Autor Thema: Unser Haus wird im Herbst abgerissen, muss ich den Kaminkehrer noch rein lassen?  (Gelesen 4191 mal)

Chrissie3

  • Gast
HAllo,

die Frage steht ja schon im Betreff. Wir planen unser Haus im September abzureissen. Das habe ich letzten November dem Kaminkehrer auch telefonisch mitgeteilt, da er kommen wollte. Er sagte, so lange die Heizung im Betrieb sei, müsse ich ihn reinlassen. Er würde sich aber nochmals melden, denn er musste noch eine unberechtigterweise erstellte Rechnung noch überprüfen. Gemeldet hat er sich deshalb seither nicht mehr.

Aber: nun war er gestern wieder da und hat einen Zettel in den Briefkasten geworfen, dass er zur Kesselreinigung kommen will und wir ihm einen Termin nennen sollen.

Kann mir jemand sagen, ob ich ihn angesichts der Tatsache, dass wir bald neu bauen und dann auch eine neue Heizung haben werden, noch ins Haus lassen?

Danke.

Viele Grüße
Chrissie

TWMueller

  • Interne-User
  • Hero Member
  • *
  • Beiträge: 1.248
  • Wir sind die Summe vieler Ichs.
    • Profil anzeigen
    • SchornsteinFegerRechts-Reform
Irgendwie haben die Feger noch nicht mitbekommen, dass 2008 das NEUE Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) erlassen wurde. In § 1 (1) steht klar und unmissverständlich, dass die EIGENTÜMER ZU VERANLASSEN haben. Es ist somit nicht mehr der Feger, der selbstherrlich Terminzettelchen verteilen darf.

Ich gehe mal davon aus, dass Sie dem Feger keinen Auftrag erteilt haben. Rufen Sie ihn doch kurz an und teilen Sie ihm mit, dass Sie zunächst prüfen wollen, ob die Beauftragung eines EU-Schornsteinfegers für Sie günstiger wäre. Nach Abschluss der Prüfung würden Sie ihn (den BSF) ggf. noch termingerecht nach KÜO beauftragen oder ihm das Prüfprotokoll zukommen lassen.

Nach Abriss des Hauses kann man dann vermelden, dass sich die Angelegenheit wegen Wegfalls des Risikos erledigt hat.

Man darf ja auch mal auf Zeit spielen.
Thomas W. Müller
Aktion SchornsteinFegerRechts-Reform

Tel.: 0170 5258679
Mail: AKTUELL BITTE  KEINE MAILS
FORUM: http://sfr-reform.carookee.com/
Ich freue mich über jeden persönlichen Kontakt.

Klimapaul

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
    • Profil anzeigen
Guten Tag,
wenn Sie Ihr Haus vorhaben im Sep. 2012 abzureißen, dann gibt es bestimmt eine Abrissgenehmigung
vom Bauamt. Mit dieser Bescheinigung sollten Sie die im Haus bestehende Feuerstätte schriftlich beim zuständigen BSM abmelden. Und möglichst noch vor dem Termin der angekündigten Prüfung. Dann beschränkt sich die Gebühr auf die auszustellende Abmeldebescheinigung nach KÜO etwas in Nr. 15
Wenn Sie den Mann nicht förmlich abmelden und er vor der Tür steht, da er von Ihrem Bauvorhaben nichts wissen kann, fallen Anfahrtpauschale zusätzlich an. Für die Zukunft zu Ihrem Bauvorhaben sollte der Bauleiter Fristen kennen, die zur Anmeldung der neuen Feuerstätte einzuhalten sind. Nachzulesen im SchfHwG etwa bei § 14 wenn es noch so ist.
Freundliche Grüße
 

freieschornsteinfegerwahl

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 83
    • Profil anzeigen
Sie müssen Ihn nicht fegen lassen! ;D