Dann einmal Glückwunsch zur guten Nachbarschaft, und dem entspannten Schornsteinfeger.
Gute Nachbarschaft, weil keiner Ihrer Nachbarn Sie all die Jahre "Verpfiffen" hat
Und zum Schornsteinfeger, weil der es auf unkomplizierteste Art und Weise löst, dass Sie 15 Jahre ohne "Ticket" gefahren sind...
"Darf er ohne Ankündigung" <<< Jain.
Es steht im Arbeitsblatt dass man sich "Ortsüblich" ankündigen soll, aber wie Sie selbst geschrieben haben, hat er sich in der Hausnummer geirrt, war also eher ein Versehen.
Eigentlich muss in Deutschland jede Feuerstätte angemeldet sein, dies wurde offensichtlich 15 Jahre lang nicht getan, wäre aufgrund dessen ein Schaden entstanden, hätte Ihre Versicherung nichts bezahlt, und Sie selbst wären voll Haftbar gewesen.
Der Schornsteinfeger scheint Neu zu sein, weshalb er sich in der Hausnummer geirrt hat, und weil er "den Mist" vom Vorgänger nicht breittreten will, nimmt er Sie einfach in die Kartei auf, händigt Ihnen Aufgrund dessen einen Feuerstättenbescheid mit entsprechenden Fristen aus (Dies kostet 50-60€, und alle ~3,5 Jahre gibt es einen neuen) und wird Sie wohl in sein Kehrbuch aufnehmen.
In Zukunft wird er dann wohl 2-3x im Jahr vorbei kommen zum fegen, oder Sie beauftragen selbst jemanden für diese Tätigkeiten zu beauftragen.
Bezüglich des Ofens bin ich mir gerade nicht zu 100% sicher, jedoch kann es sein dass Sie diesen auch nach der vorgegebenen Frist noch betreiben dürfen, weil dieser Ihre einzige Heizquelle ist.
Möglicherweise sollten Sie dies nochmal nachfragen.
Aber ansonsten, hört es sich nach der simpelsten Art und Weise an, dass bisher versäumte nachzuholen
