Autor Thema: Auftrag über die Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten ...  (Gelesen 6802 mal)

Berath

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Hallo Forum,

der Bezirks-Schornsteinfeger hat mir einen Auftrag zum Gegenzeichnen in den Briefkasten geworfen, die bei mir ein paar Fragen aufwerfen.

Konkret soll ich folgendes unterschreiben:

Hiermit beauftrage ich den Schornsteinfegermeisterbetrieb XXX die notwendigen, wiederkehrenden Kehr- und Überprüfungsarbeiten auszuführen.
Der Auftrag bezieht sich auf das Haus XXX, in 12345 XXX.
Die Berechnung erfolgt auf der Basis der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Rechtslage.
Die Vereinbarung gilt für ein Ausführungsjahr. Sie verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn dieser nicht sechs Wochen zum Ablauf des Kalenderjahres schriftlich widersprochen wird.


  • Es stehen keinerlei Beträge/Kosten in diesem Schreiben!
  • Was ist unter "Berechnung erfolgt auf der Basis der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Rechtslage" zu verstehen?

Mir ist klar, dass ich diese Leistung so nicht beauftragen muss, aber ich möchte das Ganze gerne verstehen.

Gruß in die Welt,
Berath

XXX

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Auf Wunsch des Users XXX gelöscht.
« Letzte Änderung: 12.07.17, 11:57 von Datko »

Datko

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Sie können gerne in unserem Spezialforum unter
www.freie-schornsteinfeger-wahl.de

- einen freien Schornsteinfeger suchen, dort sind schon einige im Teil :
Angebote von freien Schornsteinfegern nach Bundesland und PLZ
eingetragen

- Sie können aber auch z.B. unter Formblatt - Schornsteinfegersuche
eine eigene Suchanfrage starten.
Beachten Sie dann aber bitte, dass Adressangaben im Internet kritisch sind. Zur Adressangabe im Formblatt gibt es daher noch diese Tipps:
http://www.freie-schornsteinfeger-wahl.de/Vorsicht-bei-Kontaktangaben.html


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Wer einen freien Schornsteinfeger kennt, kann ihn gerne unter
Formblatt - Eintragen freier Schornsteinfeger
eintragen.
Da es zur Zeit noch relativ wenige freie Schornsteinfeger gibt, ist jeder Eintrag wertvoll.
« Letzte Änderung: 04.06.13, 18:10 von Datko »
Joachim Datko - Ingenieur, Physiker
Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfeger-Monopol Sektion Bayern
Forum : www.kontra-schornsteinfeger.de

Gerd aus Strausberg

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Hallo Forum,

der Bezirks-Schornsteinfeger hat mir einen Auftrag zum Gegenzeichnen in den Briefkasten geworfen, die bei mir ein paar Fragen aufwerfen.

Konkret soll ich folgendes unterschreiben:

Hiermit beauftrage ich den Schornsteinfegermeisterbetrieb XXX die notwendigen, wiederkehrenden Kehr- und Überprüfungsarbeiten auszuführen.
Der Auftrag bezieht sich auf das Haus XXX, in 12345 XXX.
Die Berechnung erfolgt auf der Basis der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Rechtslage.
Die Vereinbarung gilt für ein Ausführungsjahr. Sie verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn dieser nicht sechs Wochen zum Ablauf des Kalenderjahres schriftlich widersprochen wird.


  • Es stehen keinerlei Beträge/Kosten in diesem Schreiben!
  • Was ist unter "Berechnung erfolgt auf der Basis der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Rechtslage" zu verstehen?

Mir ist klar, dass ich diese Leistung so nicht beauftragen muss, aber ich möchte das Ganze gerne verstehen.

Gruß in die Welt,
Berath

Die Schornsteinfegertätigkeiten unterscheiden sich durch hoheitliche und nicht hoheitliche Tätigkeiten. Der Bezirksinhaber muss die Tätigkeiten, die hoheitlich sind, in seinem Kehrbezirk selber ausführen, Sie können dafür auch keinen anderen Schornsteinfeger bestellen, weder einen freien Feger noch einen Nachbarkehrbezirksinhaber. Er darf dafür auch nicht seinen Gesellen schicken. Allerdings beschränken sich diese Tätigkeiten nur auf die sogenannte „Feuerstättenschau“, die er zweimal in fünf Jahren durchführen muss und zwar er allein, er darf keine andere Person schicken und die Ausstellung des „Feuerstättenbescheids“. Beides und nur beides muss er machen, er benötigt dafür nicht Ihre Unterschrift. Alle anderen Tätigkeiten wie Messungen, Schornsteine reinigen, Abgaswegeüberprüfung usw. macht eigentlich ein Handwerker Ihres Vertrauens, denn damit hat der Bezirksinhaber nichts zu tu, hätte er aber gerne und deshalb verschickt er madige Verträge.

„… Die Berechnung erfolgt auf der Basis der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Rechtslage…“

Es gibt keine gültige staatliche Rechtslage mehr, die ist am 31.12.2012 ersatzlos gestrichen worden. Das betrifft, wie zuvor erläutert, aber nicht die hoheitlichen Tätigkeiten, also die Feuerstättenschau mit anschließendem Feuerstättenbescheid. In diesem Bescheid steht im Prinzip, welche Tätigkeiten Handwerker, das ist aber nicht er, durchführen müssen und das kann nur durch Sie veranlasst werden. Unter gültiger Rechtslage versteht der Bezirksinhaber immer das Recht in „seinem Bezirk“, denn hier fühlt er sich als König, als Gesetzgeber, der machen kann was er will und der die Preise festlegt. Wenn Sie das unterschreiben, wird er Ihnen zwischen 300 und 600 € pro Arbeitsstunde berechnen und das soll kein Witz sein. Als die Preise bis Ende 2012 noch staatlich und im Sinne der Kehrbezirksinhaber festgelegt waren, kam der Geselle zur Abgaswegeüberprüfung, das war ein Blick in das Abgasrohr meiner Brennwertheizung, dazu stieg er nicht etwa auf´s Dach, nein das geschah im Heizungsraum mit einem kleinen Spiegel. Das dauerte von Tor zu Tor fünf Minuten und dafür musste ich 50 € bezahlen. Man errechne sich den verlangten Stundenlohn! Dabei musste er nicht etwa eine weite Anfahrt mit dem PKW in Kauf nehmen, nein – er ging von Haus zu Haus, die Straße rauf und runter, Straße für Straße.

Das seit 01.01.2013 die Kehrbezirksinhaber für die geldbringenden nicht hoheitlichen Tätigkeiten nicht mehr zuständig sind, wollen sie aber mit allen Mitteln verhindern. Sie verschicken Briefe um Arbeiten durchführen zu können, ohne dem Kunden einen Preis zu nennen. Welcher Handwerker leistet sich das? Sie halten den potentiellen Kunden dumm, indem sie so tun, als muss der deren aufgezwungene Arbeiten erdulden. Sie als Heizungsbetreiber kennen das aus den vergangenen Jahren nicht anders, sind wahrscheinlich verunsichert und viele werden diesen unverschämten Vertrag auch unterschreiben.

Das sich auch gar nichts ändert, sprechen sich die Feger untereinander ab. Sie bilden widerrechtliche Kartelle und versprechen sich gegenseitig, keine Kunden aus den Nachbarbezirken zu bedienen.

Sie werden einen Feuerstättenbescheid erhalten haben. In dem steht, was der ausführende Handwerker machen muss. Der ausführende Handwerker kann Ihr Heizungsmonteur sein (er muss allerdings einen Zusatzlehrgang gemacht haben), der ohnehin in´s Haus kommt oder ein freier Schornsteinfeger ganz ohne Kehrbezirk, oder der Kehrbezirksinhaber eines Nachbarkehrbezirks oder der Inhaber des Kehrbezirks, in dem Sie wohnen. Dann sollten Sie aber verlangen, dass er Ihnen den Stundensatz für die nicht handwerklichen Tätigkeiten vorher angibt, oder einen Festpreis nennt. Sofern Sie sich noch erinnern, wie lange er oder der Geselle in den letzten Jahren bei Ihnen im Haus tätig war, können Sie leicht den von ihm verlangten Stundensatz auf Ihre Gegebenheiten umrechnen.

Verlangt er für alle Tätigkeiten z.B. 100 € und Sie wissen, er war immer nur eine halbe Stunde im Haus, dann sollten Sie sich schon über den angegebenen Preis wundern und gegebenenfalls eine andere Firma beauftragen.

Die Preise für die hoheitlichen Tätigkeiten finden Sie unter:

http://www.kontra-schornsteinfeger.de/forum/themen-von-gerd-aus-strausberg/kosten-der-schornsteinfeger-ab-2013/15/

(sechster Beitrag von oben auf Seite 2). Diese Preise sind staatlich festgelegt und der Feger darf sie nicht verändern, auch darf er keine Fahrkilometer berechnen. Gern verlangen die Kehrbezirksinhaber auch „Bearbeitungsgebühren“, wenn Sie einen anderen Handwerker bestellen, das dürfen die nicht (doch wo kein Kläger, da kein Richter…). Sie dürfen nur die Preise aus der KÜO verwenden.

TWMueller

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Da der Schornsteinfeger als HANDWERKER auftritt, nach der PREISLISTE und den AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) fragen.

Dieser "Vertragsentwurf" ist nur geeignet, um als abschreckendes Beispiel zu dienen.
Mal abgesehen davon, dass hoffentlich niemand so dumm ist, einen Vertrag OHNE KONKRETE PREISANGABE zu unterschreiben, fehlt auch noch die WIDERRUFSBELEHRUNG.

Dieses Gechreibsel sollte unbedingt der VERBRAUCHERZENTRALE zugeleitet werden. Diese kann wegen Verstößen gegen die Preisangabe-Verordnung (PAngV) und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) erinnern, abmahnen oder sogar auf Unterlassung klagen.
Schon der Verweis auf eine KÜO, die am 31.12.2012 AUSSER KRAFT getreten ist, stellt einen klaren Rechtsverstoß dar. Gegenüber Endverbrauchern sind nach PAngV zudem immer BRUTTO-ENDPREISE anzugeben, Der Anbieter muss zudem eine PREISLISTE in seinem Geschäftslokal haben oder, bei Hausbesuchen, in der Aktentasche mitführen.
Der HANDWERKER dürfte zudem auch die Daten gar nicht kennen. Der BEV. BEZIRKSSCHORNSTEINFEGER (als hoheitliche BEHÖRDE) darf die Daten des Kehrbuchs nicht ohne Zustimmung des Bürgers an Dritte weitergeben. Dritter ist jedoch in diesem Fall auch der parallele Handwerksbetrieb des Kehrbezirksverwalters.
« Letzte Änderung: 04.06.13, 21:49 von TWMueller »
Thomas W. Müller
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Ich freue mich über jeden persönlichen Kontakt.

Berath

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Danke an alle, die mir hier geantwortet haben!

Mein ungutes Gefühl angesichts des Schreibens (es kam vom BEZIRKSSCHORNSTEINFEGER selbst, nicht von einem HANDWERKER!) ist voll bestätigt.
Ich werde es so definitiv nicht unterzeichnen.

Gruß in die Welt,
Berath

TWMueller

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Die Welt grüßt zurück ...
... und wundert sich über den deutschen Schornsteinfeger-Unsinn.

<IRONIE>Es gab mal einen Hauptmann von Köpenick. Die moderne Version ist der schwarz gekleidete Kehrbezirks-Aufseher. Schade nur, dass die Bürger nicht mehr stramm stehen und die Hacken zusammenknallen. Wo ist nur der Respekt vor dem Blockwart geblieben?</IRONIE>
« Letzte Änderung: 05.06.13, 01:03 von TWMueller »
Thomas W. Müller
Aktion SchornsteinFegerRechts-Reform

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Datko

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Mein ungutes Gefühl angesichts des Schreibens (es kam vom BEZIRKSSCHORNSTEINFEGER selbst, nicht von einem HANDWERKER!) ist voll bestätigt.

- Es würde mich freuen, wenn Sie ein NEUES THEMA starten und dort das Schreiben des Bezirksschornsteinfegers, in anonymisierter Form,  öffentlich machen.

- Unter dem Textfeld finden Sie den Punkt Anhänge und andere Optionen
- Bitte in der Überschrift (Betreff) aus technischen Gründen Umlaute als zwei Buchstaben schreiben (z.B. ö oe)
- Bitte in der Überschrift die wichtigen Stichwörter verwenden
« Letzte Änderung: 05.06.13, 03:21 von Datko »
Joachim Datko - Ingenieur, Physiker
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