Autor Thema: Hausrecht: Dem Schornsteinfeger Zutritt mit Straßenschuhen verweigern?  (Gelesen 15040 mal)

Fetzi

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Bei meinem Haus steht eine Feuerstättenschau an. Diese kann ja leider nur der Bezirks-SF durchführen.

Da der Bezirks-SF bei der letzten Feuerstättenschau mit seinen "Arbeitsschuhen" erhebliche und schwer zu reinigende Verschmutzungen hinterlassen hat würde ich ihn gerne auffordern dieses Mal seine Arbeits-Schuhe beim Betreten des Hauses auszuziehen.
Kommt er der Aufforderung nicht nach würde ich ihm gerne den Zutritt verwehren.

Habe ich das Recht dazu?
Mein Haus darf generell nicht mit Straßenschuhen betreten werden - diese Einschränkung definiere ich aus meinem Bestimmungs-Recht als Eigentümer (Stichwort Hausrecht) Ich sehe nicht ein für den Schornsteinfeger von dieser Regel abweichen zu müssen.

Muß ich den Bezirks-SF vorab über diese Einschränkung informieren?
Wenn nicht wäre es eine gute Gelegenheit seinen ersten "Zutritts-Versuch" schonmal platzen zu lassen, denn ich gehe davon aus daß er normalerweise keine Hausschuhe dabei haben wird ;-)



XXX

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Auf Wunsch des Users XXX gelöscht.
« Letzte Änderung: 14.07.17, 14:22 von Datko »

TWMueller

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Die Lösung dieses Problems ist in der Praxis sehr einfach:
Der "Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger" (andere Personen müssen ja gar nicht ein gelassen werden) muss Verschmutzungen vermeiden. Hierzu wird er üblicher Weise einfache PLASTIK-Schutzhüllen über die Arbeitsschuhe anziehen (müssen).

Machen Sie den bBSF auf IHRE HAUSORDNUNG aufmerksam und weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie VERSCHMUTZUNGEN oder BESCHÄDIGUNGEN durch Arbeitschuhe TROTZ Ihres Hinweises als GROBE FAHRLÄSSIGKEIT werten, die den bBSF SCHADENERSATZ-PFLICHTIG macht. Und dann laufen Sie mit gezücker KAMERA hinter ihm her, um alle Verschmutzungen oder Kratzer SOFORT dokumentieren zu können.

Es gab sogar schon mal ein diesbezügliches GERICHTS-URTEIL. Tenor: Schuhe ausziehen kann NICHT verlangt werden, aber SCHÜTZENDE ÜBERSCHUHE. Das Aktenzeichen habe ich nicht greifbar, könnte bei Bedarf aber ermittelt werden.
Thomas W. Müller
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Fetzi

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So - nun steht in ca 2 Wochen die Feuerstättenschau an.
Ich habe den Bezirksschornsteinfeger vorab darüber informiert daß er mein Haus nur mit Hausschuhen bzw. ersatzweise sauberen Überschuhen betreten darf.

Als Antwort bekam ich daß er bereit sei Überschuhe zu tragen, allerdings müßte ich diese bereitstellen.

Ist das meine Aufgabe? Ich denke nicht!
Ich bin der Meinung daß der Bezirksschornsteinfeger diese mitzubringen hat.

Gibt es dazu eine herrschende Rechtsmeinung?


Dennis

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Die Arbeitskleidung ist vorgeschrieben, Überschuhe, sofern es nicht die zugelassenen von der BgBau sind, sind ebenfalls nicht zugelassen. Sollte etwas passieren, haftet der BSM selbst.

Von der Grundtheorie sind Sie verpflichtet, sofern Sie ihren Bodenbelag schützen wollen, etwas auszulegen wo er drüber gehen kann
Z.B. Zeitungen, abdeckfolie, usw. Usw.

So zumindest sieht die rechtliche Geschichte aus

Fetzi

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Also das kann doch nicht sein oder?
Muß nicht der Verursacher die "Schäden" (hier Verunreinigungen) verhindern?
Ich habe schließlich kein Interesse den BSM einzulassen - Es ist rein das Interesse des BSM mein Haus zu betreten um die aus seiner Sicht notwendige Feuerstättenschau durchzuführen (an der ich definitiv kein Interesse habe!)

Ich bin der Meinung daß ich mein Hausrecht ausüben kann - und zwar insofern daß ich jedem den Zutritt mit Straßenschuhen verbiete. (Ausnahme: Staatsgewalt - also die Polizei, aber nur wenn Gafahr in Verzug)

Wer rein möchte muß entweder die Schuhe ausziehen oder selbst geeignete Überschuhe oder Hausschuhe mitbringen.
Alternativ würde ich noch anbieten daß der BSM nach Betreten des Hauses neue unbenutzte Arbeitsschuhe anziehen darf.

Ich sehe mich aber nicht in der Pflicht etwas dergleichen bereitzustellen - da - wie gesagt von meiner Seite kein Interesse besteht den BSM einzulassen!

Liege ich da richtig oder bin ich total auf dem Holzweg?

Dennis

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Holzweg, oder bezahlen Sie dem Herren ein behindertengerechtes Haus, wenn er wegen Ihrem Wunsch, und falschem Schuhwerk, ausrutscht und sich das Genick bricht? Die Berufsgenossenschaft wird es nicht tun, eben weil keine vorschriftsmäßig Arbeitskleidung getragen wurde.

Ihr Eigentum, Ihr Interesse es zu schützen, also entsprechend Ihre Kosten und Ihr Aufwand.

Sollten Sie sich der Sache verweigern, und der Herr muss mit Geleitschutz kommen (Ihre genannte Polizei) dann wird diese Ihnen versichern, dass er seine Schuhe nicht ausziehen darf, oder unsichere Plastikhauben drüber ziehen darf, jedoch würde ich es soweit nicht kommen lassen...

Schwellenwächter

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@Dennis
Also, es gibt von der BG zugelassene Überschuhe, die machen aber Arbeit und kosten Geld.
Ist dir das eigentlich nicht peinlich, ich meine den lächerlichen, erfundenen Quatsch den du da schreibst?
Man wäre verpflichtet Zeitungen und Folien auszulegen.
Dann kannst du uns ja sicher das Gesetz oder die Rechtsverordnung nennen nach der man dazu verpflichtet wäre.
Woher kommen bei dir diese Kaminfeger-Träum-und-Wünsch-dir-was.....Ausbrüche ?
Ich muss dulden das der Kerl ins Haus kommt, aber nicht das dieses Ferkel ( wie unlängst geschehen ) überall seine ungewaschenen dreckigen Pfoten aufdrückt und dabei Flecken hinterläßt.
Das ich Stundenlang hinter so einem Schmutzfink hinterherputze, das werde ich ganz sicher nicht mehr machen.
Wird zukünftig feinsäuberlich dokumentiert, ich lasse eine Firma kommen die das reinigt, die Reinigung stelle ich dann in Rechnung.
Sollte der sich weigern .......Schadensersatzklage... ich sehe da kein Problem.
Der Kaminfeger hat alle erdenklich zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, damit solche Verschmutzungen, oder gar Beschädigungen, vermieden werden.
Verursacht dieser einen Schaden so hat er denselben zu ersetzen.
Das steht genau so im BGB.

@Admin
wieso kriegt dieser Dennis, ein ganz offensichtlicher Gegner aus der schwarzen Zunft, hier eine Plattform für seine unrichtigen Thesen.


Leo

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Zm Nachdenken über den Schofi (und zum Advent)

zitiert nach T. Schulte

"....In diesem Zusammenhang will ich uns die Worte ]ean-Claude Junckers ins Gedächtnis zurückrufen, die er im Spiegel vom 27. Dezember 1999 (»Die Brüsseler Republik«) zum Besten gab: »Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.«


so  ist s auch mit der Herkunft des Schofi- Gesetzes
« Letzte Änderung: 02.12.17, 19:20 von Datko »

Besonders

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Der Unfähige BSF ist bei mir mit Überschuhe durch die Wohnung und hat sie vergessen auszuziehen als er versuchte mit einer zu kurzen Leiter von der Terrasse auf das Flachdach zu gelangen hat er sich fast umgebracht und ist mit vollen Körpereinsatz und einem Dachhacken sich aufs Dach zu hiefen. Das gleiche wieder herunter ;-)

Dachziegel ist abgerutscht und dann mit den nassen über Schuhe gemütlich durch die Wohnung gelaufen.

Frage: dies war bei der Ersatzvorname vom Amt für Umweltschutz. Ist dann die Behörde haftbar????

Aber von diesen schäbigen Verlierer will keiner den Schaden regulieren !!!!

Nanaki

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Aha, er ist also mit Plastiküberschuhen übers Dach gelaufen, einem Nassen Dach.

Und welcher Schaden? Der Dachziegel? Wie konnte sich dieser den so einfach lösen? Viel Reibung kann es ja zwischen dem (Über) Schuh des Schornsteinfegers und dem Dachziegel nicht gegeben haben :-X