Hallo,
Ich bin schon längere Zeit im Disput mit meinem zuständigen BSF, vorrangig wegen m.E. zu hohe Gebühren, z.B. für dreimal kehren über 100 Euro. Habe mich bemüht und alles drangesetzt zumindest zum Kehren einen Kollegen aus dem Umfeld zu finden. Nur Absagen. Nun wurde bei mir eine Feststoffmessung vorgenommen, Rechnung beträgt 180€!! Im Dezember 2016 noch 147€ bezahlt. Ist dies allein aufgrund der enormen Erhöhung zulässig? 180 Euro sind wohl weit überzogen und nicht ansatzweise angemessen. Kehrbezirk ist Brandenburg. Hätte gerne eine Ihre Meinung dazu. Desweiteren das leidige Thema, dass der Kehrer sich jedes Mal über das Dachfenster moniert, welches zu eng wäre und ich endlich mal ein neues einsetzten soll. Das geht aber nicht so ohne weiteres, schon aufgrund der Schräge des Daches, von innen verlaufen rechts und links daneben Stützbalken. Müßte dann wohl auch per Hebebühne da ran. Das vorhandene Fenster ist ca. 35x50 cm. Das Fenster ist seit Generationen! eingebaut und keiner der bisherigen Kehrer hatte sich drüber beschwert. Bin ich verpflichtet seiner (fast) Forderung nach zu kommen? Freue mich über jeden Hinweis zu dem Thema. DANKE