Autor Thema: Neue Internetplattform von freien Schornsteinfegern  (Gelesen 14789 mal)

Monopolgegner

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Anscheinend geht mittlerweile ein "Ruck" durch das Russfangkehrermafialand. Einige Passagen decken sich mit bereits hier im Forum schon deutlichst aufgeführten Darlegungen von den verschiedensten Usern.


Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Fegerfinden.de aktiviert Wettbewerb unter den Schornsteinfegern
(24. Oktober 2014) Die neue Internetplattform fegerfinden.de des Bundes der Energieverbraucher führt Verbraucher und freie Schornsteinfeger zusammen. Rund 20 Prozent der Schornsteinfegerkosten lassen sich damit künftig einsparen. Und Verbraucher entkommen dem Preisdiktat der bisherigen Monopolisten.

Bisher hatten es Schornsteinfeger sehr bequem: Bis 2012 waren sie durch ein Monopol geschützt: Kein anderer durfte ihre Aufgaben erledigen. Und jeder Hausbesitzer war gesetzlich verpflichtet, die  Feuerstättenschau, das Kehren, die Immissionsschutzmessung und die Abgaswegeprüfung regelmäßig durchführen zu lassen. Auch die Höhe der Gebühren war gesetzlich geregelt. Damit ist seit 2013 Schluss: Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger führt als hoheitliche Aufgabe nur noch ein Register aller Feuerstätten in seinem Bezirk, das sogenannte „Kehrbuch“ und legt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben fest, welche Schornsteinfegerarbeiten genau zu erledigen sind. Im sogenannten „Feuerstättenbescheid“, den er jedem Hausbesitzer übermittelt, legt er dafür auch die Termine fest. Jeder dazu Befähigte – er muss in die Handwerksrolle als Schornsteinfeger eingetragen sein -  kann nun diese Schornsteinfegerarbeiten ausführen. Nur die zweimal in sieben Jahren durchzuführende Feuerstättenschau ist dem Bezirksschornsteinfeger vorbehalten und dafür sind Gebühren zu entrichten. Aber die Preise für die übrigen Fegerleistungen sind nicht mehr festgelegt: Der Schornsteinfeger und der Hausbesitzer einigen sich auf einen Preis. Der Preis einer Arbeitseinheit AW (Arbeitswert) lag 2012 bei 1,01 Euro und ist seitdem gebietsweise schon auf 1,30 Euro angestiegen. Man sollte bei seinem Schornsteinfeger ruhig einmal nach dem Preis der AW nachfragen.

Mangels praktischer Alternativen setzt der Schornsteinfeger derzeit praktisch einseitig den Preis fest. Alle zugelassenen Schornsteinfeger können sich bei der BAFA in eine Liste eintragen. Die Eintragung dort ist aber nicht verpflichtend und es sind auch nicht alle Betriebe aufgeführt. Dort findet man zwar die in einem Ort zugelassenen Schornsteinfeger. Aber leider enthält die Liste über Name, Straße und Ort hinaus keine weiteren Informationen.

Höchste Zeit, das Monopol praktisch aufzubrechen

An der praktischen Monopolstellung der bisherigen Bezirksschornsteinfeger ändert sich solange nichts, solange Verbraucher keine alternativen freien Schornsteinfeger finden. Vermutlich würden sehr viele Schornsteinfeger gerne auch im Kehrbezirk ihres Kollegen tätig werden. Sie fürchten aber, dass dann auch sein Kollege ihm seine Kunden wegfängt. Also fängt man erst gar nicht an, sich gegenseitig Konkurrenz zu machen. Und die Kunden haben das Nachsehen.

Fegerleistungen kostenlos bundesweit ausschreiben

Um Verbraucher und freie Schornsteinfegern zusammenzuführen, hat der Bund der Energieverbraucher über seine 100-prozent Tochter, die Bund der Energieverbraucher GmbH die Internetplattform Fegerfinden.de neu erstellt. Hier kann jeder Hausbesitzer kostenlos die im Feuerstättenbescheid aufgeführten Leistungen ausschreiben, ohne dass sein Name dabei genannt wird. Wer dabei Probleme hat, dem steht eine Hotline zu Seite. Die Schornsteinfeger können auf die Ausschreibungen hin eintragen, zu welchem Preis einschließlich Fahrtkosten sie diese Arbeiten übernehmen würden und in welchem Zeitraum sie diese Arbeiten erledigen können. Der Name des bietenden Schornsteinfegers wird auf der Plattform nicht veröffentlicht. Das könnte viele Schornsteinfeger dazu verlassen, sich bei Fegerfinden.de zu beteiligen. Sie brauchen nicht zu befürchten, dass die anderen Schornsteinfeger davon etwas erfahren. Der Bund der Energieverbraucher stellt sicher, dass alle auf der Plattform registrierten Schornsteinfeger auch als Schornsteinfeger in der Handwerksrolle eingetragen sind.

Das Portal entstand aus dem Wunsch der Verbraucher, freie Schornsteinfeger zu finden. Andererseits waren die wenigen freien Schornsteinfeger nur mit Mühe in der Lage, die vielen Anfragen zu befriedigen. Der Bund der Energieverbraucher arbeitet mit der freie Schornsteinfeger GmbH und ihrem Geschäftsführer Wolfgang Frei zusammen (Internet-Portal: Freie-Schornsteinfeger.eu).

Verbraucher kann Zuschlag erteilen

Der Verbraucher kann auf Fegerfinden.de einem beliebigen Angebot eines Schornsteinfegers den Zuschlag erteilen. Er kann von drei der abgegebenen Angebote die Daten des Schornsteinfegers einsehen. Dadurch kann der Verbraucher ausschließen, dass er versehentlich einen Schornsteinfeger beauftragt, mit dem er möglicherweise nicht mehr zusammenarbeiten möchte. Durch den Zuschlag kommt eine für Verbraucher und Schornsteinfeger bindende Beauftragung zustande. Der Verbraucher erfährt mit dem Zuschlag, welchen Schornsteinfeger er beauftragt hat. Und der Schornsteinfeger erfährt erst dann den Namen des Verbrauchers und die Adresse des zu kehrenden Gebäudes.

Bewertung der Schornsteinfeger

Wenn der Verbraucher einem Schornsteinfeger über Fegerfinden.de beauftragt hat, dann kann er diesen Schornsteinfeger anschließend auch bewerten: die schlechteste Bewertung ist ein Stern, die beste Bewertung sind fünf Sterne. Die Verbraucher können bei jedem Angebot eines Schornsteinfegers sehen, wie viele Sterne er bisher im Mittel erhalten hat.

Einsparungen von 20 Prozent erzielbar

Wolfgang Frei schätzt, dass freie Schornsteinfeger um rund 20 Prozent günstiger Arbeiten als die übrigen Schornsteinfeger. Bei einem Auftragsvolumen von jährlich 50 bis 150 Euro hält sich die Einsparung für ein Einfamilienhaus in Grenzen. Wichtig ist hier vielmehr das Gefühl, nicht dem Preisdiktat des bisherigen Monopolisten ausgeliefert zu sein. Für Mietobjekte und Gewerbeimmobilien geht es um wesentlich höhere Auftragsvolumen und entsprechend höher sind auch die Einsparungen. Besonders für öffentliche Verwaltungen und größere Mietobjekte sind Ausschreibungen nahezu obligatorisch, um dem Wirtschaftlichkeitsgebot Genüge zu tun. Die Freie Schornsteinfeger GmbH hat für größere Verwaltungen eine neue Methode der Ausschreibung entwickelt, die für die Ausschreibung auf Fegerfinden.de einschließlich der Hotline genutzt werden kann.

Segment-ID: 15218
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Feuerstättenbescheide prüfen lassen!
(15. September 2014) Einen Feuerstättenbescheid muss der Bezirksschornsteinfeger jedem Gebäudebesitzer ausstellen. Viele Bescheide sind jedoch fehlerhaft und Verbraucher können dagegen Widerspruch einlegen: Die Fristen sind zu kurz bemessen oder die Bescheide tragen weder Datum noch Unterschrift.

Der Bund der Energieverbraucher e.V. bietet seinen Mitgliedern eine kostenlose Überprüfung Ihrer Feuerstättenbescheide an. Bescheide können unter Angabe einer Rückrufnummer per Fax an 02224-10321 und per Email an info@energieverbraucher.de gesandt werden.

Segment-ID: 15040
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Schornsteinfeger
Auf detaillierte Rechnung achten weiter lesen

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Freundlichkeit für den Schwarzen Mann angesagt
Zwar ist das Monopol für Schornsteinfeger seit Jahresbeginn aufgehoben. Aber auf alle Hausbesitzer kommen dadurch auch neue Pflichten zu. Wer nicht aufpasst, für den kann es schnell sehr teuer werden.

(27. März 2013, geändert 3. Mai 2013) Das Schornsteinfegermonopol ist seit Jahresanfang 2013 Vergangenheit. Das ist aber kein Grund zum Jubeln. Denn die neue Freiheit bringt auch neue Verpflichtungen mit sich. Und zwar für alle Eigentümer einer Heizungsanlage. Das notwendige Wissen fehlt aber selbst bei den Experten und erst recht bei den Verbrauchern.

Hoheitliche Aufgaben

Auch künftig gibt es für jede Region einen „bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger“ mit hoheitlichen Aufgaben: Er führt ein sogenanntes Kehrbuch. Dort sind alle Heizungen, Feuerstätten und deren Besitzer aufgeführt. Bis zum Ende des Jahres 2012 hat jeder Hauseigentümer einen Feuerstättenbescheid erhalten. Dort ist aufgeführt, welche Arbeiten bis zu welchen Terminen zu erledigen sind. Grundlage sind das Schornsteinfegerhandwerksgesetz und die 1. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz.

1162 Feuerstätten-Bescheid

Die freie Wahl

Grundsätzlich kann der Verbraucher nun frei entscheiden, wer die im Feuerstättenbescheid aufgeführten Arbeiten erledigt. Jeder zugelassene Betrieb darf die Abgasverluste messen, die Abgaswege prüfen oder den Kamin kehren. Lediglich die alle dreieinhalb Jahre vorgeschriebene Feuerstättenschau und die Prüfung und Abnahme von neuen Feuerstätten und Schornsteinen ist dem Bezirksschornsteinfeger vorbehalten. Die Preise für freie Tätigkeiten sind frei verhandelbar und bedürfen keiner Verordnung. Die Gebühren für hoheitliche Tätigkeiten sind zur Zeit nicht in der Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung geregelt!

Die Nadel im Heuhaufen

Aber wo findet man freie und günstige Schornsteinfeger? Auch jeder Heizungsbetrieb kann nach entsprechender Ausbildung sich bei der Handwerkskammer als Schornsteinfeger eintragen lassen, darf dann allerdings nicht die Immissionsschutzmessung machen. Alle zugelassenen Schornsteinfeger können sich bei der BAFA in eine Liste eintragen. Dort findet man die in einem Ort zugelassenen Schornsteinfeger. Aber leider enthält die Liste über Name, Straße und Ort hinaus keine weiteren Informationen.

Wer einen weiter entfernt ansässigen Schornsteinfeger beauftragt, der muss auch dessen höhere Fahrtkosten einkalkulieren und bezahlen. Das macht die gewünschte Kostenersparnis gleich wieder zunichte. Auch werden die meisten Schornsteinfeger wenig Lust aufs „Fremdfegen“ in anderen Regionen haben. In Köln wurde sogar eine entsprechende Absprache der Schornsteinfeger untereinander aufgedeckt und zog Durchsuchungen und staatsanwaltschaftliche Ermittlungen nach sich.

Im Internet findet man nur eine einzige Adresse eines freien Schornsteinfegers, die von Wolfgang Frei aus Mengen in Baden-Württemberg. Er ist schon seit 2009 bundesweit als freier Schornsteinfeger tätig, zunächst über die Anstellung bei einem östereichischen Betrieb, dem in Deutschland die Tätigkeit nicht verboten werden konnte. Frei verspricht eine Einsparung von durchschnittlich 30 Prozent und koordiniert ein Netz von freien Schornsteinfegern (www.freie-schornsteinfeger.eu).

1162 Schornsteinfeger

Vorsicht ist angesagt: Erste Mahnung kostenlos

Die neue Freiheit verpflichtet jeden Heizungsbesitzer, die notwendigen Arbeiten termingerecht erledigen zu lassen und dies dem Bezirksschornsteinfeger mitzuteilen. Wer das versäumt, der bekommt zunächst eine Erinnerung vom Ordnungsamt, die nichts kostet. Er bekommt einen zweiten Termin, um die Arbeiten erledigen zu lassen. Wer auch diesen zweiten Termin verpasst, den kommt das teuer zu stehen. Er bekommt einen zweiten Feuerstättenbescheid von der Ordnungsbehörde, der in Nordrhein-Westfalen 75 Euro kostet. Außerdem KANN ein Ordnungsgeld von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.

Und die Ordnungsbehörde beauftragt dann den Bezirksschornsteinfeger, der nach Zeitaufwand abrechnet. Diesmal kommt der Schornsteinfeger mit einem Betretungsrecht für die Wohnung. Das Gesetz schränkt hierfür sogar ausdrücklich das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ein.

Preise verhandeln

Die Preise für die freien Schornsteinfegerarbeiten können Sie mit dem Schornsteinfeger aushandeln. Es gibt keine Vorgaben dafür. Doch feilschen ist nicht jedermanns Sache. Eine gute Verhandlungsposition haben größere Wohnanlagen. Der einzelne Verbraucher sollte in einem freundlichen Gespräch ein Entgegenkommen und eine Einigung erzielen können. Die Schornsteinfeger werden die allgemein gestiegenen Lebenshaltungskosten geltend machen und höhere Preise als im Vorjahr verlangen. Einige Schornsteinfeger bieten auch mehrjährige Verträge an. Das kann eine guten Lösung sein, wenn der Preis stimmt und der Vertrag nicht länger als zwei Jahre läuft.

Es dürfte recht schwer sein ein Preisangebot zu bewerten. Da ist ein Blick auf die Rechnungen aus dem Vorjahr hilfreich. Sie bieten einen guten Anhaltspunkt. Statt einen Preisnachlass kann auch über andere Entgegenkommen gesprochen werden.

Zum Beispiel ist für Festbrennstofföfen eine Beratung durch den Schornsteinfeger vorgeschrieben, die bis zum Ende des Jahres 2014 stattfinden muss. Bei Öfen, die in diesem Jahr in Betrieb gehen, ist die Beratung bis Ende 2013 Vorschrift. Hier könnte der Schornsteinfeger Entgegenkommen zeigen. Ein Zerwürfnis mit dem Schornsteinfeger sollte tunlichst vermieden werden.

Wie oft muss gekehrt werden?

Bei allen raumluftabhängigen Öl- und Gasheizungen muss jährlich eine Abgaswegeprüfung durchgeführt werden. Dazu gehört auch eine Messung der Kohlenmonoxid-Konzentration im Abgasstrom.
Bei raumluftunabhängigen Feuerstätten muss der Abgasweg alle zwei, bei Anlagen mit CO-Sensor alle fünf Jahre geprüft werden.
Bei allen Öl- und Gasheizungen mit mehr als vier Kilowatt Leistung müssen die Abgasverluste nach der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImschV) alle drei Jahre, wenn die Heizung älter als zwölf Jahre ist, nur alle zwei Jahre gemessen werden. Brennwertgeräte brauchen keine BImschV-Messung.
Rauchschornsteine werden in der Regel zwei bis dreimal jährlich gekehrt. Für Notschornsteine reicht eine einmalige jährliche Reinigung. Die Kehrhäufigkeit legt der Bezirksschornsteinfeger fest.
Tipp:

Am günstigsten und einfachsten sollte man den bisherigen Schornsteinfeger beauftragen, auch künftig alle Arbeiten zu erledigen. Vorab sollte man unbedingt auch im Gespräch festlegen, zu welchen Kosten dies geschehen wird. Von Verträgen mit mehr als zweijähriger Laufzeit wird abgeraten.


Quelle:http://www.energieverbraucher.de/de/Schornsteinfeger__1162/
Info an den Admin: ges. Textpassage hier reinkopiert um etwaiges Verschwinden aus dem www vorzubeugen!

Administrator: Joachim Datko:
Bitte beim Themenstart Überschriften möglichst aussagekräftig wählen, z.B.:
Neue Internetplattform von freien Schornsteinfegern
- So wird der Beitrag von Suchmaschinen besser zugeordnet
- So können mit der Materie nicht vertraute Leser den Beitrag schneller einordnen
Danke
« Letzte Änderung: 03.11.14, 20:31 von Datko »
Wegen der eingeführten Zensur des Admins in diesem Forum und dadurch Streichungen von Beiträgen, beteilige ICH mich hier an nichts mehr. Wie Viele andere ebenfalls. Ich und viele andere auch aus diesem Forum bin/ sind im Forum: http://www.carookee.com/forum/sfr-reform

HPB

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Re: Neue Internetplattform von F R E I E N
« Antwort #1 am: 02.11.14, 11:35 »
Über diese Portal habe ich hier http://www.kontra-schornsteinfeger.de/forum/freie-schornsteinfeger/ausschreibungsplattform-fur-vergabe-von-schornsteinfegerarbeiten/msg4410/#msg4410 schon geschrieben. Es ist nur eine Webadresse mehr. Ohne echte freie Kehrer verpufft das.
Wegen dem hier vorherrschenden Meinungsmonopol des Admins bin ich kaum noch aktiv. Anzutreffen auf:
http://www.carookee.com/forum/sfr-reform Dort sind auch die abgewanderten Experten anzutreffen.

Datko

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Re: Neue Internetplattform von freien Schornsteinfegern
« Antwort #2 am: 02.11.14, 17:47 »
Wir betreiben auch ein Forum zur Suche von freien Schornsteinfegern:
www.freie-schornsteinfeger-wahl.de

- Anmeldung nicht erforderlich
- Mit Formblättern für Suchanfragen und zum Eintrag freier Schornsteinfeger
« Letzte Änderung: 03.11.14, 20:30 von Datko »
Joachim Datko - Ingenieur, Physiker
Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfeger-Monopol Sektion Bayern
Forum : www.kontra-schornsteinfeger.de

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Re: Neue Internetplattform von freien Schornsteinfegern
« Antwort #3 am: 03.11.14, 01:11 »
Das HAUPT-PROBLEM läßt sich auch mit noch so viel und noch so gut gemachten Internet-Plattformen nicht beseitigen:
Es fehlt an ARBEITSWILLIGEN SCHORNSTEINFEGERN,
die gebietsunabhängig arbeiten WOLLEN !

Welcher "Bezirksschornsteinfeger", der bereits TELEFONISCHE ANFRAGEN von außerhalb "seines" Bezirks mit "Arbeitsüberlastung" oder angeblich "zu hohen Anfahrtkosten" ABWIMMELT, wird wohl in ein INTERNET-PORTAL schauen und sich um AUSGESCHRIEBENE AUFTRÄGE bewerben?

Solange es die BEZIRKE (auch als geseitige Auftrags-Zuständigkeits-Grenze) noch gibt und die Platzhirsche einen UNANGEMESSENEN VORTEIL gegenüber allen Mitbewerbern haben, kann und wird sich nur wenig ändern.

Einen satten Esel kann man mit einer zusätzlichen Möhre nicht mehr locken.

Erst wenn sich ALLE Schornsteinfeger OHNE SONDER-INFORMATIONEN auf einem MARKT gleichgestellt um Aufträge BEMÜHEN und BEWERBEN müssen, wird die Zeit für HANDWERKS-PORTALE gekommen sein.
« Letzte Änderung: 03.11.14, 20:30 von Datko »
Thomas W. Müller
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Re: Neue Internetplattform von freien Schornsteinfegern
« Antwort #4 am: 03.11.14, 09:51 »
Das HAUPT-PROBLEM läßt sich auch mit noch so viel und noch so gut gemachten Internet-Plattformen nicht beseitigen:
Es fehlt an ARBEITSWILLIGEN SCHORNSTEINFEGERN,
die gebietsunabhängig arbeiten WOLLEN !

Genau! Und wer mich auf ein leeres Portal lockt, erreicht das Gegenteil, denn da zweifel ich die Ernsthaftigkeit des Tippgebers an und als Resultat bleibt nur eine Meinung, die sich dann auch noch manifestiert: "Vergess diese Zunft, es hat keinen Sinn!"
« Letzte Änderung: 03.11.14, 20:29 von Datko »
Wegen dem hier vorherrschenden Meinungsmonopol des Admins bin ich kaum noch aktiv. Anzutreffen auf:
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Re: Neue Internetplattform von freien Schornsteinfegern
« Antwort #5 am: 03.11.14, 17:10 »
Der Bund der Energieverbraucher ist in ganz Deutschland sehr bekannt. Ich finde es gut, dass er auch eine Suchoption für einen "Freien" eingerichtet hat.
Ich bin seit 10 Jahren Mitglied und gehöre seit 10 Jahren zu den GASREBELLEN. Ich habe seit 2004 meine Gasrechnungen erheblich gekürzt. Seit dem hat sich bei den Verbraucherzentralen, den Gerichten in allen Instanzen, bis zum EuGH, viel getan. Tausende Gasverbraucher haben seit dem, vor den meisten Gerichten, RECHT bekommen. Das PREISMONOPOL bei den Gasversorgern wird dadurch immer mehr durchbrochen. Gleiches beim Strom.

Natürlich wird es auch beim Schornsteinfeger-UNRECHT noch ein wenig dauern, aber jeder Versuch, die Menschen aufzurütteln, sollte unterstützt werden.

Gruß
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« Letzte Änderung: 03.11.14, 20:29 von Datko »

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Re: Neue Internetplattform von freien Schornsteinfegern
« Antwort #6 am: 03.11.14, 21:16 »
Nur um nicht falsch verstanden zu werden. Ich finde es sehr gut, dass der Bund der Energieverbaucher hier einen Service bieten will.

Es ist jedoch die Frage, ob die gewählte Methode sehr erfolgreich sein wird.
Vielleicht wäre es für alle Gebäudeeigentümer hilfreicher, wenn einfach nur (regional oder nach PLZ) die ANBIETER aufgelistet würden, die bereit sind, auch AUFTRÄGE ausserhalb eines Bezirks anzunehmen.
Thomas W. Müller
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Re: Neue Internetplattform von freien Schornsteinfegern
« Antwort #7 am: 03.11.14, 21:44 »
Das sehe ich auch so. Kein Mensch würde auf die Idee kommen, sich wegen einer pillepalle Leistung irgendwo registrieren und höflichst um eine Offerte bitten. So funktioniert Vertrieb allerhöchstens bei der Dumpingplattform MyHammer und da ist der Erfolg meilenweit von Ebay entfernt.
Wegen dem hier vorherrschenden Meinungsmonopol des Admins bin ich kaum noch aktiv. Anzutreffen auf:
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Re: Neue Internetplattform von freien Schornsteinfegern
« Antwort #8 am: 04.11.14, 10:19 »
Der Bund der Energieverbraucher hat schon 2004 das ganze SchornsteinfegerUNWESEN für überflüssig gehalten.
Hier ein Artikel von 2004

Grundsätze für eine Entrümpelung der staatlichen Auflagen zum Betrieb einer Feuerungsanlage
Tischvorlage zum Expertengespräch über die Schornsteinfegerarbeiten nach der Kehr- und Überprüfungsordnung der Länder, 21.-22.01.2004 in Stuttgart

(19. Januar 2004)

Es muss festgestellt werden, dass die Tätigkeiten im Rahmen der Kehr- und Überprüfungsordnung und der 1. BImSchV

zu teuer,
in weiten Bereichen überflüssig sind und
was die 1. BImSchV angeht, geradezu unsinnig sind, da sie auf einem nicht zutreffenden Bild der physikalischen Vorgänge bezüglich der Wärmeabgabe bei der Abgasführung und der chemischen Vorgänge bei der Verbrennung beruhen.
Es reicht daher nicht aus, Einzelheiten hie und da zu ändern, sondern der gesamte Bereich der Wartung und Überwachung von Feuerungsanlagen muss entrümpelt werden: er muss auf die tatsächlichen naturwissenschaftlichen und technischen Gegebenheiten ausgerichtet werden und sollte auch an die neuen Anforderungen durch die EU-Gesetzgebung (EU-Gebäuderichtlinie) angepasst werden.

Im Folgenden legen wir einige Überlegungen zu einer umfassenden bürokratischen Entrüm­pelung der staatlichen Auflagen beim Betrieb einer Kleinfeuerungsanlage vor.

1. Allgemeine Grundsätze

(1) Eigenverantwortung statt obrigkeitsstaatlicher Zwang

Grundsätzlich sollen sich die Bemühungen in einer Zivilgesellschaft weg von der Auferlegung einer "jährlichen Überwachung" und hin zu einer in Eigenverantwortung erfolgenden Wartung bewegen. Empfehlung und Beratung bei der Auswahl von technisch und wirtschaftlichen Möglichkeiten sind besser als bürokratischer Zwang mit obrigkeitsstaalichem Gehabe. Staatlicher Zwang muss sich ausschließlich und streng auf einen Bereich beschränken, bei dem er aufgrund objektiver Tatsachen nicht vermeidbar ist.

(2) Erfahrung nutzen statt Spekulationen anstellen

Bei der Abschätzung eines etwaigen Gefährdungspotenzials durch unterlassene Überwachungs- und Kehrmaßnahmen sind nicht nur theoretische Überlegungen und Spekulationen anzustellen sondern vor allen Dingen auch Erfahrungen zu nutzen, die in anderen Ländern der EU gemacht wurden, die die in Deutschland übliche Überwachungs­praxis nicht kennen.

(3) Feuerungsanlage als Gesamtheit auffassen

Der gesamte Bereich des ordnungsgemäßen Betriebs einer Feuerungsanlage (also der Feuerstätte plus Abgasanlage)ist als Gesamtheit aufzufassen und unter Beachtung auch ökologischer Kriterien sowohl technisch-wirtschaftlich als auch organisatorisch zu optimieren.

2. Einzelne Maßnahmen

(4) Frankreich fragen (beispielsweise)

In Anwendung des Grundsatzes (2), der sich auf im Ausland gemachte Praxis-Erfahrung bezieht, ist die Bundesregierung daher aufzufordern, eine Anfrage beispielsweise an die Regierung der französischen Republik zu stellen. Wie hoch ist die tatsächliche Gefährdung, die sich aus der Nichtdurchführung von Überwachungsaufgaben ergibt, die in Frankreich im Gegensatz zu Deutschland nicht vorgeschriebenen sind? Weiterhin ist anzufragen, warum in Frankreich keine Bestrebungen im Gang sind, ein dem deutschen Überwachungssystem vergleichbares System den französischen Bürgern aufzuerlegen.

(5) Wartung umfasst auch Überwachung

Die überholte Unterscheidung zwischen Wartungsmaßnahmen und Überwachungs-maßnahmen ist unter technisch- wirtschaftlichen Gesichtspunkten aufzugeben. Dies bedeutet, dass von qualifiziertem Personal durchgeführte Wartungsarbeiten einer weiteren staatlichen oder staatlich beauftragten Überprüfung in der Regel nicht bedürfen.

(6) Wer wartet, der darf auch überwachen (und umgekehrt)

Wartungsarbeiten an der Feuerungsanlage sollen ohne künstliche und sachlich nicht gerechtfertigte Abgrenzungen von "zuständigen" Gewerken durchgeführt werden. Es ist nicht einzusehen, dass bei der Wartung einer Feuerstätte nicht gleichzeitig auch der freie Abzug der Abgase überprüft und sachgerecht festgestellt werden kann. Kurz gefasst: bei Routinearbeiten ist der bisher vorgeschriebene doppelte Einsatz von Heizungsinstallateur und Schornsteinfeger überflüssig. Es muss dem Installateur möglich sein, die für die Routine- Überwachungsarbeit notwendige Sachkenntnis nachzuweisen und umgekehrt dem Schornsteinfeger möglich sein, Kenntnisse zu erwerben, die es ihm ermöglichen auch einfache Wartungsarbeiten an der Heizungsanlage vorzunehmen. Der Anlagenbetreiber (Kunde!) kann dann auswählen, wen er mit den Arbeiten betraut.

(7) Kein Dreifachaufwand

Das absurde System, nach dem im Rahmen der Durchführung der 1. BImSchV Feuerstätten jährlich überwacht werden und dadurch mit einer Häufigkeit von 3,5% bei Gasfeuerstätten Beanstandungen ausgesprochen werden, die dann meist zu einer Wartung führen, deren Erfolg wiederum durch eine amtliche Überwachung festgestellt wird, ist abzuschaffen. Es reicht vollständig aus, dass ein einziger Fachmann, also auch ein Geselle des Heizungs­installateur­handwerkes feststellt, dass die Funktionsweise und die Emissionswerte der Feuerungsanlage den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Das Prinzip „wer misst macht sonst nichts" ist in seiner Anwendung auf den überschaubaren Bereich der Wartung von Heizungsanlagen als Zwangsvorschrift überzogen und viel zu teuer. Es bleibt ja sowieso jedem Hausbesitzer unbenommen, die Leistung eines Handwerkers aus eigenem Antrieb durch Dritte überprüfen zu lassen.

(8) Automatische Überwachung besser als gelegentliche Kontrolle

Moderne technische Überwachungssysteme sind bereits heute standardmäßig in den meisten neuen Heizkesseln eingebaut. Diesen ist der Vorzug vor gelegentlichen Überprüfungen durch Überwachungspersonal zu geben. Technik kann also gelegentliche Überprüfung durch Personal ersetzen.

3. Perspektive für EU - Gebäuderichtlinie

(9) Aufwand für neue EU-Richtlinie durch Entrümpelung gegenfinanzieren

Durch die Entrümpelung der Kehr- und Überprüfungsordnung und anderer die Feuerungsanlage betreffende Vorschriften und Verordnungen (z.B. 1. BImSchV) werden Finanzmittel zur Gegenfinanzierung von Aktivitäten im Rahmen der neuen EU-Gebäuderichtlinie frei.

(10) Umfassende Schwachstellenanalyse in Bauphysik und Anlagentechnik

Im Interesse der Energieeinsparung, der Kosteneinsparung und des Umweltschutzes sollen umfassende Schwachstellenanalysen in den Bereichen Bauphysik und Anlagentechnik angestoßen werden. Im Rahmen der unumgänglichen aber langfristigen Anpassung des Althausbestandes an höhere energetische Anforderungen können die Untersuchungen jedoch auf der Zeitachse gestreckt werden: Gründlichkeit geht vor Häufigkeit

Gruß
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wasserrenner

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Re: Neue Internetplattform von freien Schornsteinfegern
« Antwort #9 am: 25.08.15, 18:42 »
Hallo in die Runde,biin neu hier und versuche seit ein paar Wochen freie Feger zu finden.
Gibt es diese überhaupt oder sind die alle eingesperrt?