Zum zweiten mal nach wegfall des monopols wurden vom Schornsteinfeger ohne vorherige Ankündigung die preise des Grundwertes
für kehr- und ueberprüfungsarbeiten erhöht.
2015 von 9.2o euro auf 12,2o und 2017 von 12.20 auf 15,90. also letztmals um 30,5%.
Hierfür, sowie die Einführung von aw-einheiten, wurde seitens des Schornsteinfegers weder auf telefonische noch auf schriftliche anfrage eine begründung geliefert. ebensowenig ist der Schornsteinfeger bereit, eine in Rechnung gestellte wegepauschale zu erklae-
ren, da die "anreise" vom Nachbarn zu fuss /ca. 30 m ) erfolgt.frage:wie oft müssen bei einem Einfamilienhaus 2 vorhandene Kamine gekehrt werden?
Solange keine schlüssige Erklärung für die Gebührenerhöhungen vorliegt, bin ich nicht bereit die vorliegende Rechnung zu begleichen und habe dies auch dem Schornsteinfeger schriftlich mitgeteilt - bisher ohne Antwort.
Was soll ich unternehmen , um die entstandenen Unstimmigkeiten aus der Welt zu schaffen? Kann mich der Kaminkehrer bei Nichtzahlung der überhöhten preise kündigen bzw, aus seinem Kehrauftrag streichen. Bitte prüfen sie mein anliegen.
Vielen Dank.