Autor Thema: Kehrpflicht bei bivalenter 10KWh Ölheizung ?  (Gelesen 3878 mal)

Garth

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Hallo Leute,

ich wühle mich grad durch den §-Dschungel.

Ich habe eine Ölheizung die ich selbst auf unter 10KW Leistung eingestellt hab.
Die Heizung ist Bivalent. ( Durch einen funktionsbereiten angeschlossen Elektroheizstab im Kessel. )

Nun sagt §15 :
einer Öl- oder Gasfeuerungsanlage mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 11 Kilowatt,
für die in § 6 Abs. 1 oder in den §§ 8 bis 11 Anforderungen festgelegt sind, hat die Einhaltung der jeweiligen Anforderungen einmal in jedem Kalenderjahr vom zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister durch wiederkehrende Messungen feststellen zu lassen

Dies gilt nicht für  :c) bivalente Heizungen ....


Meine Anlage hat weniger als 11KW, fällt damit unter §15 und ist bivalent und damit auch unter 14.c oder ?

Außerdem sagt die : Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen
(Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO) *)

unter 2.6/2.8 :  Nur zwei-jährliche Überprüfung, keine Kehrung !


Wenn sie also unter §15 und§14 fällt, und der 2.6/2.8 gilt, so ist sie nicht Kehrpflichtig !?
Oder wie seht Ihr das ?

PS: Der Feuerstättenbescheid wurde auf 17KWh Nennleistung erstellt, und nicht wie dem Kaminkehrer angegeben auf 10KWh.  Ist der damit falsch oder wird der grundsätzlich auf Nennleistung ausgestellt. ?

Monopolgegner

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Re: Kehrpflicht bei bivalenter 10KWh Ölheizung ?
« Antwort #1 am: 08.04.14, 19:14 »
Interessante These.

Ich hab auch grad mal nachgeguggt.

Also ich betreibe meine Feuerungsanlage mit 23 kWh. Diese hat jedoch ne Nennleistung von 23 bis 35 kWh. Und der Feuerstättenbescheid beläuft sich auf 35 kWh.

Nur mal so am Rande angemerkt.
Wegen der eingeführten Zensur des Admins in diesem Forum und dadurch Streichungen von Beiträgen, beteilige ICH mich hier an nichts mehr. Wie Viele andere ebenfalls. Ich und viele andere auch aus diesem Forum bin/ sind im Forum: http://www.carookee.com/forum/sfr-reform

TWMueller

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Re: Kehrpflicht bei bivalenter 10KWh Ölheizung ?
« Antwort #2 am: 08.04.14, 20:09 »
Wichtig erscheint mir zunächst, die RECHTSGRUNDLAGEN genau zu benennen und zu TRENNEN.

Hinweis an ALLE:
Bei Angabe eines Pragrafen IMMER auch das Gesetz oder die Verordnung angeben.

Als Rechtsgrundlage für Schornsteinfeger-ARBEITEN sind zunächst zwei VERORDNUNGEN heranzuziehen:

Die KÜO (Kehr- und Überprüfungsordnung des BMWi) Dort sind in der Anlage 1 die ARBEITEN und FRISTEN (je nach Anlagen-TYP) aufgeführt. Man muss dann noch zwischen KEHR-Arbeiten (linke Spalte) und PRÜF-Arbeiten (rechte Spalte) unterscheiden. Insgesamt sollen diese Arbeiten jedoch (angeblich) der SICHERHEIT dienen.

Dann gibt es jedoch noch die 1.BImSchV (1. Bundesimmissionsschutz-Verordnung). Die PRÜFUNGEN, die hierin ggf. vorgeschrieben sind, sollen (angeblich) dem UMWELTSCHUTZ dienen.

Das Eine hat also NICHTS mit dem Anderen zu tun.
So kann es durchaus sein, dass z.B. in geraden Jahren nur eine ABGASWEGE-ÜBERPRÜFUNG nach KÜO ansteht und in ungeraden Jahren noch eine SCHADSTOFF-MESSUNG nach 1.BImSchV hinzu kommt.

Die Schornsteinfeger dürften wohl immer eine Anlage nach dem MAXIMAL-Wert einstufen. Eine ANDERE Auslegung der Verordnung würde wohl ein GERICHTSVERFAHREN erfordern. Mir ist bislang jedoch noch kein Fall bekannt, in dem sich ein Gericht mit der aufgeworfenen AUSLEGUNG befasst hätte.

Alternativ könnte man jedoch auch das MINISTERIUM, das die entscheidende VERORDNUNG erlassen hat (hier wohl das Umweltministerium) anschreiben und um KLÄRUNG ersuchen. Der VERORDNUNGSGEBER sollte doch wissen, was er WILL.
« Letzte Änderung: 08.04.14, 20:12 von TWMueller »
Thomas W. Müller
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Re: Kehrpflicht bei bivalenter 10KWh Ölheizung ?
« Antwort #3 am: 08.04.14, 20:11 »
Ja, hab mittlerweile raus gefunden die tragen die Nennleistung ein.  Die ist aber für ein durchschnittliches Haus viel zu hoch.

Bei 0 Grad Aussentemp komm ich grad mal auf so 60% ED ( Einschaltdauer Brenner). Ab da läuft dann der Kachelofen mit, und ich brauch noch weniger Wärme aus dem Ölbrenner. d.h. die 10KW sind für mich mehr als ausreichend.

PS: Ich werd mal am Landratsamt anrufen was die zur Einstufung der Brennerleistung sagen. Wenn da was rauskommt schreib ich es hier.

@ Thomas, danke für die Erleuterung. Aber da ich die Grundlagen und §  nicht genau kenne frag ich ja hier.
« Letzte Änderung: 08.04.14, 20:16 von Garth »

TWMueller

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Re: Kehrpflicht bei bivalenter 10KWh Ölheizung ?
« Antwort #4 am: 08.04.14, 20:25 »
PS: Ich werd mal am Landratsamt anrufen was die zur Einstufung der Brennerleistung sagen. Wenn da was rauskommt schreib ich es hier.

Diesen Anruf kann man sich sparen.

Selbst in den BAUÄMTERN sind nur selten Mitarbeiter zu finden, die FACHLICH für Schornsteinfeger-Fragen qualifiziert sind (Bauingenieure oder SF-Meister). Die EXEKUTIVE (Verwaltung) wäre zudem die FALSCHE ADRESSE, da sie GESETZE und VERORDNUNGEN nur ANWEDNEN, aber weder auslegen, noch ändern darf. Für AUSLEGUNGEN sind nur die GERICHTE berufen.

ÄNDERUNGEN hingegen sind primär Sache des GESETZ- oder VERORDNUNGS-GEBERS. Nur in Ausnahmefällen bei GRUNDRECHTSVERLETZUNGEN könnte ein VERFASSUNGSGERICHT (Land / Bund) eine Rechtsnorm für NICHTIG oder VERFASSUNGSWIDRIG erklären und ggf. ÜBERGANGS-Regelungen treffen.

Wenn also TELEFONIERN, dann mit dem MINISTERIUM.

Man beantragt eine Fahrplanänderung ja auch nicht beim Busfahrer.
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