Anscheinend geht mittlerweile ein "Ruck" durch das Russfangkehrermafialand. Einige Passagen decken sich mit bereits hier im Forum schon deutlichst aufgeführten Darlegungen von den verschiedensten Usern.
Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.
Fegerfinden.de aktiviert Wettbewerb unter den Schornsteinfegern
(24. Oktober 2014) Die neue Internetplattform fegerfinden.de des Bundes der Energieverbraucher führt Verbraucher und freie Schornsteinfeger zusammen. Rund 20 Prozent der Schornsteinfegerkosten lassen sich damit künftig einsparen. Und Verbraucher entkommen dem Preisdiktat der bisherigen Monopolisten.
Bisher hatten es Schornsteinfeger sehr bequem: Bis 2012 waren sie durch ein Monopol geschützt: Kein anderer durfte ihre Aufgaben erledigen. Und jeder Hausbesitzer war gesetzlich verpflichtet, die Feuerstättenschau, das Kehren, die Immissionsschutzmessung und die Abgaswegeprüfung regelmäßig durchführen zu lassen. Auch die Höhe der Gebühren war gesetzlich geregelt. Damit ist seit 2013 Schluss: Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger führt als hoheitliche Aufgabe nur noch ein Register aller Feuerstätten in seinem Bezirk, das sogenannte „Kehrbuch“ und legt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben fest, welche Schornsteinfegerarbeiten genau zu erledigen sind. Im sogenannten „Feuerstättenbescheid“, den er jedem Hausbesitzer übermittelt, legt er dafür auch die Termine fest. Jeder dazu Befähigte – er muss in die Handwerksrolle als Schornsteinfeger eingetragen sein - kann nun diese Schornsteinfegerarbeiten ausführen. Nur die zweimal in sieben Jahren durchzuführende Feuerstättenschau ist dem Bezirksschornsteinfeger vorbehalten und dafür sind Gebühren zu entrichten. Aber die Preise für die übrigen Fegerleistungen sind nicht mehr festgelegt: Der Schornsteinfeger und der Hausbesitzer einigen sich auf einen Preis. Der Preis einer Arbeitseinheit AW (Arbeitswert) lag 2012 bei 1,01 Euro und ist seitdem gebietsweise schon auf 1,30 Euro angestiegen. Man sollte bei seinem Schornsteinfeger ruhig einmal nach dem Preis der AW nachfragen.
Mangels praktischer Alternativen setzt der Schornsteinfeger derzeit praktisch einseitig den Preis fest. Alle zugelassenen Schornsteinfeger können sich bei der BAFA in eine Liste eintragen. Die Eintragung dort ist aber nicht verpflichtend und es sind auch nicht alle Betriebe aufgeführt. Dort findet man zwar die in einem Ort zugelassenen Schornsteinfeger. Aber leider enthält die Liste über Name, Straße und Ort hinaus keine weiteren Informationen.
Höchste Zeit, das Monopol praktisch aufzubrechen
An der praktischen Monopolstellung der bisherigen Bezirksschornsteinfeger ändert sich solange nichts, solange Verbraucher keine alternativen freien Schornsteinfeger finden. Vermutlich würden sehr viele Schornsteinfeger gerne auch im Kehrbezirk ihres Kollegen tätig werden. Sie fürchten aber, dass dann auch sein Kollege ihm seine Kunden wegfängt. Also fängt man erst gar nicht an, sich gegenseitig Konkurrenz zu machen. Und die Kunden haben das Nachsehen.
Fegerleistungen kostenlos bundesweit ausschreiben
Um Verbraucher und freie Schornsteinfegern zusammenzuführen, hat der Bund der Energieverbraucher über seine 100-prozent Tochter, die Bund der Energieverbraucher GmbH die Internetplattform Fegerfinden.de neu erstellt. Hier kann jeder Hausbesitzer kostenlos die im Feuerstättenbescheid aufgeführten Leistungen ausschreiben, ohne dass sein Name dabei genannt wird. Wer dabei Probleme hat, dem steht eine Hotline zu Seite. Die Schornsteinfeger können auf die Ausschreibungen hin eintragen, zu welchem Preis einschließlich Fahrtkosten sie diese Arbeiten übernehmen würden und in welchem Zeitraum sie diese Arbeiten erledigen können. Der Name des bietenden Schornsteinfegers wird auf der Plattform nicht veröffentlicht. Das könnte viele Schornsteinfeger dazu verlassen, sich bei Fegerfinden.de zu beteiligen. Sie brauchen nicht zu befürchten, dass die anderen Schornsteinfeger davon etwas erfahren. Der Bund der Energieverbraucher stellt sicher, dass alle auf der Plattform registrierten Schornsteinfeger auch als Schornsteinfeger in der Handwerksrolle eingetragen sind.
Das Portal entstand aus dem Wunsch der Verbraucher, freie Schornsteinfeger zu finden. Andererseits waren die wenigen freien Schornsteinfeger nur mit Mühe in der Lage, die vielen Anfragen zu befriedigen. Der Bund der Energieverbraucher arbeitet mit der freie Schornsteinfeger GmbH und ihrem Geschäftsführer Wolfgang Frei zusammen (Internet-Portal: Freie-Schornsteinfeger.eu).
Verbraucher kann Zuschlag erteilen
Der Verbraucher kann auf Fegerfinden.de einem beliebigen Angebot eines Schornsteinfegers den Zuschlag erteilen. Er kann von drei der abgegebenen Angebote die Daten des Schornsteinfegers einsehen. Dadurch kann der Verbraucher ausschließen, dass er versehentlich einen Schornsteinfeger beauftragt, mit dem er möglicherweise nicht mehr zusammenarbeiten möchte. Durch den Zuschlag kommt eine für Verbraucher und Schornsteinfeger bindende Beauftragung zustande. Der Verbraucher erfährt mit dem Zuschlag, welchen Schornsteinfeger er beauftragt hat. Und der Schornsteinfeger erfährt erst dann den Namen des Verbrauchers und die Adresse des zu kehrenden Gebäudes.
Bewertung der Schornsteinfeger
Wenn der Verbraucher einem Schornsteinfeger über Fegerfinden.de beauftragt hat, dann kann er diesen Schornsteinfeger anschließend auch bewerten: die schlechteste Bewertung ist ein Stern, die beste Bewertung sind fünf Sterne. Die Verbraucher können bei jedem Angebot eines Schornsteinfegers sehen, wie viele Sterne er bisher im Mittel erhalten hat.
Einsparungen von 20 Prozent erzielbar
Wolfgang Frei schätzt, dass freie Schornsteinfeger um rund 20 Prozent günstiger Arbeiten als die übrigen Schornsteinfeger. Bei einem Auftragsvolumen von jährlich 50 bis 150 Euro hält sich die Einsparung für ein Einfamilienhaus in Grenzen. Wichtig ist hier vielmehr das Gefühl, nicht dem Preisdiktat des bisherigen Monopolisten ausgeliefert zu sein. Für Mietobjekte und Gewerbeimmobilien geht es um wesentlich höhere Auftragsvolumen und entsprechend höher sind auch die Einsparungen. Besonders für öffentliche Verwaltungen und größere Mietobjekte sind Ausschreibungen nahezu obligatorisch, um dem Wirtschaftlichkeitsgebot Genüge zu tun. Die Freie Schornsteinfeger GmbH hat für größere Verwaltungen eine neue Methode der Ausschreibung entwickelt, die für die Ausschreibung auf Fegerfinden.de einschließlich der Hotline genutzt werden kann.
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Feuerstättenbescheide prüfen lassen!
(15. September 2014) Einen Feuerstättenbescheid muss der Bezirksschornsteinfeger jedem Gebäudebesitzer ausstellen. Viele Bescheide sind jedoch fehlerhaft und Verbraucher können dagegen Widerspruch einlegen: Die Fristen sind zu kurz bemessen oder die Bescheide tragen weder Datum noch Unterschrift.
Der Bund der Energieverbraucher e.V. bietet seinen Mitgliedern eine kostenlose Überprüfung Ihrer Feuerstättenbescheide an. Bescheide können unter Angabe einer Rückrufnummer per Fax an 02224-10321 und per Email an
info@energieverbraucher.de gesandt werden.
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Schornsteinfeger
Auf detaillierte Rechnung achten weiter lesen
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Freundlichkeit für den Schwarzen Mann angesagt
Zwar ist das Monopol für Schornsteinfeger seit Jahresbeginn aufgehoben. Aber auf alle Hausbesitzer kommen dadurch auch neue Pflichten zu. Wer nicht aufpasst, für den kann es schnell sehr teuer werden.
(27. März 2013, geändert 3. Mai 2013) Das Schornsteinfegermonopol ist seit Jahresanfang 2013 Vergangenheit. Das ist aber kein Grund zum Jubeln. Denn die neue Freiheit bringt auch neue Verpflichtungen mit sich. Und zwar für alle Eigentümer einer Heizungsanlage. Das notwendige Wissen fehlt aber selbst bei den Experten und erst recht bei den Verbrauchern.
Hoheitliche Aufgaben
Auch künftig gibt es für jede Region einen „bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger“ mit hoheitlichen Aufgaben: Er führt ein sogenanntes Kehrbuch. Dort sind alle Heizungen, Feuerstätten und deren Besitzer aufgeführt. Bis zum Ende des Jahres 2012 hat jeder Hauseigentümer einen Feuerstättenbescheid erhalten. Dort ist aufgeführt, welche Arbeiten bis zu welchen Terminen zu erledigen sind. Grundlage sind das Schornsteinfegerhandwerksgesetz und die 1. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz.
1162 Feuerstätten-Bescheid
Die freie Wahl
Grundsätzlich kann der Verbraucher nun frei entscheiden, wer die im Feuerstättenbescheid aufgeführten Arbeiten erledigt. Jeder zugelassene Betrieb darf die Abgasverluste messen, die Abgaswege prüfen oder den Kamin kehren. Lediglich die alle dreieinhalb Jahre vorgeschriebene Feuerstättenschau und die Prüfung und Abnahme von neuen Feuerstätten und Schornsteinen ist dem Bezirksschornsteinfeger vorbehalten. Die Preise für freie Tätigkeiten sind frei verhandelbar und bedürfen keiner Verordnung. Die Gebühren für hoheitliche Tätigkeiten sind zur Zeit nicht in der Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung geregelt!
Die Nadel im Heuhaufen
Aber wo findet man freie und günstige Schornsteinfeger? Auch jeder Heizungsbetrieb kann nach entsprechender Ausbildung sich bei der Handwerkskammer als Schornsteinfeger eintragen lassen, darf dann allerdings nicht die Immissionsschutzmessung machen. Alle zugelassenen Schornsteinfeger können sich bei der BAFA in eine Liste eintragen. Dort findet man die in einem Ort zugelassenen Schornsteinfeger. Aber leider enthält die Liste über Name, Straße und Ort hinaus keine weiteren Informationen.
Wer einen weiter entfernt ansässigen Schornsteinfeger beauftragt, der muss auch dessen höhere Fahrtkosten einkalkulieren und bezahlen. Das macht die gewünschte Kostenersparnis gleich wieder zunichte. Auch werden die meisten Schornsteinfeger wenig Lust aufs „Fremdfegen“ in anderen Regionen haben. In Köln wurde sogar eine entsprechende Absprache der Schornsteinfeger untereinander aufgedeckt und zog Durchsuchungen und staatsanwaltschaftliche Ermittlungen nach sich.
Im Internet findet man nur eine einzige Adresse eines freien Schornsteinfegers, die von Wolfgang Frei aus Mengen in Baden-Württemberg. Er ist schon seit 2009 bundesweit als freier Schornsteinfeger tätig, zunächst über die Anstellung bei einem östereichischen Betrieb, dem in Deutschland die Tätigkeit nicht verboten werden konnte. Frei verspricht eine Einsparung von durchschnittlich 30 Prozent und koordiniert ein Netz von freien Schornsteinfegern (
www.freie-schornsteinfeger.eu).
1162 Schornsteinfeger
Vorsicht ist angesagt: Erste Mahnung kostenlos
Die neue Freiheit verpflichtet jeden Heizungsbesitzer, die notwendigen Arbeiten termingerecht erledigen zu lassen und dies dem Bezirksschornsteinfeger mitzuteilen. Wer das versäumt, der bekommt zunächst eine Erinnerung vom Ordnungsamt, die nichts kostet. Er bekommt einen zweiten Termin, um die Arbeiten erledigen zu lassen. Wer auch diesen zweiten Termin verpasst, den kommt das teuer zu stehen. Er bekommt einen zweiten Feuerstättenbescheid von der Ordnungsbehörde, der in Nordrhein-Westfalen 75 Euro kostet. Außerdem KANN ein Ordnungsgeld von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.
Und die Ordnungsbehörde beauftragt dann den Bezirksschornsteinfeger, der nach Zeitaufwand abrechnet. Diesmal kommt der Schornsteinfeger mit einem Betretungsrecht für die Wohnung. Das Gesetz schränkt hierfür sogar ausdrücklich das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ein.
Preise verhandeln
Die Preise für die freien Schornsteinfegerarbeiten können Sie mit dem Schornsteinfeger aushandeln. Es gibt keine Vorgaben dafür. Doch feilschen ist nicht jedermanns Sache. Eine gute Verhandlungsposition haben größere Wohnanlagen. Der einzelne Verbraucher sollte in einem freundlichen Gespräch ein Entgegenkommen und eine Einigung erzielen können. Die Schornsteinfeger werden die allgemein gestiegenen Lebenshaltungskosten geltend machen und höhere Preise als im Vorjahr verlangen. Einige Schornsteinfeger bieten auch mehrjährige Verträge an. Das kann eine guten Lösung sein, wenn der Preis stimmt und der Vertrag nicht länger als zwei Jahre läuft.
Es dürfte recht schwer sein ein Preisangebot zu bewerten. Da ist ein Blick auf die Rechnungen aus dem Vorjahr hilfreich. Sie bieten einen guten Anhaltspunkt. Statt einen Preisnachlass kann auch über andere Entgegenkommen gesprochen werden.
Zum Beispiel ist für Festbrennstofföfen eine Beratung durch den Schornsteinfeger vorgeschrieben, die bis zum Ende des Jahres 2014 stattfinden muss. Bei Öfen, die in diesem Jahr in Betrieb gehen, ist die Beratung bis Ende 2013 Vorschrift. Hier könnte der Schornsteinfeger Entgegenkommen zeigen. Ein Zerwürfnis mit dem Schornsteinfeger sollte tunlichst vermieden werden.
Wie oft muss gekehrt werden?
Bei allen raumluftabhängigen Öl- und Gasheizungen muss jährlich eine Abgaswegeprüfung durchgeführt werden. Dazu gehört auch eine Messung der Kohlenmonoxid-Konzentration im Abgasstrom.
Bei raumluftunabhängigen Feuerstätten muss der Abgasweg alle zwei, bei Anlagen mit CO-Sensor alle fünf Jahre geprüft werden.
Bei allen Öl- und Gasheizungen mit mehr als vier Kilowatt Leistung müssen die Abgasverluste nach der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImschV) alle drei Jahre, wenn die Heizung älter als zwölf Jahre ist, nur alle zwei Jahre gemessen werden. Brennwertgeräte brauchen keine BImschV-Messung.
Rauchschornsteine werden in der Regel zwei bis dreimal jährlich gekehrt. Für Notschornsteine reicht eine einmalige jährliche Reinigung. Die Kehrhäufigkeit legt der Bezirksschornsteinfeger fest.
Tipp:
Am günstigsten und einfachsten sollte man den bisherigen Schornsteinfeger beauftragen, auch künftig alle Arbeiten zu erledigen. Vorab sollte man unbedingt auch im Gespräch festlegen, zu welchen Kosten dies geschehen wird. Von Verträgen mit mehr als zweijähriger Laufzeit wird abgeraten.
Quelle:http://www.energieverbraucher.de/de/Schornsteinfeger__1162/Info an den Admin: ges. Textpassage hier reinkopiert um etwaiges Verschwinden aus dem www vorzubeugen!
Administrator: Joachim Datko:
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Neue Internetplattform von freien Schornsteinfegern
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