Begriff hin, Begriff her. Man kann manches Gedankenspiel auch als "überspitzte IRONIE" bezeichnen. Egal welches Etikett man jedoch verwendet, wichtig ist doch nur, mal zum DENKEN anzuregen.
Denn wenn man die Formulierungen in den diversen BEHÖRDEN-Schreiben so liest, muss man eigentlich den Eindruck gewinnen, es gäbe kaum etwas Gefährlicheres, als eine Heizungsanlage, die nicht TAG-GENAU vom Schornsteinfeger "geprüft" wird. Am Letzten des einen Monats noch völlig in Ordnung, wird diese schlagartig mit dem Überschreiten des (willkürlich) im FEUERSTÄTTENBESCHEID angegebenen Zeitraums eine GAFAHR FÜR DIE ÖFFENTLICHE SICHERHEIT. Hier schlummern doch republikweit die reinsten ZEITBOMBEN.
Man muss sich (ist das IRONIE ?) fragen, ob die "Aufsichtsbehörde" nicht auch die Pflicht hätte, die NACHBARSCHAFT eines nicht pünktlich "gekehrten" oder "geprüften" Gebäudes vor der ERHÖHTEN BRANDGEFAHR zu warnen. Da unterläßt ein rücksichtsloser Zeitgenosse es, seinen Bürgerpflichten gewissenhaft und pünktlich nachzukommen, und die Nachbarschaft ahnt gar nicht, in welcher Gefahr sie schwebt. Ich kann mich zwar im Moment nicht daran erinnern, wann wegen eines unterlassenen Schornsteinfeger-Einsatzes zuletzt ein ganzes Wohnviertel niedergebrannt ist, aber Deutschland soll doch SICHER bleiben. Wer könnte noch ruhig schlafen, wenn er beim Nachbarn GIFTGAS-AUSTRITT und RUSS-BRÄNDE befürchten muss? Vielleicht sind es ja doch nicht nur die Schornsteinfeger die das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz in ihr Nachtgebet mit einschliessen? Und für das Gefühl, dass Papa STAAT schon für SICHERHEIT sorgt, zahlt man doch gern ein JÄHRLICHES SCHUTZGELD, oder?