Hallo, Herr Müller

lieben herzlichen Dank für die e-mail von gestern abend.
Nun bekomme ich endlich mal langsam fundierte Einblicke in die Rechtslage durch einen ideologischen "Mitstreiters" .
In dieser, unserer "Bananen-Republik" muß man sich mittlerweile sein Recht erkaufen !
Alle sozialschwachen Bürger müssen -wegen fehlendes Grundwissens- für Ihnen ergangenes Unrecht teuer bezahlen.
Gegen diese gängige Praxis werde ich mich mit allen Mitteln wehren !
Ich bin nun absolut sicher, meinem "hochherrschaftlichen" Kaminkehrer einmal gehörig seine Grenzen aufzuweisen.
Dieser Kaminkehrer hält es bis heute immer noch nicht für notwendig, auf meine Anfrage wegen Zusammensetzung
z.B. der letzten Rechnung vom 18.12.2014 (!) zu antworten und hat mich stattdessen vor dem LRA-Augsburg
denunziert. Er hatte jahrelang falsche Kaminhöhen seinen Rechnungen zu Grunde gelegt und hält es nicht für
notwendig, auf meine Bitten um Klärung einzugehen.
Da das Geschäftsverhältnis nunmehr gänzlich zerrüttet ist, frage ich mich, wie es denn nun weitergehen soll ?
Andere Kaminkehrer sind nicht interessiert, in fremden Bezirken zu reinigen; bzw. verhindern diese durch Erhebung hoher
Anfahrtskosten jeglichen Wettbewerb ! Auch hat das Gericht gar nicht interessiert, das ich meinen Kaminkehrer
mehrfach vergeblich um Aufnahme -der seit ca. 30 Jahren durchgeführten Arbeiten- gebeten haben.
Die Umgangsformen dieses Kaminkehrers mit seinen Kunden spottet jeder Beschreibung.
Ich warte nun auf die schriftliche Verkündung des Urteiles aus der Verhandlung vom 14.4.2015 und werde umgehend
(innerhalb der Frist von einer Woche) die von Ihnen zitierte Verfassungsbeschwerde vortragen.
Ich werde Sie, wie empfohlen, über den weiteren Ablauf unterrichten und einbinden.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Krippner
Ginsterweg 9
86486 Bonstetten
Tel. 08293 - 2830067
e-mail:
krippner.bernd@googlemail.com