Hallo Forum,
der Bezirks-Schornsteinfeger hat mir einen Auftrag zum Gegenzeichnen in den Briefkasten geworfen, die bei mir ein paar Fragen aufwerfen.
Konkret soll ich folgendes unterschreiben:
Hiermit beauftrage ich den Schornsteinfegermeisterbetrieb XXX die notwendigen, wiederkehrenden Kehr- und Überprüfungsarbeiten auszuführen.
Der Auftrag bezieht sich auf das Haus XXX, in 12345 XXX.
Die Berechnung erfolgt auf der Basis der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Rechtslage.
Die Vereinbarung gilt für ein Ausführungsjahr. Sie verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn dieser nicht sechs Wochen zum Ablauf des Kalenderjahres schriftlich widersprochen wird.
- Es stehen keinerlei Beträge/Kosten in diesem Schreiben!
- Was ist unter "Berechnung erfolgt auf der Basis der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Rechtslage" zu verstehen?
Mir ist klar, dass ich diese Leistung so nicht beauftragen muss, aber ich möchte das Ganze gerne verstehen.
Gruß in die Welt,
Berath
Die Schornsteinfegertätigkeiten unterscheiden sich durch hoheitliche und nicht hoheitliche Tätigkeiten. Der Bezirksinhaber muss die Tätigkeiten, die hoheitlich sind, in seinem Kehrbezirk selber ausführen, Sie können dafür auch keinen anderen Schornsteinfeger bestellen, weder einen freien Feger noch einen Nachbarkehrbezirksinhaber. Er darf dafür auch nicht seinen Gesellen schicken. Allerdings beschränken sich diese Tätigkeiten nur auf die sogenannte „Feuerstättenschau“, die er zweimal in fünf Jahren durchführen muss und zwar er allein, er darf keine andere Person schicken und die Ausstellung des „Feuerstättenbescheids“. Beides und nur beides muss er machen, er benötigt dafür nicht Ihre Unterschrift. Alle anderen Tätigkeiten wie Messungen, Schornsteine reinigen, Abgaswegeüberprüfung usw. macht eigentlich ein Handwerker Ihres Vertrauens, denn damit hat der Bezirksinhaber nichts zu tu, hätte er aber gerne und deshalb verschickt er madige Verträge.
„… Die Berechnung erfolgt auf der Basis der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Rechtslage…“
Es gibt keine gültige staatliche Rechtslage mehr, die ist am 31.12.2012 ersatzlos gestrichen worden. Das betrifft, wie zuvor erläutert, aber nicht die hoheitlichen Tätigkeiten, also die Feuerstättenschau mit anschließendem Feuerstättenbescheid. In diesem Bescheid steht im Prinzip, welche Tätigkeiten Handwerker, das ist aber nicht er, durchführen müssen und das kann nur durch Sie veranlasst werden. Unter gültiger Rechtslage versteht der Bezirksinhaber immer das Recht in „seinem Bezirk“, denn hier fühlt er sich als König, als Gesetzgeber, der machen kann was er will und der die Preise festlegt. Wenn Sie das unterschreiben, wird er Ihnen zwischen 300 und 600 € pro Arbeitsstunde berechnen und das soll kein Witz sein. Als die Preise bis Ende 2012 noch staatlich und im Sinne der Kehrbezirksinhaber festgelegt waren, kam der Geselle zur Abgaswegeüberprüfung, das war ein Blick in das Abgasrohr meiner Brennwertheizung, dazu stieg er nicht etwa auf´s Dach, nein das geschah im Heizungsraum mit einem kleinen Spiegel. Das dauerte von Tor zu Tor fünf Minuten und dafür musste ich 50 € bezahlen. Man errechne sich den verlangten Stundenlohn! Dabei musste er nicht etwa eine weite Anfahrt mit dem PKW in Kauf nehmen, nein – er ging von Haus zu Haus, die Straße rauf und runter, Straße für Straße.
Das seit 01.01.2013 die Kehrbezirksinhaber für die geldbringenden nicht hoheitlichen Tätigkeiten nicht mehr zuständig sind, wollen sie aber mit allen Mitteln verhindern. Sie verschicken Briefe um Arbeiten durchführen zu können, ohne dem Kunden einen Preis zu nennen. Welcher Handwerker leistet sich das? Sie halten den potentiellen Kunden dumm, indem sie so tun, als muss der deren aufgezwungene Arbeiten erdulden. Sie als Heizungsbetreiber kennen das aus den vergangenen Jahren nicht anders, sind wahrscheinlich verunsichert und viele werden diesen unverschämten Vertrag auch unterschreiben.
Das sich auch gar nichts ändert, sprechen sich die Feger untereinander ab. Sie bilden widerrechtliche Kartelle und versprechen sich gegenseitig, keine Kunden aus den Nachbarbezirken zu bedienen.
Sie werden einen Feuerstättenbescheid erhalten haben. In dem steht, was der ausführende Handwerker machen muss. Der ausführende Handwerker kann Ihr Heizungsmonteur sein (er muss allerdings einen Zusatzlehrgang gemacht haben), der ohnehin in´s Haus kommt oder ein freier Schornsteinfeger ganz ohne Kehrbezirk, oder der Kehrbezirksinhaber eines Nachbarkehrbezirks oder der Inhaber des Kehrbezirks, in dem Sie wohnen. Dann sollten Sie aber verlangen, dass er Ihnen den Stundensatz für die nicht handwerklichen Tätigkeiten vorher angibt, oder einen Festpreis nennt. Sofern Sie sich noch erinnern, wie lange er oder der Geselle in den letzten Jahren bei Ihnen im Haus tätig war, können Sie leicht den von ihm verlangten Stundensatz auf Ihre Gegebenheiten umrechnen.
Verlangt er für alle Tätigkeiten z.B. 100 € und Sie wissen, er war immer nur eine halbe Stunde im Haus, dann sollten Sie sich schon über den angegebenen Preis wundern und gegebenenfalls eine andere Firma beauftragen.
Die Preise für die hoheitlichen Tätigkeiten finden Sie unter:
http://www.kontra-schornsteinfeger.de/forum/themen-von-gerd-aus-strausberg/kosten-der-schornsteinfeger-ab-2013/15/(sechster Beitrag von oben auf Seite 2). Diese Preise sind staatlich festgelegt und der Feger darf sie nicht verändern, auch darf er keine Fahrkilometer berechnen. Gern verlangen die Kehrbezirksinhaber auch „Bearbeitungsgebühren“, wenn Sie einen anderen Handwerker bestellen, das dürfen die nicht (doch wo kein Kläger, da kein Richter…). Sie dürfen nur die Preise aus der KÜO verwenden.