Autor Thema: KÜO - Sicherheitsbestimmung oder Wirtschaftsinteresse  (Gelesen 6848 mal)

TWMueller

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    • SchornsteinFegerRechts-Reform
Im § 1 des Schornsteinfeger-HANDWERKS-Gesetzes (SchfHwG) wird das Bundes-Ministerium für Wirtschaft und Technologie ermächtigt, eine "Kehr- und Überprüfungsordnung" (KÜO) zu erlassen.

Erstaunlich ist, dass scheinbar kein Politiker mal darüber nachgedacht hat, zu WELCHEM ZWECK diese Verordnung eigentlich erlassen werden soll. Im Gesetz wird hier von "Betriebssicherheit von Feuerstätten" und "Brandschutz" gesprochen. Sie würde somit der "Öffentlichen SICHERHEIT" dienen. Und jetzt fragen Sie doch mal einen beliebigen Abgeordneten des Deutschen Bundestags, welches Ministerium für Fragen der SICHERHEIT im Lande zuständig ist. Richtig: Das INNEN-Ministerium.

Wenn somit dem Bürger Kontrollpflichten für seine "Feuerstätten" (Heizungsanlagen, Schornsteine, Lüftungen, ...) auferlegt werden, wieso werden diese SICHERHEITS-Normen nicht von dem für diese Fragen berufenen Ministerium bearbeitet?

Weil es eben NICHT in erster Linie um Sicherheit, sondern um WIRTSCHAFTS-Interessen geht. Der "Gesetzgeber" sucht nicht nach Lösungen, wie ein SICHERHEITS-Problem wirksam und angemessen gemindert werden kann, es geht vielmehr darum, Gründe zu finden, ein längst überholtes WIRTSCHAFTS-System am Leben zu erhalten.

Wären die Schornsteinfeger "normale" HANDWERKER in einem FREIEN MARKT, ggf. notwendige Marktregulierungen fielen tatsächlich in die Zuständigkeit des WIRTSCHAFTS-Ministeriums. Aber alle Regelungen, die den Bürger zur Ausführung von Kontrollen verpflichten sollen oder gar Bestimmungen, wie oft welche Anlage zu kehren oder zu kontrollieren ist, dienen augenscheinlich NICHT der Regulierung der WIRTSCHAFT. Wenn sie überhaupt notwendig sind, würden sie als sicherheitsrelevante Bestimmungen in die Zuständigkeit des INNEN-Ressorts fallen. Nach Art. 70 bis 74 GG jedoch nicht auf BUNDES-Ebene, sondern basierend auf LANDES-Gesetzen in die Zuständigkeit der LANDES-INNEN-Ministerien.

Wenn Sie als Leser somit demnächst mit einem Bundestags- oder Landtags-Abgeordneten ins Gespräch kommen sollten, fragen Sie doch mal nach der Zuständigkeit von SICHERHEITS-Normen. Deutlicher kann die Rechtswidrigkeit dieses SONDER-Rechts für Schornsteinfeger nicht sein. Wie lange lassen sich deutsche Hausbesitzer und Mieter diese verfassungswidrige Abzocke noch gefallen? Wichtiger, als erdgasbetriebene Anlagen auf Vogelnester im Schornstein zu kontrollieren, wäre es, unser Rechtssystem auch wirklich durchzusetzen. Deutschland darf nicht länger unter der Fuchtel der Abzocker stehen. Sicherheit ja, aber ANGEMESSEN und OHNE HANDWERKER-BEHÖRDEN.
Thomas W. Müller
Aktion SchornsteinFegerRechts-Reform

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MB500

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......Nicht umsonst werden rund 50% aller EnergieSparChecks in Baden- Württemberg vom Schornsteinfegerhandwerk durchgeführt. Sie forderten unser Handwerk auf, hier konsequent weiterzuarbeiten und den übertragenen Vollzug des jetzigen EWärmeG nicht zu vernachlässigen. Es kommen immer wieder Klagen von unteren Verwaltungsbehörden, dass Listen nicht oder nicht vollständig ausgefüllt werden. Franz Klumpp und Markus Wanck sicherten die volle Unterstützung des LIV und ZDS zu, betonten aber gleichzeitig, dass eine weitergehende Übertragung von hoheitlichen Tätigkeiten in diesem Bereich nicht ohne eine entsprechende Vergütung erfolgen kann.

.....also hinter den Kulissen wird schon wieder gemauschelt und verhandelt ,daß noch mehr hoheitliche Aufgaben bezüglich Energie Check dazukommen sollen.....die Kaminfegermafia rechnet schon mal die entsprechende "Sicherheitsgebühr" um , damit die Poltik diese nur noch beschließen muß innerhalb der KÜO.

MB500SL


« Letzte Änderung: 01.03.15, 12:10 von MB500 »

MB500

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