Autor Thema: Kehr- und Überprüfungstätigkeit  (Gelesen 2798 mal)

Carlo

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Kehr- und Überprüfungstätigkeit
« am: 18.10.17, 14:01 »
Hallo,
bei uns war gestern der Schornsteinfeger (Raum 79098 Freiburg im Breisgau), seine Rechnung (32 EUR) habe ich heute im Briefkasten gefunden.
Da ich gestern außer Haus war, geh ich davon aus, dass ein Mitbewohner (Mieter) ihn ins Treppenhaus gelassen hat.
Im Keller und im Dachboden sind Revisionsklappen am Kamin, an diese kommt er ran wenn er im Treppenhaus ist.
Ist es für die notwendigen Arbeiten, die der Schornsteinfeger ausführen muss, ausreichend ?
Die Türe zum Heizungsraum war abgeschlossen, er hatte also keinen Zugang zu meiner Pelletheizung gehabt.
Gruß
Carlo
« Letzte Änderung: 18.10.17, 17:20 von Datko »

Kevin

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Re: Kehr- und Überprüfungstätigkeit
« Antwort #1 am: 18.10.17, 17:24 »
Wenn die Revisionsklappe der Pelletheizung von außen zugänglich ist, dann ja.

Da er Zutritt zu Speicher samt Keller hat, sollte des meister der Arbeit pauschal zu erledigen sein.

Interessant ist des Verbindungsstück der Pelletheizung (ich schätze diese dient der Zentralen Beheizung).
Ist dieses von der unteren Revisionsklappe einsehbar, bzw. brennt diese Pelletheizung wirklich "Rückstandsarm"?

Carlo

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Re: Kehr- und Überprüfungstätigkeit
« Antwort #2 am: 19.10.17, 07:42 »
Guten Morgen Kevin,

danke für deine Antwort.

Mit Revisionsklappen meine ich die Reinigungsverschlüsse am Kamin.
Diese sind in unserem gemauerten Kamin im Keller und auf dem Dachboden
Die sehen so aus:
https://www.shop.schornstein24.de/index.php?cPath=224_358&manufacturers_id=&gclid=Cj0KCQjw95vPBRDVARIsAKvPd3LOxzoxpyFlzWMoj_irnU60_g6fUUHA4WMJjHjNtckfc0LfLRoszq0aAh9SEALw_wcB

Da die Heizraumtüre verschlossen war ist er nicht an die Pelletheizung heran gekommen und auch nicht an das kurze Edelstahlrohr, dass die Heizung mit dem gemauerten Kamin verbindet.
Gruß
Carlo