Hallo Freunde,
in meinem FSB behauptet der bBSF in meiner Liegenschaft sei ein "Gas-Heizkessel" installiert. Tatsächlich ist es ein erdgasbefeuerter "Brennwert-Heizkessel". So steht es auf dem Typenschild, welches der bBSF bei der FSS mit seiner Taschenlape identifiziert hat. In Anlage 4 (zu§7) KÜO ist der Begriff "Brennwertfeuerstätte" definiert, aber nicht der Begriff "Gas-Heizkessel".
Ich zitiere:
9.) "Brennwertfeuerstätte": Feuerstätte, bei der die Verdampfungswärme des im Abgas enthaltenen Wasserdampfes konstruktionsbedingt durch Kondensation nutzbar gemacht wird.
Eine "Brennwertfeuerstätte" ist also eine "Feuerstätte", mit
Kondensator und Abwasseranlage. Eine Abgasanlage gibt es an Brennwertfeuerstätten nicht! Ober überdach wird frische Verbrennungsluft angesaugt und gasförmiger Abfall als Abgas ausgestoßen. Im Kontext der Definition "Brennwertfeuerstätte" entsteht heißes "Abgas" bei der Erdgasverbrennung. Dieses heiße "Abgas" wird mit einem Saug-Druck-Gebläse, durch einen ersten Wärmeübertrager für die Erzeugung von heißem Wasser und durch einen zweiten Wärmeübertrager für die Erzeugung von heißer Verbrennungsluft gedrückt und überdach, direkt in die Luft geblasen.
Für den ersten Wärmeübertrager ist der SF ohne Zweifel nicht zuständig, weil Wärmeübertrager nach §1(1) KÜO
nicht überprüfungspflichtig sind. Mit welcher Begründung sollte er für den zweiten Wärmeübertrager, der mit demselben "heißen Abgas" betrieben wird, zuständig sein? Wärmeübertrager sind eine eigene Produktfamilie, die weder "Feuerstätte" noch "Abgasanlage" sind.
Definition Abgas:
Abgase sind die bei einem Stoffumwandlungsprozess anfallenden, nicht mehr nutzbaren gasförmigen Abfallprodukte. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden sie als Verbrennungsabgase bezeichnet, also die Abgase aus einer Verbrennung.
https://de.wikipedia.org/wiki/Abgas.
Definition Wärmeübertrager:
Ein Wärmeübertrager ist ein Apparat, der thermische Energie von einem Stoffstrom auf einen anderen überträgt.
Umgangssprachlich wird ein Wärmeübertrager auch Wärmetauscher oder Wärmeaustauscher genannt, doch sind dies nicht die wissenschaftlich richtigen Begriffe.
https://de.wikipedia.org/wiki/W%C3%A4rme%C3%BCbertragerDefinition Feuerstätte nach Anlage 4 (zu§7) KÜO
10. "Feuerstätte": Im oder am Gebäude ortsfest benutzte Anlage, die dazu bestimmt ist, durch Verbrennung wärme zu erzeugen.
Der Begriff "Anlage" ist nicht definiert. Im Kontext der Definition "Feuerstätte" kann es sich nur um den Brenner, also um den Ort der Erdgasverbrennung handeln. Wärmeübertrager sind somit auch in der juristischen Definition des Begriffs "Feuerstätte", keine Abgasanlagen oder Teile davon.
Ich habe verlangt, den letzten FSB von "Gas-Heizkessel" auf "Gas-Brennwert-Heizkessel" abzuändern. Ich bin gespannt wie er meinem "Gas-Brennwert-Heizkessel" eine Abgasanlage andichten wird?
MfG Vordenker