Autor Thema: Gebührenerhöhung des Schornsteinfegers 2017  (Gelesen 2685 mal)

grossvater

  • Gast
Zum zweiten mal nach wegfall des monopols wurden vom Schornsteinfeger ohne vorherige Ankündigung die preise des Grundwertes
für kehr- und ueberprüfungsarbeiten erhöht.

2015 von 9.2o euro auf 12,2o und 2017 von 12.20 auf 15,90. also letztmals um 30,5%.

Hierfür, sowie die Einführung von aw-einheiten, wurde seitens des Schornsteinfegers weder auf telefonische noch auf schriftliche anfrage eine begründung geliefert. ebensowenig ist der Schornsteinfeger bereit, eine in Rechnung gestellte wegepauschale zu erklae-
ren, da die "anreise" vom Nachbarn zu fuss /ca. 30 m ) erfolgt.frage:wie oft müssen bei einem Einfamilienhaus 2 vorhandene Kamine gekehrt werden?

Solange keine schlüssige Erklärung für die Gebührenerhöhungen vorliegt, bin ich nicht bereit die vorliegende Rechnung zu begleichen und habe dies auch dem Schornsteinfeger schriftlich mitgeteilt - bisher ohne Antwort.

Was soll ich unternehmen , um die entstandenen Unstimmigkeiten aus der Welt zu schaffen? Kann mich der Kaminkehrer bei Nichtzahlung der überhöhten preise kündigen bzw, aus seinem Kehrauftrag streichen. Bitte prüfen sie mein anliegen.

Vielen Dank.
« Letzte Änderung: 14.03.17, 18:49 von Datko »

XXX

  • Gast
Re: Gebührenerhöhung des Schornsteinfegers 2017
« Antwort #1 am: 27.03.17, 10:25 »
Der Eintrag wurde auf Wunsch des Users XXX gelöscht.
« Letzte Änderung: 14.07.17, 13:19 von Datko »