@Dennis
Also, es gibt von der BG zugelassene Überschuhe, die machen aber Arbeit und kosten Geld.
Ist dir das eigentlich nicht peinlich, ich meine den lächerlichen, erfundenen Quatsch den du da schreibst?
Man wäre verpflichtet Zeitungen und Folien auszulegen.
Dann kannst du uns ja sicher das Gesetz oder die Rechtsverordnung nennen nach der man dazu verpflichtet wäre.
Woher kommen bei dir diese Kaminfeger-Träum-und-Wünsch-dir-was.....Ausbrüche ?
Ich muss dulden das der Kerl ins Haus kommt, aber nicht das dieses Ferkel ( wie unlängst geschehen ) überall seine ungewaschenen dreckigen Pfoten aufdrückt und dabei Flecken hinterläßt.
Das ich Stundenlang hinter so einem Schmutzfink hinterherputze, das werde ich ganz sicher nicht mehr machen.
Wird zukünftig feinsäuberlich dokumentiert, ich lasse eine Firma kommen die das reinigt, die Reinigung stelle ich dann in Rechnung.
Sollte der sich weigern .......Schadensersatzklage... ich sehe da kein Problem.
Der Kaminfeger hat alle erdenklich zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, damit solche Verschmutzungen, oder gar Beschädigungen, vermieden werden.
Verursacht dieser einen Schaden so hat er denselben zu ersetzen.
Das steht genau so im BGB.
@Admin
wieso kriegt dieser Dennis, ein ganz offensichtlicher Gegner aus der schwarzen Zunft, hier eine Plattform für seine unrichtigen Thesen.