Autor Thema: Fehlende Transparenz in der Rechnungsstellung  (Gelesen 9140 mal)

Dieter Grade

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Hallo,

bislang erhielt ich Schornsteinfegerrechnungen, die rel. detailliert die einzelnen Positionen darstellten. Die Kosten waren je nach Jahr unterschiedlich, da einige Arbeiten jährlich, andere nur alle 2 Jahre anfallen.

Eine für mich nachvollziehbare Rechnung sah z.B. so aus:

   Jahresgrundgebühr je Gebäude und Jahr    13,31 €
   Begehungsgebühr je Gebäude                   15,38 €
   Abgasleitungen – Überprüfung alle 2 Jahre     2,52 €
   Unbesteigbarer Rauchschornstein – Kehrung zweimal im Jahr   5,05 €
   Abgaswegeüberprüfung mit CO-Messung Brennwertfeuerstätte
   – Überprüfung einmal alle zwei Jahre            13,44 €

   Als Termine wurden folgende vermerkt: Kehrung 12.02., Abgaswegeüberprüfung 16.9.

In diesem Jahr standen nur 3 Positionen darauf mit einem Verweis auf die KÜO:

   Arbeiten, gem. KÜO Anlage 1 u. 1. BlmSchV gesetzlich vorgeschriebene und weitere Tätigkeiten.

   Grund- und Verwaltungstätigkeiten                         32,29 €
   Kehr- und Überprüfungstätigkeiten                         33,34 €
   Abgaswege-Überprüfungstätigkeit                           22,11 €

   Als Termine wurden folgende vermerkt: Kehrung 7.4., Abgaswegeüberprüfung 31.8.

Zum einen ist diese Rechnung deutlich höher als in früheren Jahren. Zum anderen wurde nicht – wie es früher der Fall war – auf die einzelnen Positionen der KÜO verwiesen. Bei diesen 2 Terminen wurde ich nun skeptisch, welche Arbeiten sich dahinter verbergen mögen, insbesondere da ich einen Gesamtbetrag in Höhe von 104,41 € für ungewöhnlich hoch empfand (im Vergleich zu den Vorjahren). Der Schornsteinfeger beantwortet mir keinerlei Fragen.

Als ich dann zum zweiten Mal darum bat, mir die Rechnung detaillierter mitzuteilen, schrieb der Bez.-Schornsteinfeger folgendes:

"… ich möchte Sie bitten sich für die freien Arbeiten ( Messen + Fegen ) ab sofort einen anderen Schornsteinfeger
zu suchen und mir die entsprechenden Arbeiten fristgerecht nachzuweisen .Ich beziehe mich auf mein Recht, Sie als Kunden abzulehnen."

Ich habe ein sehr ungutes Gefühl, was genau dahinterstecken mag. Ich habe den Eindruck, er weigert sich einfach, die Rechnung zu erläutern … warum eigentlich?

Viele Grüße
Dieter Grade


Kevin

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Re: Fehlende Transparenz in der Rechnungsstellung
« Antwort #1 am: 26.09.16, 20:31 »
Dürfte ich dazu ein paar Fragen stellen?
Ist Ihr erstes Beispiel eine reale Rechnung, und wenn ja von welchem Jahr?
Die zweite Rechnung, ist diese für dass darauffolgende Jahr?

Die erste Rechnung erscheint mir ungewöhnlich niedrig (Nicht einmal 50€ für 2 Besuche, davon einer mit einer Messung)
Während mir die zweite wie auch Ihnen sehr hoch erscheint

Dieter1952

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Re: Fehlende Transparenz in der Rechnungsstellung
« Antwort #2 am: 27.09.16, 11:20 »
Hallo Kevin,

erst einmal vielen Dank für die Rückmeldung. Die ersten Beträge sind einer realen Rechnung aus dem Jahr 2008 entnommen, die letzten der aktuellen Rechnung von 2016. Es ist schon klar, dass die Gebühren sich erhöht haben, aber hier um ca. 100 %, das entspricht einer jährlichen Erhöhung von ca. 8 %, am Anfang weniger, nach 2013 überduchschnittlich viel mehr.

In den alten Rechnungen waren die einzelnen Arbeiten viel mehr aufgesplittet und damit für mich besser nachvollziehbar. Das einzige, was ich aus dem Schornsteinfeger erfahren habe, dass ich im nächsten Jahr 55 € (für 2 x Kehren ohne Messung) bezahlen müsste.

Gruß Dieter Grade

Kevin

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Re: Fehlende Transparenz in der Rechnungsstellung
« Antwort #3 am: 27.09.16, 18:24 »
Also 55€ für 2x Kehren ist eigentlich noch "alte Schule".
Die Transparenz wurde abgeschafft, weil es auch keine Arbeitswerte mehr gibt, deswegen benutzen manche nur noch Pauschalen.
"Regulär" hätte nach alten Gebühren für 2x Kehren mit einer Messung zu einem dieser Termine 70-80€ gekostet, eine der Kehrungen wäre wegen der zusammengelegten Arbeit kosten technisch kaum aufgefallen (10€?).

Kann sein dass der Schornsteinfeger nur noch pauschalen Berechnet und nicht mehr differenziert ob Arbeiten zusammen oder getrennt durchgeführt werden.

Und wegen der Teuerungsrate, die Arbeitswerte sind "uralt" einzig der Multiplikator wurde angepasst, 2001 war dieser 1,01€, dieser wurde 2013 auf 1,05€ erhöht, Also ~4% innerhalb von 12 Jahren.

Ihre Rechnung von 2008 lässt mich Rätseln, weil nicht einmal 50€ für 2x Kehren UND einer Messung, UND Anteilig der Feuerstättenschau wäre nach alter Kehr und Überprüfungsordnung viel zu wenig.

Dieter1952

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Re: Fehlende Transparenz in der Rechnungsstellung
« Antwort #4 am: 30.09.16, 08:32 »
Vielen Dank für die Antworten. Da ich so frech war und 2 x (in Worten zweimal) um mehr Transparenz gebeten habe, erhielt ich vom Schornsteinfeger folgende Rückmeldung:

Sehr geehrter Herr G., ich möchte Sie bitten sich für die freien Arbeiten ( Messen + Fegen ) ab sofort einen anderen Schornsteinfeger
zu suchen und mir die entsprechenden Arbeiten fristgerecht nachzuweisen .Ich beziehe mich auf mein Recht, Sie als Kunden abzulehnen.
Gruß K.

Ich habe mich dann an die Innung gewendet - der Obermeister der Schornsteinfegerinnung meldete sich daraufhin bei mir telefonisch und sagte, dass der Bezirksschornsteinfeger (neben 1 - 2 anderen in Schleswig-Holstein) ihm die meiste Arbeit macht - weil sich sehr viele über sein Benehmen beschweren. Der Obermeister war sehr zugänglich und gab mir einige Tipps, wie ich weiter vorgehen soll. Ich hatte ein wenig das Gefühl, dass beide aus verschiedenen Schornsteinfegergenerationen stammen.

MB500

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Re: Fehlende Transparenz in der Rechnungsstellung
« Antwort #5 am: 30.09.16, 16:24 »
Hallo Dieter 1952

Ich muß mich immer wieder wundern über die Unkenntnis unserer Kehrbezirksfürsten ,wenn so eine Antwort abgeliefert wird.

Hier würde ich folgendes zurückschreiben

Sehr geehrter Herr X

Aufgrund Ihrem ungeklärten Rechsstatus als "Zwitterperson " ( Geschäftsführer eines handwerklichen Schornsteinfegerbetriebes und gleichtzeitig  der Stelleninhaber der Behörde
" bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger ) können Sie in diesem Falle leider nicht  die handwerklichen Arbeiten ablehnen bei Auftragserteilung, wie jeder " freie " Unternehmer am Markt, welche Sie eventuell später als " Behörde " in der gleichen Person innerhalb einer Ersatzvornahme machen würden aufgrund Ihrem zwielichtigen Rechtsstatus. Das ist nicht erlaubt. Am besten Sie wenden sich bei Rückfragen direkt an das Wirtschaftsministerium Berlin.
Mit schwarzen Grüßen



Kevin

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Re: Fehlende Transparenz in der Rechnungsstellung
« Antwort #6 am: 30.09.16, 16:30 »
@MB500 Quelle oder Vermutung?

MB500

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Re: Fehlende Transparenz in der Rechnungsstellung
« Antwort #7 am: 30.09.16, 22:24 »
Ich kann nur diesen ehemaligen Beitrag aus dem Forum liefern.....am besten nochmal direkt das Wirtschaftsministerium kontaktieren


Theoretisch könnte der Bezirksschornsteinfeger zwar die Arbeit ABLEHNEN, dann jedoch wäre eine spätere ERSATZVORNAHME durch genau diesen ARBEITS-UNWILLIGEN Handwerker nach Aussagen des BUNDES-WIRTSCHAFTSMINISTERIUMS (Herr Dr. Tober) NICHT zulässig.
 
 
Zunächst sind ALLE Schornsteinfeger ggf. SELBSTÄNDIGE GEWERBETREIBENDE im HANDWERK. Sie bieten auf einem MARKT im Wettbewerb untereinander DIENSTLEISTUNGEN an, die jeder KUNDE frei in AUFTRAG geben kann.

Hieran ändert sich auch nichts dadurch, dass ein Gebäudeeigentümer ggf. gesetzlich verpflichtet ist, bestimmte Arbeiten und Prüfungen IN AUFTRAG geben zu müssen.

Schornsteinfeger sind somit zunächst ganz normale Gewerbetreibende wie auch Elektriker, Installateure oder Maler. Und hinsichtlich dieser GEWERBLICHEN Tätigkeit darf sich der STAAT in Gestalt einer BEHÖRDE nicht einmischen.

Völlig GETRENNT von dem Handwerksbetrieb ist die GEBIETS-BEHÖRDE mit der Amtsbezeichnung "Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger" zu sehen. Hier wird ein Schornsteinfegermeister PARALLEL zu seinen sonstigen beruflichen und gewerblichen Tätigkeiten IN TEILZEIT als EINZIGER MITARBEITER AUF ZEIT "eingestellt".

Man könnte es damit vergleichen, wenn ein Metzgermeister zum "Bürgermeister" gewählt wird. Seine GEWERBLICHE Tätigkeit hat nichts mit seinem HOHEITLICHEN AMT zu tun.

Eine andere BEHÖRDE darf folglich nur im Rahmen der AMTSHILFE die BEHÖRDE der Kehrbeirksverwaltung (Bev. Bez.Schornsteinfeger) unterstützen. Aber natürlich nur bei HOHEITLICHEN Angelegeneiten !

Im Prinzip ist zudem bereits die Bestimmung des § 26 (1) SchfHwG, nach der der "bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger" ggf. mit einer ERSATZVORNAHME zu beauftragen ist, ein Verstoß gegen die STAATLICHE NEUTRALITÄTS-Pflicht.

Nach den allgemeinen Vergaberichtlinien öffentlicher Aufträge wären normalerweise ALLE verfügbaren Anbieter der gesuchten Leistung hinreichend in ein AUSWAHLVERFAHREN einzubeziehen. Der BUND darf hierbei nicht durch BUNDES-Gesetz vorgreifend den GEWERBE-Betrieb, den ein Teilzeitmitarbeiter neben seiner hoheitlichen Aufgabe betreibt, BEVORZUGEN.

Man stelle sich vor, der Leiter des Ordnungsamts würde neben seiner amtlichen Tätigkeit ein Gewerbeunternehmen betreiben, das das Abschleppen von Kraftfahrzeugen anbietet. Per Gesetz oder Anweisung würde dann bestimmt, dass Polizei und Ordnungsamt z.B. Falschparker nur durch eben dieses Unternehmen umsetzen lassen dürfen.

Kevin

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Re: Fehlende Transparenz in der Rechnungsstellung
« Antwort #8 am: 01.10.16, 07:03 »
Sie sollten eine Quelle zu diesem Text hinterlassen, insbesondere ist dies die Aussage eines einzelnen Mannes, welche schon von mehreren Richtern widersprochen wurde, da können Sie andere Mitglieder dieses Forums fragen.

Und eine öffentliche Ausschreibung ist erst notwendig wenn ein Auftrag ein notwendiges Volumen überschritten hat.

Und die Beispiele als solches haben mit dem Umstand als solches keinerlei Verbindung :-)

MB500

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Re: Fehlende Transparenz in der Rechnungsstellung
« Antwort #9 am: 01.10.16, 13:06 »
Hallo Kevin

Du wolltest eine Quelle.....kleiner Tipp schreibe doch einfach schriftlich an das Wirtschaftsministerium in Berlin mit der Bitte um Antwort, dazu braucht man auch keinen Richter,
und stelle die Kernfrage ob ein Bev. Bezirksschornsteinfeger zunächst diie Ausführung der gewerblichen Arbeiten " ablehnen " darf  aufgrund einer vorherigen Auftragserteilung des
Feuerstätten Anlagebetreibers und genau diese Arbeiten dann später eventuell in einer Ersatzvornahme  als  " Behörde " abzuarbeiten . Dann hättest Du mit Sicherheit die beste Quelle aufgrund einem Antwortschreiben vom Wirtschaftsministerium. Kannst Diese Quelle dann gerne hier veröffentlcihen.
Gruß
Mb500

Kevin

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Re: Fehlende Transparenz in der Rechnungsstellung
« Antwort #10 am: 01.10.16, 19:43 »
Ich habe keinen Grund mich hier zu streiten.
Fakt ist, diese Person ist weder judikative, geschweige den legislative, und erst recht keine exekutive.

Und die Antwort der Legislative lautet "Es kann Sie keiner zwingen für jemanden zu arbeiten, für den Sie es nicht wollen"
Diese Quelle ist dass, worauf es ankommt.
Der einzige der einen herumbefehligen darf ist der Staat, und in dessen Auftrag macht er dies dann auch, und an diesen schickt er dann auch die Rechnung.

Ohne Quelle machen Sie hier eine irreführende "Rechtsberatung" und anstatt dem Kampf gegen das Monopol der Schornsteinfeger zu unterstützen, lassen Sie alle Leute die Ihnen glauben ins offene Messer laufen, damit sabotieren Sie den Kampf!

Es zählt nicht was eine unwichtige Person mit Beamtenstatus von sich gibt, es zählen einzig und allein die Gesetze, und wie diese umgesetzt werden.

Fragen Sie doch das Forenmitglied "Vordenker" was die legislative dazu sagt.

Dieter1952

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Re: Fehlende Transparenz in der Rechnungsstellung
« Antwort #11 am: 13.10.16, 16:30 »
Hallo,

ich werde vorsichtshalber hier nichts mehr über "meinen" Schornsteinfeger schreibe. Die letzten beiden E-MAils von ihm:

1. Sehr geehrter Herr Grade ,ich werde alles, was Sie betrifft an meinem Anwalt weitergeben, für entsprechende Maßnahmen: Verleumdung, Drohung und übler Nachrede. K.

2. Wir werden natürlich nicht mehr bei Ihnen freie Tätigkeiten ausführen. K.

Die Anschuldigungen kann ich zwar nicht nachvollziehen, aber noch mehr Ärger kann ich im Moment nicht vertragen.

Dieter1952

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Re: Fehlende Transparenz in der Rechnungsstellung
« Antwort #12 am: 13.10.16, 17:54 »
Ich habe beim Ordnungsamt nachgefragt (Auf Anraten des Schornsteinfeger-Obermeisters - der sehr verständnisvoll war!), wie ich mich verhalten soll, wenn kein Schornsteinfeger bereit ist, bei mir zu fegen und zu messen. Mein bisheriger ist aus persönlichen Gründen nicht mehr bereit (weil ich mehrmals die Rechnung detaillierter erklärt haben wollte), andere können es zeitlich nicht übernehmen. Antwort des Amtes (und nun bitte festhalten):

Sehr geehrter Herr Grade,

zu Ihrer unten angehängten E-Mail kann ich Ihnen nur mitteilen, dass die Erbringung des gesetzlich geforderten Nachweises nur bei Beauftragung eines Schornsteinfegerbetriebes möglich sein wird. Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetzt hat dabei die Veranlassung/Beauftragung der Schornsteinfegerarbeiten (§ 1 Abs. 1 des SchfHwG) sowie die Übermittlung der Formblätter zum Nachweis der Durchführung der Schornsteinfegerarbeiten (§ 4 Abs. 3 Satz 2 SchfHwG) in die alleinigen Verantwortung des Eigentümers von Grundstücken und Räumen gestellt. Die Auftragserteilung der handwerklichen Tätigkeiten unterliegt dabei seit der Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes zum 01.01.2013 dem freien Wettbewerb, in dem es den Handwerksbetrieben natürlich auch frei steht einen Auftrag abzulehnen.

Zu den rechtlichen Hintergründen möchte ich ergänzend ausführen, dass nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG) vom 26. November 2008 (BGBl. I S. 2242), in der derzeit gültigen Fassung, der Eigentümer von Grundstücken und Räumen verpflichtet ist, fristgerecht die gesetzlich vorgeschriebenen und im Feuerstättenbescheid aufgeführten Schornsteinfegerarbeiten zu veranlassen. Mit der Durchführung der Schornsteinfegerarbeiten kann der Eigentümer jeden Betrieb beauftragen, der mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen ist. Sofern ein anderer als der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger mit der Durchführung der Schornsteinfegerarbeiten beauftragt wird, so ist gemäß § 4 SchfHwG die Durchführung der Arbeiten durch den Eigentümer mittels eines Formblattes innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag, bis zu dem die Schornsteinfegerarbeiten gemäß der Festsetzung im Feuerstättenbescheid spätestens durchzuführen waren, beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern nachzuweisen. Wird die Durchführung der ausstehenden Schornsteinfegerarbeiten nicht fristgerecht vorgenommen oder nachgewiesen, so meldet der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger dies der jeweils zuständigen Behörde (in Ihrem Fall dann bei mir). Die Behörde setzt in einem sogenannten Zweitbescheides gegenüber dem Eigentümer fest welche Reinigungen oder Überprüfungen nach den Rechtsverordnungen nach § 1 Abs. 1 Satz 2 und 3 oder wiederkehrenden Messungen nach § 15 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen innerhalb welchen Zeitraums durchzuführen sind. Für den Fall der Nichtvornahme wird die Ersatzvornahme auf Kosten des Pflichtigen angedroht. Im Rahmen der Ersatzvornahme wird der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger dann für die Behörde tätig. Die entstehenden Kosten (Entgelt für den Schornsteinfeger und evtl. für einen Schlüsseldienst, Gebühren zur Abgeltung eigener Aufwendungen und Auslagen) sind dann von Eigentümer an das Amt zu erstatten.

Bei weiteren Fragen in der Angelegenheit können Sie sich gern an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Amt Burg-St. Michaelisdonn                                                                                                                                       

... und nun kommst Du ...

Kevin

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Re: Fehlende Transparenz in der Rechnungsstellung
« Antwort #13 am: 13.10.16, 18:38 »
Gibt seltsame Vögel in der Welt, wo befindet sich Ihr Haus?

Dieter1952

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Re: Fehlende Transparenz in der Rechnungsstellung
« Antwort #14 am: 18.10.16, 17:17 »
Hallo Kevin,
ich wohne in Burg/Dithmarschen in Schleswig-Holstein. Ich hatte ja dem Schornsteinfeger damit "gedroht", den Fall öffentlich zu machen - Anwort: Heute ein Schreiben eines Anwalts mit der Aufforderung, eine Unterlassungserklärung zu unterschrieben. Nun geht's richtig rund. In dem Anschrieben auch noch div. Vorwürfe gegen mich, die total verdreht wurden ... mir kocht der Blut!