Autor Thema: Jetzt geht man gegen meine Frau los.......  (Gelesen 1874 mal)

Besonders

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Hallo liebe Betroffene,

Nach der missglückten Ersatzvorname, wurde gegenüber der Behörde ein Rachefeldzug eingeleitet.

Trotz Kündigung des Schornsteinfeger im Jahr 2016 und der Tatsache das die WEG und die Verwaltung jemand neues sucht. Ist eine Flut von Schreiben zugestellt wurde in 2017.

Auf alles Wunder per Niederschrift Widerspruch / Einspruch eingelegt. Leider wurde auch meine liebe Frau
Genötigt. Obwohl meine Frau selbst nicht Eigentümerin oder Mieter der Wohnung ist. Versteht das jemand ????

Dazu wurde die Sache an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Unterlagen sind mir erst nicht zugestellt wurden. Die Behörde hat vorgeschrieben was sie zu tun hat. Das Vergehen und OWiG Sache landetet vor dem Amtsgericht. Die Richterin war schon befangen und wurde im Vorfeld über mich informiert. Gleich nach Beginn der Verhandlung sind mehrere gerichtswachtmeister in den Gerichtssaal hinein gestürmt.

Die Sache wurde dann nur über mich verhandelt. Obwohl ich auch per Niederschrift meine Frau im Briefkopf eingefügt hatte. Das hatte aber niemand interessiert.


War das Gericht sachlich zuständig??

Warum ist meine Frau mit von der Partei.

Weshalb sind bei der großen Feuerschau aufeinmal 9 Gebühren fällig ???

Da zahlt man pro Vergehen und hoheitliche Arbeit 2 mal geüren.... knapp 2000 Euro wollen die haben.

Das Vergehen besteht darinnen, dass der Schornsteinfeger nicht pünktlich zum Termin erschien und ich ihm unverzüglich angeschrieben hatte sowie die Behörde. Man hat dann schnell wieder die Wahrheit zusammen gebastelt.

Leider wurde meine Frau mit einem Haftbefehl belohnt. Stadtkämmerei und OGV leisten alle Amtshilfe.

Zu der Zeit war das 1 Verfahren mit dem Verwaltungsgericht anhängig und die Ersatzvorname:-((((((

Danke für eure Zeit ;-)


Dieses schreiben ging ans Gericht, und die Behörden

An das
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstr. 5
70190 Stuttgart


Aktenzeichen 16 OWi 134 Js/17

Ich komme zurück in der Sache und zeige dem Gericht an, dass mir erst am 18.4.2017 gestattet wurde das Schreiben des Bezirksschornsteinfegers Herrn K. sowie das Schreiben vom Amt für Umwelts. vom 3.11.2016 einzusehen. Dies geschah erst nach Rücksprache mit der Richterin Frau Br.  Somit wurden nicht alle Beweismittel den Bußgeldbescheiden beigelegt bzw. durch die Staatsanwaltschaft ordnungsgemäß weitergeleitet. Bereits in meinem Einspruch auf den Bußgeldbescheid vom 2.3.17 hatte ich hierauf verwiesen.
Des Weiteren stelle ich fest, dass laut des Gesetzes über das Berufsrecht und die Versorgung im Schonsteinfegerhandwerk nach §18 Berufspflichten der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (1) die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger verpflichtet sind, ihre Aufgaben und Befugnisse ordnungsgemäß und gewissenhaft nach der angewandten Regel und Technik sowie unparteiisch auszuführen.
Gegen das Amt für Umweltschutz und den Bezirkschornsteinfeger ist aktuell ein Verfahren beim Verwaltungsgericht Stuttgart anhängig (Aktenzeichen VK/8053/16). Aus diesem Grund ist m.E. der Schornsteinfeger nicht in der Lage aktuell unparteiisch mit gegenüber zu agieren. Ich gehen davon aus, dass aus diesem Grund sofort nach erfolgloser Kehrung am 3.11. Maßnahmen des Amtes eingefordert wurden.
Laut Amt für Umweltschutz war ich am 3.und 4. 11. noch nicht im Verzug (Schreiben vom 3.11.16 Kehrung bis 10.11.16 durchzuführen, Nachweisfrist bis 24.11.16). Somit haben Herr Kaczmarek und das Amt für Umweltschutz willkürlich gehandelt, als sie nicht auf meine Email vom 3.11. um 11:28 Uhr reagierten. Zu diesem Zeitpunkt wären noch 7 Tage Zeit gewesen um einen gemeinsamen Termin vor Abschluss der Frist zu erreichen.
Zudem gibt das Amt in seiner Gesprächsnotiz vom 3.11. Absatz 1 an, dass die Besichtigung der Wohnung Paladino zwischen 9:30 und 11:30 Uhr angemeldet gewesen sei. Die Ankündigungen waren entgegen der Angabe des Schornsteinfegers nicht an den Wohnungstüren und im Briefkasten sondern ausschließlich an der Hauseingangstüre ohne stockwerkliche Zeitangabe zugänglich. Laut meiner email war ich um 11:28 h bereits längere Zeit daheim, um ca. 10 Uhr habe ich die Wohnung betreten und auf den Schornsteinfeger gewartet. Somit deutlich im angegebenen Zeitrahmen.
Wie Herr K. im seinem Schreiben vom 3.11.16 an das Amt für Umwelts schreibt, hat er meine email vom 3.11. um 11:28 h erhalten. Ich persönlich habe keine Antwort auf meine email erhalten, auch keine neuerlichen Terminvorschlag nach dem 4.11. Im letzten Satz seines Schreibens gibt Herr K. an, dass er keine Termine in der KW 46 ausführen könne, da seine Frau Geburtstag feiere. In dem Schreiben an das Amt ist mit keiner Silbe erwähnt worden, dass meine erstellten Bedingungen als unzumutbar aufzufassen wären. Auch ausgenommen der KW 46 wären bis zur Nachweisfrist am 24.11. noch 4 Tage nach der KW 46 sowie sogar 7 Tage bis zum 10.11. vorhanden gewesen um einen Ersatztermin zu finden.
Laut Feuerstättenbescheid vom 6.12.2016 wäre die WEG ab dem 16.11.16 im Verzug gewesen.
Zuletzt möchte ich darauf hinweisen, dass es sich bei der Kaminkehrung sowie bei der Gasleitung um WEG Recht handelt und nach meinem Wissen gegenüber der WEG bzw. Hausverwaltung noch keine Zweitschrift erlassen wurde.


Unterschrift

Jörg Geiling

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Re: Jetzt geht man gegen meine Frau los.......
« Antwort #1 am: 30.01.18, 09:20 »
Die Willkür in Art der Maffia bei den SCHF und den Behörden sind unerklärbar.
In München gibt es bei der Landeshauptstatt ein Referat - das RGU - das sich (finanziert mit Steuergeldern!)
als Inkasso - Amt für die Handwerkerrechnungen der SCHF missbrauchen lässt.
Alles Maffia - oder was?
JG