Autor Thema: SF Rechnung 2014 verdoppelt? Ist das rechtens?  (Gelesen 4937 mal)

desox157

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Hallo,

ich finde es unerträglich, dass jemand einfach so für fast nichts Rechnungen schreiben darf. Aber jetzt verdoppelt der Schronsteinfeger auch noch den Betrag!

Ich kann das leider nicht überprüfen. Vielleicht kann mir jemand helfen, zu sehen, ob die Rechnung ok ist?

Wir haben einen gelegentlich genutzten Kamin und eine Brennwerttherme ohne selbstkalibrierenden Regler. Der SF kommt jedes Jahr, um den Kamin zu machen und alle 2 Jahre, um die Heizung zu machen. Normalerweise kostet das 30 oder 60 €. In 2014 hat er wieder beides gemacht und dafür 106€ in Rechnung gestellt.

Das kann doch nicht richtig sein - oder?

desox157

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Re: SF Rechnung 2014 verdoppelt? Ist das rechtens?
« Antwort #1 am: 22.04.14, 14:20 »
wow. Das ist richtig. Er kommt alle 2 Jahre obwohl der Kessel jünger als 12 Jahre ist. Absoluter Betrug!!!!

Kann ich das rückwirkend zurück bekommen?

TWMueller

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Re: SF Rechnung 2014 verdoppelt? Ist das rechtens?
« Antwort #2 am: 22.04.14, 19:49 »
Die DEUTLICH höhere Rechnung kommt zustande, weil es sich in Wirklichkeit um ZWEI Rechnungen handelt:

1. Die des "bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers" (BEHÖRDE)
   für die FEUERSTÄTTENSCHAU
   hier sind die GEBÜHREN gesetzlich gebunden (Anlage 3 zur KÜO)
   und eigentlich dürfte KEINE USt berechnet werden

2. Die des "Schornsteinfegerbetriebs" (UNTERNEHMER)
   für die HANDWERKLICHEN Arbeiten gem. FEUERSTÄTTENBESCHEID
   hier sollte man sich an einem STUNDENSATZ orientieren

Für alle HANDWERKLICHEN Arbeiten sollte künftig ein ALTERNATIVER Anbieter beaufragt werden. Der BEHÖRDE, die die auszuführenden Arbeiten per VERWALTUNGSAKT vorschreibt, sollte man bereits aus PRINZIPIELLEN Gründen KEINEN HANDWERKLICHEN AUFTRAG erteilen.
Entweder BEHÖRDE oder HANDWERKER !

Man könnte in diesem Beispiel die Fahrtkosten im hoheitlichen Bereich streichen, da diese in der Verordnung NICHT mehr vorgesehen sind, und im gewerblichen Teil auf ca. 35,- Euro (Brutto) kürzen (1/2 Std. bei 65,- bis 70,- Euro/Std.), aber die paar eingesparten Euro dürften den zu erwartenden Aufwand nicht rechtfertigen. Streiten lohnt also nur, wenn es ums PRINZIP und nicht nur um EUROs geht.

Die Kürzung der UMSATZSTEUER würde wohl einen Rechtsstreit nach sich ziehen. Es genügt aber, auf der Überweisung der HOHEITLICHEN Rechnung "USt UNTER VORBEHALT" zu vermerken, um diese ggf. nach einer rechtlichen Klärung zurückfordern zu können.

Die ZWEI RECHNUNGEN sollten durch ZWEI ÜBERWEISUNGEN bezahlt werden, damit ÖFFENTLICHES und ZIVILES RECHT klar getrennt belegt werden können.

Wenn man sich einen FREIEN SCHORNSTEINFEGER sucht, hat man dann mindestens DREI JAHRE RUHE vor dem "Bezirks-Aufseher". Und ob die jetzige Kehrbezirks-Regelung / das SchfHwG dann überhaupt noch gilt, darf angezweifelt werden.
« Letzte Änderung: 22.04.14, 19:59 von TWMueller »
Thomas W. Müller
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desox157

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Re: SF Rechnung 2014 verdoppelt? Ist das rechtens?
« Antwort #3 am: 23.04.14, 10:19 »
habe ihn gefragt und folgende Antwort bekommen:

Sehr geehrter Herr xxx,

ich wurde erst im Februar 2013 für den vormals von Herrn xxx verwalteten Kehrbezirk bestellt. Den von Herrn xxx übergebenen Unterlagen konnte ich folgende vor meiner Zuständigkeit durchgeführte Messtermine entnehmen: 30.11.06, 17.09.08, 15.09.10, 17.09.12. Da es sich bei Ihrem Gerät um eine Brennwertfeuerstätte mit nicht selbst kalibrierender Verbrennungsüberwachung handelt, was der Hersteller mit einem "N" innerhalb der Kategoriebezeichnung auf dem Typenschild angeben würde, scheint mir der zweijährige Messrythmus nach 1.BImSchV völlig korrekt.
In diesem Jahr war bei Ihnen die Feuerstättenschau durchzuführen. Diese ist auf der Rechnung als hoheitliche Aufgabe in einer gesonderten Tabelle dargestellt und ist derzeit innerhalb von 7 Jahren 2x durchzuführen. Die nächste habe ich für den Herbst 2017 vorgemerkt. Erst dann wird diese wieder auf Ihrer Rechnung erscheinen. Mit meinem diesjährigen Anschreiben zur Anmeldung hatte ich versucht auf die Besonderheit in diesem Jahr hinzuweisen und diese etwas verständlich zu erklären. Ich sende Ihnen in anschließend in separater Mail ein Informationsschreiben.

Ich hoffe ich konnte Ihre Fragen zufriedenstellend beantworten
und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen



Habe jetzt bezahlt....    :-\ :'(

gerhardl49

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Re: SF Rechnung 2014 verdoppelt? Ist das rechtens?
« Antwort #4 am: 28.04.14, 17:11 »
...
Man könnte in diesem Beispiel die Fahrtkosten im hoheitlichen Bereich streichen, da diese in der Verordnung NICHT mehr vorgesehen sind, und im gewerblichen Teil auf ca. 35,- Euro (Brutto) kürzen (1/2 Std. bei 65,- bis 70,- Euro/Std.), aber die paar eingesparten Euro dürften den zu erwartenden Aufwand nicht rechtfertigen. Streiten lohnt also nur, wenn es ums PRINZIP und nicht nur um EUROs geht.

Ich kann im hoheitlichen Teil keine augewiesenen Fahrkosten finden!
« Letzte Änderung: 02.05.14, 17:51 von gerhardl49 »

TWMueller

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Re: SF Rechnung 2014 verdoppelt? Ist das rechtens?
« Antwort #5 am: 28.04.14, 20:26 »
Sorry, ich war durch die 100% Rabatt im handwerklichen Teil irritiert worden.
Gut, wenn mehrere Augen hinsehen.
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