Die Arbeitswerte (AW) der Gebührenordnung können ja bestenfalls als "durchschnittlicher" Aufwand gewertet werden.
Ich möchte noch auf den Begriff der "Durchschnittswerte" eingehen, die oben angesprochen wurden, denn das war nach meiner Erfahrung ein weiterer Versuch der Kaminkehrer-Lobby, Nebel über die Kaminkehrer-Kosten zu verbreiten.
"Durchschnitts"werte heißt ja auch, daß es andererseits annähernd die gleiche Anzahl von Fällen geben müsste, in denen die tatsächliche Arbeitszeit dramatisch höher ist als die Berechnete. Davon ist aber nichts bekannt, auch nicht mal ein einziger Fall. Das ist vom Arbeitsablauf und Arbeitsvolumen her auch völlig unmöglich. Somit sind das überhaupt keine Durchschnittswerte, sondern meist weit überzogene und damit unseriöse (lt. KÜO zu berechnende) Arbeitsminuten, die bei Mietern und Eigentümern abkassiert werden.

Ein weiterer Versuch von Bezirksmonopol-Kaminkehrern, die Nebelmaschine wegen deren überzogenen Kosten anzuwerfen, ist der Hinweis, daß noch Bürozeiten des Kaminkehrers anfallen. Sicher, - aber das ist bei anderen Handwerkern, die einen wesentlich geringeren Zeitlohn verlangen, auch der Fall - und zwar ohne daß diese noch extra einen ominösen "Grundwert" berechnen.

Außerdem sind diese Bürozeiten - offiziell zumindest seit 2010 - im Minutenpreis (1,01 EUR in den meisten Bundesländern) bereits mit einkalkuliert (z.B. lt. einem Info-Blatt der Schornsteinfeger-Innung Mittelfranken; gleichlautendes war auch auf Schornsteinfeger.de zu lesen).
Offenbar brauchen die Kaminkehrer das unübersichtliche System der "Arbeitswerte" (die meist eklatant gegen § 24 SchfG verstoßen, siehe weiter oben), um die überzogene Abkassiererei zu verschleiern und, wie gesagt, Nebel über die Kaminkehrer-Kosten zu verbreiten. Denn wenn in der obigen Rechnung von 'jamasund' stehen würde "
Gesamtsumme Arbeitsminuten 39,7" - anstatt "
Gesamtsumme AW 39,7" (die Fahrtpauschale habe ich hier abgezogen, weil diese vom Kunden nicht direkt überprüft werden kann) bei tatsächlicher Arbeitszeit von 10 Minuten, dann würde dem Kunden der (staatlich vorgeschriebene und erzwungene) Betrug sofort offenkundig, was zu vermehrten Protesten und möglicherweise letztlich zur Überarbeitung solcher dubiosen "Arbeits"werte geführt hätte.
Nachtrag:
Nach § 24 SchfG sind die Gebühren grundsätzlich nach der geleisteten Arbeitszeit abzurechnen (auch Pauschalbeträge müssen sich an der tatsächlichen Arbeitszeit orientieren). Dementsprechend sind - nur um ein Beispiel zu nennen - in einem Info-Blatt der Schornsteinfeger-Innung Mittelfranken die Arbeitswerte als Arbeitsminuten erklärt. In den Rechnungen wird aber keine Zeit-Einheit (z.B. Stunden/Minuten) angegeben, sondern sog. "Arbeitswerte" (AW), was die Rechnungs-Transparenz verhindert und die überzogene Abkassiererei gezielt verschleiert.
Auch hier hat die Kaminkehrer-Lobby im Bundeswirtschaftsministerium, das die KÜO herausgegeben hat, wieder sehr effektiv gearbeitet (siehe auch Link
"Schornsteinfeger-Lobby" ). Wenn die deutsche Wirtschaft so arbeiten würde wie das deutsche Wirtschaftsministerium, dann hätten wir längst griechische Verhältnisse .......
Mal sehen, was hier die Rechtsänderung ab 2013 bringen wird.
Schornsteinfeger bringen kein Glück, sondern dubiose Rechnungen.