Autor Thema: was machen mit ...  (Gelesen 4282 mal)

anna_bohlika

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was machen mit ...
« am: 18.11.11, 20:06 »
einem BSM, der vermutlich keine Lust zum Job hat? Die Straße nicht Haus für Haus abgeht, sondern mal hier mal dort und woanders überhaupt erst nicht, der Rechnungen stellt oder auch nicht, der Kamine abrechnet, die es gar nicht gibt, echte Brandgefahren an Feuerstätten nur widerwillig und auf Druck verfolgt usw., der zum Kehren telefonisch herbeigetragen werden muss und selbst dann auch noch vereinbarte Termine schon mal platzen lässt usw. - hat jemand eine Idee?  :-\
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TWMueller

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Re: was machen mit ...
« Antwort #1 am: 19.11.11, 14:25 »
Natürlich kann man sich bei der Innung beschweren oder sich an die Aufssichtsbehörde wenden. Ebenso hilfreich dürfte es jedoch sein, die Beschwerdepunkte auf ein Blatt Papier zu notieren und dieses bei Vollmond um Mitternacht feierlich zu verbrennen.

Der einzelne Schornsteinfeger ist doch gar nicht das Problem. Er ist ein Symptom. Er ist das Ergebnis eines kranken Systems. Wer OHNE ALTERNATIVE als kleiner Gott in seinem Bezirk auftreten darf, wird schnell und mit hoher Wahrscheinlichkeit verdorben. Es fehlt eben der Kunde als Korrektiv, der bei Unfreundlichkeit oder schlechter Leistung zukünftige Aufträge anderweitig vergibt. Es fehlt die Steuerung des Marktes.

Und wenn die Behörde, die eigentlich als Aufsicht wirken soll, sich zugleich in der Rolle wiederfindet, Schornsteinfeger-Interessen GEGEN die Bürger durchsetzen zu müssen, darf auch von dieser Seite kaum Abhilfe erwartet werden. Das Schornsteinfeger-SONDER-Recht ist zudem derart verfassungs- und rechtswidrig, dass Behördenmitarbeiter nur überleben können, wenn sie jeglichen Verstand diesbezüglich ausschalten. Wie sonst könnte man Bürgern zwecks Durchführung sinnloser Pflicht-Kontrollen Bußgelder oder gar die ZWANGSWEISE Öffnung der Wohnung androhen? Wer auch nur ansatzweise darüber nachdenken würde, was er da eigentlich tut, kann bei einer Schornsteinfeger-Aufsichts-Behörde nicht arbeiten. Wenn die Mitarbeiter jedoch nicht denken wollen oder dürfen, warum sollte sich der Bürger an derartige Marionetten des Schornsteinfeger-Klüngels wenden?

Abhilfe schafft somit nicht die Beschwerde gegen einen einzelnen Schornsteinfeger. Abhilfe schaft nur eine GRUNDSÄTZLICHE Änderung des SYSTEMS. Handwerkliche und hoheitliche Aufgaben müssen strikt und klar GETRENNT werden. Monopole darf es ausserhalb der öffentlichen Verwaltung nicht länger geben. Politische Protektion muss aufgedeckt und konsequent bekämpft werden. Kurzum: Das Schornsteinfeger-SONDER-Recht muss möglichst schnell und möglichst komplett beseitigt werden. Wir müssen die Krankheit an der Wurzel bekämpfen. Und jeder Einzelne, der die Unhaltbarkeit dieses Systems erkennt und sich öffentlich für eine Abschaffung wirtschaftlicher SONDER-Rechte einsetzt, wird dazu beitragen, die Schornsteinfeger-Problematik zu beseitigen. Daher, Beschwerde JA, aber bitte nach GANZ OBEN.
« Letzte Änderung: 19.11.11, 14:31 von TWMueller »
Thomas W. Müller
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