Autor Thema: 26.05.14 - 10h30 Ersatzvornahme im Saarland - Schornsteinfeger an Gasheizung  (Gelesen 16745 mal)

Bernd Schömann

  • Gast
Mängel
« Antwort #15 am: 05.06.14, 14:06 »
Hallo Kampgefährten,
ja es gab Rostlöcher - etwa 3 - 4 mm groß (das Messloch hat 8 mm Durchmesser). Die Mängelliste war insofern berechtigt - das Rohr ist aber auch schon ausgetauscht. Ich habe eine Heizungsbaufirma die sich vorzüglich um meine Heizanlagen kümmert und das ist auch alles ausgezeichnet protokolliert. Das heutige Anwaltsgespräch war sehr gut. Es bleibt eben ab zu warten wie und wo wir in Stellung gehen. Da hier der BSM mitliest werde ich gewisse Dinge erst bekanntgeben nach Besichtigung - da sonst der BSM sich schon vorher auf meine Vorbereitungen einstellen könnte

TWMueller

  • Moderator
  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1.248
  • Wir sind die Summe vieler Ichs.
    • Profil anzeigen
    • SchornsteinFegerRechts-Reform
Hallo Herr Schömann,
leider sind Sie nur als GAST angemeldet. So kann man Ihnen leider keine PN (Persönliche Nachricht) senden.
Melden Sie sich doch beim FORUM an oder senden Sie mir eine EMail, auf die ich antworten kann.
Thomas W. Müller
Aktion SchornsteinFegerRechts-Reform

Tel.: 0170 5258679
Mail: AKTUELL BITTE  KEINE MAILS
FORUM: http://sfr-reform.carookee.com/
Ich freue mich über jeden persönlichen Kontakt.

Monopolgegner

  • Interne-User
  • Full Member
  • *
  • Beiträge: 236
    • Profil anzeigen
Wegen der eingeführten Zensur des Admins in diesem Forum und dadurch Streichungen von Beiträgen, beteilige ICH mich hier an nichts mehr. Wie Viele andere ebenfalls. Ich und viele andere auch aus diesem Forum bin/ sind im Forum: http://www.carookee.com/forum/sfr-reform

BerndSchömann

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 17
    • Profil anzeigen
Hallo liebe Mitstreiter,
nach Krankheit und Urlaub bin ich wieder frisch gestärkt zurück an der Front. Inwischen hat mein Anwalt die Gemeinde angefragt wieso diese einem Handwerker (Schornsteinfeger) rechtsberatend zur Seite steht. Diese Frage zielt natürlich auf das Rechtsmittelbelehrungsgesetz und da sieht mein Anwalt bereits einen ersten Verstoss. Entschieden ist noch gar nichts - da hier Beamte beteiligt sind zieht sich das wie Kaugummi. Mir ist es recht.

Ich freue mich demnächst hier mehr präsentieren zu können, dann auch erste gerichtliche Entscheide.

LG

Bernd Schömann

TWMueller

  • Moderator
  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1.248
  • Wir sind die Summe vieler Ichs.
    • Profil anzeigen
    • SchornsteinFegerRechts-Reform
Inwischen hat mein Anwalt die Gemeinde angefragt wieso diese einem Handwerker (Schornsteinfeger) rechtsberatend zur Seite steht. Diese Frage zielt natürlich auf das Rechtsmittelbelehrungsgesetz und da sieht mein Anwalt bereits einen ersten Verstoss.

Ein SEHR INTERESSANER Aspekt !

Denn, für alle Mitleser zum besseren Nachvollziehen:

Zunächst sind ALLE Schornsteinfeger ggf. SELBSTÄNDIGE GEWERBETREIBENDE im HANDWERK. Sie bieten auf einem MARKT im Wettbewerb untereinander DIENSTLEISTUNGEN an, die jeder KUNDE frei in AUFTRAG geben kann.

Hieran ändert sich auch nichts dadurch, dass ein Gebäudeeigentümer ggf. gesetzlich verpflichtet ist, bestimmte Arbeiten und Prüfungen IN AUFTRAG geben zu müssen.

Schornsteinfeger sind somit zunächst ganz normale Gewerbetreibende wie auch Elektriker, Installateure oder Maler. Und hinsichtlich dieser GEWERBLICHEN Tätigkeit darf sich der STAAT in Gestalt einer BEHÖRDE nicht einmischen.

Völlig GETRENNT von dem Handwerksbetrieb ist die GEBIETS-BEHÖRDE mit der Amtsbezeichnung "Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger" zu sehen. Hier wird ein Schornsteinfegermeister PARALLEL zu seinen sonstigen beruflichen und gewerblichen Tätigkeiten IN TEILZEIT als EINZIGER MITARBEITER AUF ZEIT "eingestellt".

Man könnte es damit vergleichen, wenn ein Metzgermeister zum "Bürgermeister" gewählt wird. Seine GEWERBLICHE Tätigkeit hat nichts mit seinem HOHEITLICHEN AMT zu tun.

Eine andere BEHÖRDE darf folglich nur im Rahmen der AMTSHILFE die BEHÖRDE der Kehrbeirksverwaltung (Bev. Bez.Schornsteinfeger) unterstützen. Aber natürlich nur bei HOHEITLICHEN Angelegeneiten !

Im Prinzip ist zudem bereits die Bestimmung des § 26 (1) SchfHwG, nach der der "bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger" ggf. mit einer ERSATZVORNAHME zu beauftragen ist, ein Verstoß gegen die STAATLICHE NEUTRALITÄTS-Pflicht.

Nach den allgemeinen Vergaberichtlinien öffentlicher Aufträge wären normalerweise ALLE verfügbaren Anbieter der gesuchten Leistung hinreichend in ein AUSWAHLVERFAHREN einzubeziehen. Der BUND darf hierbei nicht durch BUNDES-Gesetz vorgreifend den GEWERBE-Betrieb, den ein Teilzeitmitarbeiter neben seiner hoheitlichen Aufgabe betreibt, BEVORZUGEN.

Man stelle sich vor, der Leiter des Ordnungsamts würde neben seiner amtlichen Tätigkeit ein Gewerbeunternehmen betreiben, das das Abschleppen von Kraftfahrzeugen anbietet. Per Gesetz oder Anweisung würde dann bestimmt, dass Polizei und Ordnungsamt z.B. Falschparker nur durch eben dieses Unternehmen umsetzen lassen dürfen. Selbst "bayerische Amigo-Geschäfte" würden genenüber einer solchen Mauschelei eher harmlos wirken. Warum nur lassen es sich die Bürger gefallen, wenn der KEHRBEZIRKS-VERWALTER nebenher einen Gewerbebetrieb führen darf und sich selbst die Kunden zuschustert?

Reicht es nicht, dass eine BRANCHEN-LOBBY bereits ihre EINKOMMENSWÜNSCHE in Gestalt von "KÜO", "1. BImSchV" und "EnEV" unters Volk bringen kann? Wie kann man nur einen GEWERBLICHEN HANDWERKER zur BEHÖRDE IN EIGENER SACHE machen? Und wie kann es sein, dass "ordentliche Behörden" auch noch als BERATER und VOLLSTRECKER eines Handwerks auftreten?
Thomas W. Müller
Aktion SchornsteinFegerRechts-Reform

Tel.: 0170 5258679
Mail: AKTUELL BITTE  KEINE MAILS
FORUM: http://sfr-reform.carookee.com/
Ich freue mich über jeden persönlichen Kontakt.

BerndSchömann

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 17
    • Profil anzeigen
.... inzwischen liegt ein Stellungnahme des Gemeinde Anwaltes vor. Wir gehen übrigens nun in das 4 Jahr der gerichtlichen Auseinandersetzung zu diesem Thema. Da nun der Gegenpartei alle gesetzlichen Argumente ausgegangen sind, wendet die Gemeinde einen neue Strategie an: Es wird gelogen was das Zeug hält! Aber schön dass so ein Bürger wie ich alles protokolliert! Ich kann derzeit alle erfundenen Argumente widerlegen. Eigentlich bleibt der Gegenpartei und dem Gericht nur noch eine Möglichkeit: Zu hoffen dass das Gericht den Lügen der öffentlichen Hand mehr glaubt als meinen Belegen und Protokollen - ausserdem habe ich auch einen Videobeweis - der sogar gerichtlich verwendet werden kann, da der Schorni und die Gemeinde den Filmaufnahmen zugestimmt haben! (Nur die Gesichter durften nicht erkenntlich sein)......
Es bleibt spannend
B