Autor Thema: Mehrfache Gebühr für Feuerstättenbescheid legal oder erfunden?  (Gelesen 2297 mal)

lustigeGebuehren

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Hallo,
bei dem diesjährigen Feuerstättenbescheid ist die bekannte Gebühr FSM und FBD in Höhe von jeweils 10,50 € aufgeführt. Die kenne ich und ist so auch im KÜO aufgeführt.
Nun hat mein Schornsteinfeger auf der zweiten Rechnung für die Feuerstättenschau erneut Gebühren erhoben. Diesmal in der Höhe von 22,11 €.
Gibt es dafür eine legale Grundlage?
« Letzte Änderung: 19.02.18, 10:45 von Datko »

SusiSorglos

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Hallo,

ich würde einfach mal freundlich per Mail nachfragen, ob da nicht ein Fehler unterlaufen ist.
Meiner Meinung dürfen auf der Rechnung für die freien Arbeiten die Gebühr nicht drauf sein.

Gruss Susi
« Letzte Änderung: 19.02.18, 10:45 von Datko »

Bert Brac

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Die Feuerstättenshow ist KEINE frei vergebbare Tätigkeit, sondern ein "hoheitlicher Akt". Entsprechend ist die Rechnung falsch und muss korrigiert werden.

lustigeGebuehren

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Hallo,
auf Bitte um Überprüfung wurde zwar die nicht erlaubte Gebühr für den Feuerstättenbescheid gestrichen.
Jedoch wurde die bisherige Gebühr für Kehr- und Messtätigkeiten genau um diesen Betrag erhöht.
Der Übersichtlichkeit halber, habe ich dafür einen neuen Thread "Rechnung fuer freie Taetigkeiten nach Korrekturwunsch erhoeht" angelegt.

Ich finde es faszinierend, mit welcher Vehemenz sich einzelne Schornsteinfeger dafür einsetzen, ihre ganze Zunft in Verruf zu bringen.

Chantalle

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Wieso müssen die Taten einzelner, auf einen komplette Berufsstand reflektiert werden?