Teil 2- Petition an den SH-Landtag unter der Überschrift: Umgang der Behörden mit dem Bürger.
In einer Zusammenfassung gaben wir dem Petitionsausschuss einen Überblick zum Vorgang. Unsere Forderung war:
1. Im Umgang mit dem Bürger (Verwaltungsverfahrens-) Gesetze einzuhalten.
2. Anständig, ernsthaft und ohne Überheblichkeit mit dem Bürger umzugehen.
In der Petition stellten wir vor allem die Merkwürdigkeiten des Vorgangs heraus. Nachfolgend ein Auszug:
- Die Stellungnahme des Bsfm wurde einen Tag vor seinem gemeinsamen Ortstermin mit dem Amt Bordesholm geschrieben, bei dem keine schriftlichen Unterlagen angefertigt wurden. Die Stellungnahme selbst ist als "Ahnungsloser" geschrieben, der von einem Grill Kenntnis erhält.
- Das Kreisamt RD will meinen Widerspruch nicht bearbeiten und das Amt Bordesholm stellt im Nachgang fest: Der Vorgang ist kein Verwaltungsakt und soll deshalb niedergeschlagen werden.
- Wir schreiben den Bsfm mit Fragen zum Vorgang an. Er gibt keine Antwort. Wir schreiben die Aufsichtsbehörde in RD um Hilfe an. Diese unterstützt den Bsfm in seiner Verweigerungshaltung. Wir bekommen den Eindruck, wir haben es mit einer Schornsteinfegerschutzbehörde zu tun.
- Wir führen an, dass Richter Clausen unsere gesamten Hinweise auf Gesetze, Verordnungen, Definitionen usw. ignorierte. Insbesondere BImSchG §4, die Anlage 4 der 1.BImSchV mit Emissionsgrenzwerten für Herde und Backöfen, die 1.BImSchV §19, die aktuelle KÜO §1, div. LBO-§ und vieles weitere. Zudem begründet er sein Urteil mit der alten SH-Verordnung KÜO, seit 2010 nicht mehr gültig. Wir wissen, dass ein Petitionsausschuss nicht in Gerichtsverfahren eingreifen kann, aber Information über den Werdegang des Falles wollten wir mitgeben.
Wir stellten dem Petitionsausschuss folgende Fragen:
- Gibt es eine Kontrollinstanz für Richter ?
- Können Haushalte auf Gartenkamine umrüsten?
- Können Holzherde, die nur der Zubereitung von Speisen dienen (lt. Urteil keine Feuerstätten!) ohne Zulassung und ohne Genehmigung des Schornsteinfegers betrieben werden? Die Kostenersparnis wird manchen Bürger erfreuen.
- Ermittelt bei einem Unglückfall die Staatsanwaltschaft? Wenn ja, gegen wen?
Um es vorweg zu nehmen: Unsere Fragen wurden vom Petitionsausschuss nicht beantwortet. Zumindest nicht konkret. Aber wir haben den Eindruck gewonnen, dass ernsthaft und konsequent ermittelt wurde.[/list][/list][/list]