Autor Thema: Petition an den Bundestag wegen verkürzter Intervalle für FEUERSTÄTTENSCHAU  (Gelesen 5504 mal)

rinaldo

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 22
    • Profil anzeigen
Hallo Mitstreiter,

ich möchte Euch auf die Petition Nr. 378200 vom 14.11.2012 an den Deutschen Bundestag aufmerksam machen und um Unterstützung bitten (Achtung: Mitzeichnungsfrist: 04.12.2012 - 01.01.2013).

In dieser Petition prangert der Petent die unsinnige Verkürzung des Turnus der Feuerstättenschau von 5 Jahren auf 2mal in 7 Jahren an. Diese aus technischen und Umweltgründen völlig sinnlose Verkürzung des Überprüfungsturnus wurde ausschließlich zur Sicherung der Einkommen der Bezirksschornsteinfegermeister nach der weitgehenden Abschaffung des Schornsteinfegermonopols auf Drängen der im Bundestag und den Länderkammern sitzenden Lobbyisten der Schornsteinfegerkaste eingeführt (siehe u.A. Plenarprotokoll 858, 15.Mai 2009. So hat der Minister für Wirtschaft des Bundeslandes Brandenburg Ulrich Junghanns (CDU) bei der Aussprache im Bundesrat zugegeben, dass es nicht um unsere hochmoderne Heiztechnik und den Brandschutz geht, sondern um die Einkommen der Schornsteinfeger).

Auch bei mir im Haus wurde in den vergangenen Tagen vom Bezirksschornsteinfegermeister eine Feuerstättenschau durchgeführt. Eine Woche zuvor war bereits ein freier Schornsteinfegermeister im Haus und hat sämtliche Feuerstätten nach KÜO und 1.BImSchV überprüft und gemessen. Da ich selbst mit eigenen Augen sehen wollte wie der BSM bei der Feuerstättenschau die im Gesetz vorgeschriebene Überprüfung der „Betriebs- und Brandsicherheit der Anlagen“ durchführt, bin ich ihm durch alle Räume hinterher gelaufen. Obwohl es sich um ein Gebäude mit 7 Wohneinheiten und insgesamt 12 Feuerstätten handelt, war die Feuerstättenschau nach nicht einmal 20 Minuten erledigt. Die Anlagen wurden sogar „hoheitlich“ für in Ordnung befunden. Der Bezirksschornsteinfegermeister rannte im Laufschritt durch sämtliche Räume jeder Wohnung und „prüfte“ mit einem Blick alle 4 Seiten der beiden Schornsteine sowie die Gerätenummern der installierten Öfen bzw. Thermen. Ich selbst bin ihm bei diesem Tempo kaum hinterher gekommen. Bei dieser Feuerstättenschau kam der BSM auf einen sagenhaften Handwerkerstundensatz von ca. 190 Euro.

Diese erste von mir mitgemachte Feuerstättenschau hat mir gezeigt, dass es hier wirklich nicht um die im SchfHwG vorgegebene Überprüfung der Betriebs- und Brandsicherheit der Anlagen geht, denn bei einem solchen Tempo kann dies im Vorbeifliegen unmöglich gemacht werden, sondern ausschließlich um die möglichst effiziente Abzocke der hilflosen Bürger. Diesen Schwachsinn sollen wir nun ab 2013 nicht mehr alle 5 Jahre, sondern alle 3,5 Jahre über uns ergehen lassen, obwohl die Heiztechnik in den letzten Jahren wesentlich verbessert wurde? Warum höre ich keinen Aufschrei der Mietervereine, die doch sonst immer die steigenden Mietkosten beklagen und meist nur auf die Vermieter eindreschen? Hier haben unsere Volksvertreter ohne an der Gebührenschraube zu drehen (die kommt in 2013 noch!!) doch auf einen Schlag die Nebenkosten für den Schornsteinfeger um 30% erhöht. Rechnet man dann auch noch die Kosten des neu eingeführten Feuerstättenbescheids hinzu und berücksichtigt die seit der Gesetzesänderung ohne jegliche Rechtfertigung angehobenen Arbeitswerte für die Feuerstättenschau (in meinem Fall von bisher 35,70 auf 61,80, also um 73%), so kommt man auf eine Kostensteigerung von sage und schreibe 260% gegenüber der Zeit vor der Gesetzesänderung!!!!

Wissen unsere Volksvertreter denn überhaupt was sie hier angerichtet haben??? Oh Herr schmeiß Hirn ra!!!

Ich jedenfalls freue mich schon wieder drauf, wenn ich meinen Mietern kurz vor der nächsten Feuerstättenschau durch den Bezirksschornsteinfeger, den freien Schornsteinfeger für die nicht hoheitlichen Schornsteinfegerarbeiten ankündigen kann und sie deshalb 2 mal kurz hintereinander zuhause bleiben müssen. Damit sie es bis zu den nächsten Wahlen nicht wieder vergessen, werde ich sie wieder daran erinnern wem sie diesen Schwachsinn zu verdanken haben.

rinaldo

Administrator : Joachim Datko : Link auf die Petition : https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_11/_14/Petition_37820.nc.html
« Letzte Änderung: 17.12.12, 08:37 von Datko »

TWMueller

  • Interne-User
  • Hero Member
  • *
  • Beiträge: 1.248
  • Wir sind die Summe vieler Ichs.
    • Profil anzeigen
    • SchornsteinFegerRechts-Reform
Ich jedenfalls freue mich schon wieder drauf, wenn ich meinen Mietern kurz vor der nächsten Feuerstättenschau durch den Bezirksschornsteinfeger, den freien Schornsteinfeger für die nicht hoheitlichen Schornsteinfegerarbeiten ankündigen kann und sie deshalb 2 mal kurz hintereinander zuhause bleiben müssen.

Danke für den Hinweis auf die Online-Petition.

Zur angesprochenen FEUERSTÄTTENSCHAU liegt bei mir bereits eine ANFRAGE an das BMWi für Anfang 2013 bereit. Bis Ende 2012 gilt ja noch das ALTE SchFG hinsichtlich der FSS. Ab 2013 gilt dann jedoch nur noch das NEUE SchfHwG. Dort ist die FEUERSTÄTTENSCHAU auch nicht im Ansatz hinreichend definiert.
Nach § 14 SchfHwG könnte man sogar folgern, dass diese zukünftig NUR noch als Begehung zur Ermittlung der Daten erfolgen soll, die zur Erstellung eines FEUERSTÄTTENBESCHEIDS benötigt werden.

Weder der Gesetzgeber noch das Verordnungs-Ministerium haben jedoch berücksichtigt, dass im Jahr einer FEUERSTÄTTENSCHAU ggf. die Pflichtprüfungen zu kürzen sind. Sollte der BSF im Rahmen der FSS bereits HOHEITLICH die SICHERHEIT kontrolliert haben, wäre eine WIEDERHOLUNG durch einen GEWERBLICHEN Schornsteinfeger weder notwendig, noch angemessen. Ansonsten würde in Jahren mit FSS ja doppelt kontrolliert.

Zudem wäre es mit dem EU-Gewerberecht wohl nicht vereinbar, wenn EIN Handwerker EINEN ANDEREN Handwerker kontrollieren dürfte. Und genau das wäre ja der Fall, wenn ein Bezirksschornsteinfeger dann (umfangreicher) kontrolliert, wenn ein anderer Anbieter und nicht er selbst die HANDWERKLICHEN Arbeiten ausgeführt hat.

Da das NEUE Recht erst ab 2013 voll umfänglich anzuwenden ist, wird auch erst dann eine Möglichkeit bestehen, gegen die Ankündigung einer FEUERSTÄTTENSCHAU (und die hiermit verbundene Terminsetzung) Rechtsmittel einzulegen. Es dürfte dem Verordnungsgeber schwer fallen, die Verkürzung der Abstände halbwegs nachvollziehbar zu begründen. Im Gegenteil, selbst wenn nur alle 7 Jahre (z.B.jeweils zu Beginn einer neuen Bestellung) eine FSS durchzuführen wäre, bedürfte es schon belegbarer Daten, wieviele relevante Änderungen in deutschen Gebäuden überhaupt in einer so kurzen Frist erfolgen. Es wird doch wohl kaum jemand behaupten, in unseren Gebäuden würde im Schnitt alle paar Jahre eine neue Heizung eingebaut. Von einer Vereinbarkeit mit Artikel 13 (7) GG (Unverletzlichkeit der WOhnung) mal ganz abgesehen.

In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass der "bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger" bei der FEUERSTÄTTENSCHAU ebenfalls HOHEITLICH als BEHÖRDE handelt. Die Bestimmung eines Durchführungsdatums ist somit ein VERWALTUNGSAKT. Gegen diesen (hoffentlich denkt der BSF auf seinen Terminzettel künftig an die Rechtsmittelbelehrung) kann nach VERWALTUNGSRECHT natürlich ein RECHTSMITTEL (Widerspruch / Anfechtungsklage) eingelegt werden. Dieses Rechtsmittel hat dann nach § 80 VwGO sogar eine AUFSCHIEBENDE WIRKUNG, da diese nach § 14 SChfHwG NUR für den FEUERSTÄTTENBESCHEID (nicht aber für die Terminsetzung einer Feuerstättenschau / Begehung grundrechtlich geschützten Wohnraums) aufgehoben wurde. Und die Anordnung der SOFORTIGEN VOLLZIEHUNG dürfte zumindest rechtlich problematisch werden, da in der Vergangenheit ja Abstände von FÜNF Jahren mehr als ausreichend waren.

Wenn somit zukünftig sogar gegen die TERMIN-BESTIMMUNGEN der "bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger" RECHTSMITTEL eingelegt werden und vom BSF zu bearbeiten sind, wird er wohl ziemlich schnell den Spass daran verlieren, BEHÖRDE spielen zu wollen.

Wir müssen im NEUEN JAHR nur fleißig mit dem NEUEN GESETZ spielen. Dieses ist derart widersprüchlich und unausgegoren, dass das gesamte Schormsteinfeger-SONDER-Recht wohl ziemlich bald ins Wanken geraten wird.

Viele Hunde sind des Hasen Tod. Oder: Steter Tropfn höhlt den Stein.

Bringen wir daher noch die paar Resttage des Dezember 2012 hinter uns.
Ab JANUAR 2013 werden die Karten neu gemischt.
« Letzte Änderung: 17.12.12, 18:21 von TWMueller »
Thomas W. Müller
Aktion SchornsteinFegerRechts-Reform

Tel.: 0170 5258679
Mail: AKTUELL BITTE  KEINE MAILS
FORUM: http://sfr-reform.carookee.com/
Ich freue mich über jeden persönlichen Kontakt.

TWMueller

  • Interne-User
  • Hero Member
  • *
  • Beiträge: 1.248
  • Wir sind die Summe vieler Ichs.
    • Profil anzeigen
    • SchornsteinFegerRechts-Reform
Re: Petition an den Bundestag - FEUERSTAETTENSCHAU
« Antwort #2 am: 17.12.12, 18:41 »
Als Argumentationshilfe sollte auch die Möglichkeit der Kommentierung zu o.a. Petition genutzt werden.

Ich habe folgenden Kommentar angefügt:


Im Zusammnhang mit dieser Petition sollte der Deutsche Bundestag auch prüfen, auf welcher verfassungsrechtlichen Grundlage er überhaupt FEUERSTÄTTENSCHAUEN vorschreiben darf. Für den Regelungsbereich des Bauwesens, der Betriebssicherheit von Feuerstätten oder dem Brandschutz sind nach Art. 70 bis 74 GG eigentlich die LÄNDER zuständig.

Wenn man dann ergänzend berücksichtigt, dass zur Durchführung einer Feuerstättenschau das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt werden muss, sind an diese BESONDERE ANFORDERUNGEN zu stellen, um den Vorgaben des Art. 13 (7) GG gerecht werden zu können. Hierzu zählt nicht nur eine möglichst LANGE PERIODE, aber auch eine HINREICHEND KLARE DEFINITION, was eine "Feuerstättenschau" überhaupt sein soll und in welchem Umfang der Bewohner dieser Massnahme überhaupt nachkommen muss.

Weder die Wirtschaftsinteressen der Schornsteinfeger, noch die Auslastung einer "Kehrbezirks-Verwaltung" sind geeignet, hierauf Grundrechtsbeschränkungen des Bürgers zu stützen. Es dürfte jedoch kaum Belege geben, dass in deutschen Gebäuden alle paar Jahre die Heizungen oder Feuerstätten ausgetauscht werden.

Mit dieser verdeckten (und verfassungswidrigen) Wirtschaftsprotektion muss möglichst schnell Schluss gemacht werden.

Darum: MITZEICHNEN
Thomas W. Müller
Aktion SchornsteinFegerRechts-Reform

Tel.: 0170 5258679
Mail: AKTUELL BITTE  KEINE MAILS
FORUM: http://sfr-reform.carookee.com/
Ich freue mich über jeden persönlichen Kontakt.