Autor Thema: Kaminkehrer Rechnung/Holz prüfen  (Gelesen 6285 mal)

Max J. Schwögler

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Kaminkehrer Rechnung/Holz prüfen
« am: 29.02.12, 15:02 »
Ergänzend zur falschen Rechnung noch ein Beispiel.
Das Messen eines Bucheholzscheites  auf Feuchtigkeit AW 6 Prüfung auf Richtiges Brennmateriel AW 5 Verrechnung in AW = € 11,11
Eine Tätigkeit von 3 Minuten, Arbeit kann man das gar nicht nennen, umgerechnet auf eine Stunde 20 x 11,11 = € 222,20 Stundenlohn.
Grüße MaxJosef

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Re: Kaminkehrer Rechnung/Holz prüfen
« Antwort #1 am: 29.02.12, 19:11 »
Nun, AW (arbeitswerte) sollen ja einen DURCHSCHNITTLICHEN Zeitbedarf widerspiegeln. Es müsste also Fälle geben, bei denen weniger, jedoch auch solche, in denen mehr Zeit benötigt wird.

Wenn daher für das Testen des Feuerholzes 11 AW vorgesehen sind, sollte man diese Arbeitszeit des Schornsteinfegers auch ausnutzen. Also fragen Sie doch mal nach, was er da genau macht. Lassen Sie sich das Messgerät und ggf. das Eichprotokoll zeigen. Lassen Sie sich doch ganz genau erklären, welches das "richtige" Brennmaterial ist und wie Sie dies erkennen können. Kurzum, beschäftigen Sie Ihren Feger auch mindestens solange, wie Sie ihn bezahlen müssen.
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Re: Kaminkehrer Rechnung/Holz prüfen
« Antwort #2 am: 29.02.12, 22:51 »
Ergänzend zur falschen Rechnung noch ein Beispiel.
Das Messen eines Bucheholzscheites  auf Feuchtigkeit AW 6 Prüfung auf Richtiges Brennmateriel AW 5 Verrechnung in AW = € 11,11
Eine Tätigkeit von 3 Minuten, Arbeit kann man das gar nicht nennen, umgerechnet auf eine Stunde 20 x 11,11 = € 222,20 Stundenlohn.
Grüße MaxJosef
Die CSU hat uns da einiges eingebrockt, ihre beiden Bundeswirtschaftsminister, der Müllermeister Glos und der Adelige zu Guttenberg haben die Schornsteinfeger wie heilige Kühe behandelt.
« Letzte Änderung: 29.02.12, 22:57 von Datko »
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ragniter

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Re: Kaminkehrer Rechnung/Holz prüfen
« Antwort #3 am: 06.03.12, 20:04 »
Ergänzend zur falschen Rechnung noch ein Beispiel.
Das Messen eines Bucheholzscheites  auf Feuchtigkeit AW 6 Prüfung auf Richtiges Brennmateriel AW 5 Verrechnung in AW = € 11,11
Eine Tätigkeit von 3 Minuten, Arbeit kann man das gar nicht nennen, umgerechnet auf eine Stunde 20 x 11,11 = € 222,20 Stundenlohn.
Grüße MaxJosef

 >:( Wie jetzt? Wollen die Scharzen Abzocker jetzt Feuchte im Holz messen und sind dazu auch noch berechtigt? Das mache ich selbst! Verbrenne doch kein feuchtes Holz. Und Geld dürfen die dann auch noch dafür kassieren?! Kann doch nicht sein, oder?

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Re: Kaminkehrer Rechnung/Holz prüfen
« Antwort #4 am: 07.03.12, 16:23 »
Wie jetzt? Wollen die Scharzen Abzocker jetzt Feuchte im Holz messen und sind dazu auch noch berechtigt?

An diesem Beispiel merkt man sehr gut, dass die KÜO eigentlich von der Bundesanstalt für Arbeit erstellt werden könnte. Es geht doch nur scheinbar um Sicherheit oder Umweltschutz.

Bei Hartz IV heißt das: ARBEITSBESCHAFFUNGSMASSNAHME
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ragniter

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Re: Kaminkehrer Rechnung/Holz prüfen
« Antwort #5 am: 08.03.12, 08:45 »
Dieses Thema muss den "schwarzen Abzockern" wohl peinlich sein, denn auf der Internetseite dieser Fraktion ist das Thema ganz schnell verschwunden! Ein Schelm der böses dabei denkt.... ;-)

GR

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    • Bei moderner Heiztechnik sind Schornsteinfeger/Kaminkehrer überflüssig; Schornsteinfeger-Kosten oft nutzlos und teuer
Re: Kaminkehrer Rechnung/Holz prüfen
« Antwort #6 am: 08.03.12, 09:40 »
Daß ungefähr das Dreifache der tatsächlichen Arbeitszeit berechnet wird, ist nach meiner Erfahrung die oft übliche Praxis, die sich nach dem dubiosen KÜO-Gebührenverzeichnis (bis Ende 2012) richten muss. Mit "Durchschnittswerten" kann das natürlich nichts zu tun haben, auch wenn es noch so oft behauptet wird.

Sehr viele dieser dort aufgeführten, nutzlosen und zu berechnenden Tätigkeiten sind ein staatliches Arbeitsbeschaffungsprogramm; aber wie man sieht, nicht unbedingt auf Hartz IV-Niveau.

Und besonders grotesk wird es, wenn wegen dieser Scheindienstleistungen bei den vielen neuzeitlichen Heizungen auch noch das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung zugunsten der Bezirksmonolpolkaminkehrer eingeschränkt wird.
« Letzte Änderung: 08.03.12, 11:08 von GR »
Bei moderner Heiztechnik sind Kaminkehrer/Schornsteinfeger überflüssig. Einschränkungen des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung sind deshalb nicht mehr zulässig. Die betreffenden gesetzlichen Vorschriften sollten grundlegend entrümpelt und an die technische Entwicklung angepasst werden!

GR

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    • Bei moderner Heiztechnik sind Schornsteinfeger/Kaminkehrer überflüssig; Schornsteinfeger-Kosten oft nutzlos und teuer
Re: Kaminkehrer Rechnung/Holz prüfen
« Antwort #7 am: 08.03.12, 17:18 »
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme?

Na klar, das sind unsere teuersten 1-Euro-Jobber.
Steht doch drin', im § 6 KÜO: Die dürfen (nur) 1 EUR verdienen (1,01 netto in den meisten Bundesländern).
Allerdings nicht in der Stunde, sondern in der Minute.
Das ergibt dann rund 60 EUR netto in der Stunde.
Damit aber nicht genug.
Denn lt. dem dubiosen KÜO-Gebührenverzeichnis werden oft etwa das Dreifache der tatsächlichen Arbeitszeit berechnet.
Somit kommen Brutto-Stundensätze von oft über 200 EUR auf die Opfer dieser 1-Euro-Jobber zu.
Zum Vergleich: Der durchschnittlich berechnete Stundensatz anderer Handwerksmeister dürfte bei etwa 50 EUR brutto liegen.

Näheres dazu u.a. auch unter "Schornsteinfeger bringen kein Glück, sondern dubiose Rechnungen"

Bei moderner Heiztechnik sind Kaminkehrer/Schornsteinfeger überflüssig. Einschränkungen des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung sind deshalb nicht mehr zulässig. Die betreffenden gesetzlichen Vorschriften sollten grundlegend entrümpelt und an die technische Entwicklung angepasst werden!