!
Nachdem ich mich mit meinem Landskollegen Herrn La****ll telefonsich kurzschloss wegen der Feuerstättenshow, gab dieser mir den Tip mit der Kopie der Kehrbücher inkl. Fristsetzung. Gesagt getan.
Dem Kehrmurkser, dem Schwarzen, hab ich alles zukommen lassen. Bekommen hab ich nix. Nachfolgend die E-Mail welche ich soeben als Dienstaufsichtbeschwerde weitgestreut an die Behörden und Ministerien sendete. Mal schauen was nun folgt.
Hinweis:
Bestimmte Stellen sind mit xxx verändert worden. Ich bitte um Nachsicht.
Hier nun die E-Mail:
Sehr geehrter Herr Wegmann von der Kreisbehörde der Kreisstadt St.Wendel,
sehr geehrte Frau Ministerin Kramp-Karrenbauer,
sehr geehrter Herr Luxenburger,
sehr geehrter Herr Barth,
sehr geehrte Frau Backes,
sehr geehrte Damen und Herrn vom Landkreis St.Wendel,
sehr geehrte Damen und Herrn der Kreisstadt St.Wendel,
ich nehme Bezug auf untenstehende versandte E-Mail vom 19.11.2013.
Hiermit erfolgt eine Dienstaufsichtbeschwerde gegen den von der Kreisbehörde der Kreisstadt St.Wendel beliehene Bezirksschornsteinfeger.
Gründe wie Folgend:
Der Bezirksschornsteinfeger wurde mit untenstehender E-Mail und via Einschreiben aufgefordert, mir eine Kopie der Kehrbücher aus den letzten 5 Jahren bis zum heutigen Tage (26.11.2013) zuzusenden. Dieser Aufforderung kam der Bezirksschornsteinfeger NICHT nach! Das Einschreiben (Einlieferungsnummer: RG xxxxxxxxxxxx) wurde am 21.11.2013 durch den Postbediensteten dem Bezirksschornsteinfeger zugestellt. Ebenso wurde Herrn Luxenburger vom Ministerium für Umwelt am selbigen Tage eine Kopie der E-Mail via Einschreiben (Einlieferungsnummer: RF xxxxxxxxx) zugestellt.
Es sollte kein großer Akt sein, eine Kopie der Kehrbücher anzufertigen und mir postalisch zukommen zu lassen. Ich weiße nochmals auf das Informationsfreiheitsgesetz (SIFG) des Saarlandes vom 12.07.2006! Anscheinend und aus der Vergangenheit schon bekannt, verleugnet der Bezirksschornsteinfeger meine Post und sitzt die Angelegenheit wieder aus.
Ich erwarte zeitnah eine dementsprechende Rückinfo der o.a. Behörde etc. und keinesfalls vom Bezirksschornsteinfeger oder der Schornsteinfegerinnung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael xxxxx
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Von: Michael xxxxx[mailto:michael.xxxxxx.xxx@googlemail.com]
Gesendet: Dienstag, 19. November 2013 12:56
An: xxx.xx.pickard@arcor.de; j.luxenburger@xxxxxxx.umwelt.de;
p.barth@lkwnd.deBetreff: Feuerstättenbeschau
Wichtigkeit: Hoch
Vertraulichkeit: Vertraulich
Sehr geehrter Herr Pickard,
sehr geehrter Herr Luxenburger,
sehr geehrte Kreisbehörde der Stadt St.Wendel,
am 06.11.2013 führte der von der Kreisbehörde beliehene Bezirksschornsteinfeger Herr Pickard eine Feuerstättenbeschau in Domo meiner Liegenschaft durch.
Anzumerken sei gleich vorweg, dass der Bezirksschornsteinfegermeister an diesem Tage zum ersten Male seine Füße über meine Schwelle setzte. Die bisherigen Arbeiten wurden immer von seinem Gesellen ausgeführt!
Des Weiteren führe ich Folgendes auf:
Der Bezirksschornsteinfegermeister kannte NICHT den Aufstellort der Kleinfeuerstätte!
Der Bezirksschornsteinfegermeister musste seinen anwesenden und stillen Gesellen fragen, wo das Typenschild des Brenners der Kleinfeuerstätte sich befindet!
Der Bezirksschornsteinfegermeister musste seinen anwesenden stummen Gesellen fragen, wo sich das Typenschild der Kleinfeuerstätte sich befindet!
Der Bezirksschornsteinfegermeister musste mich fragen, wie die Zuluft gewährleistet ist!
Der Bezirksschornsteinfegermeister musste mich fragen, wo sich die Entnahmestelle des Kamins befand!
Auf die Kreisbehörde angesprochen entgegnete mir Herr Pickard: “Ach Herr xxxxx, was wollen sie denn mit dem Wegmann? Der hat ja sowieso keine Ahnung und glaubt dem, was ich ihm erzähle“.
Schon schlimm, wenn in einer Behörde Menschen Angelegenheiten verwalten, obwohl diese doch Inkompetent sind. Wenn ich den Worten vom Bezirksschornsteinfegermeister folge.
Was der Bürger wohl davon zu halten hat. Zudem hatte doch unsere Ministerin die Bürgernähe als ihr Steckenpferd bezichtigt.
Weiteres werde ich aufführen wenn ich den Bescheid der Kreisbehörde, wegen der angeblichen Behinderung der Feuerstättenbeschau und dadurch nicht vollständigen Überprüfung derer “sichergestellt“ wäre, in den Händen halte und innerhalb der gesetzten Frist beantworte.
AUFFORDERUNG an den Bezirksschornsteinfegermeister Herr Pickard:
SIE senden mir innerhalb der nächsten 8 Tage, längstens den 26.11.2013 00:00 Uhr, eine Kopie der Kehrbücher vom Zeitraum der letzten 5 Jahre ohne weitere Aufforderung zu. Sollten Sie diese Frist fruchtlos verstreichen lassen, werde ich SOFORT eine Dienstaufsichtbeschwerde gegen sie einleiten. Des Weiteren werde ich umgehend rechtliche Schritte gegen Sie und ihr Verhalten einleiten lassen.
Ich berufe mich hier auf das Informationsfreiheitsgesetz (SIFG) des Saarlandes vom 12.07.2006!
Und da ich aus der Vergangenheit schon erfahren musste, weiß ich selbstverständlich das E-Mails von ihnen nur sporadisch gelesen werden. Daher werde ich Ihnen per SMS (gleiche Uhrzeit wie diese E-Mail) auf ihr Diensthandy (Tel. Nr.: 0178 – 931xxxx) eine Info diesbezüglich der E-Mail (nicht inhaltlich) zukommen lassen. Diese SMS werde ich als Beweis zum Einen speichern und zum Anderen in der nahen Zukunft gegen sie verwenden.
Mit freundlichen Grüßen aus St.Wendel
Michael xxxxx
Ich weiß, das Anschuldigen rigoros von den Behörden erstmal überlesen werden. Vielmehr möchte ich die Denkweise des schwarzen Mannes über die Behörde ins Spiel bringen.