Autor Thema: Brandstättenschau  (Gelesen 2645 mal)

Frau B

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
    • Profil anzeigen
Brandstättenschau
« am: 28.10.16, 12:50 »
Liebe Community,

gestern hat der zuständige Bezirksschornsteinfeger eine Kurzmitteilung mit folgendem in unserem Postkasten hinterlassen.
Dieser muss schon eine Weile damit leben dass wir die Dienste eines anderen SF's in Anspruch nehmen. Also wir haben nicht das beste Verhältnis.

Inhalt des 'KURZMITTELUNG': (Tatsächlich so geschrieben)

'Sehr geehrte Fam.
Hiermit melde ich mich für Donnerstag den 3.11.2016, 16.00 Uhr fristgerecht zur Feuerstättenschau an.
Bitte ermöglichen Sie mir den Zugang zu den Feuerstätten und Schornstein.'

Gegenüber dem restlichen Text und Adresse fett und extra groß gedruckt.

Inklusive eines Zettels auf dem nochmals steht das die Feuerstätten und Schornsteine überprüft werden.
Darunter die Ansage:
-Den Zugang zu ermöglichen ( z.b. den Schlüssel beim Nachbarn zu hinterlegen.) (echt jetzt?)
-Einen Ersatztermin rechtzeitig vereinbaren.
-Zusätzliche Wege verursachen Kosten.

Zur Sache

Wir haben im Keller eine 7 kw Gasheizung. Im Wohnzimmer einen Kaminofen. Beides hängt an einem Schornstein und wurde vor Jahren so genehmigt. Soweit alles gut.
Den Ofen benutzten wir Anfangs häufig. Zwischendrin war mit einem BSF Vorgänger eine erste Feuerstättenschau. Schon davor benutzten wir den Ofen, auf Grund der warmen Winter, kaum noch und seit ziemlich genau danach überhaupt nicht mehr. NIchtsdestotrotz haben wir unseren Ofen gewartet. In Augenschein genommen) und die Dichtungen ausgetauscht. Ob und wann wir den Ofen nochmal benutzen werden, wissen wir nicht. Derzeit und zukünftig nicht.
Wir haben das selbstverständlich nicht mit dem BSF kommuniziert. Wozu auch, wäre ja absurd einen Brief zu verfassen in dem steht was derweil daheim mit seinem Zeug so macht, oder eben nicht macht.

Meine Fragen:

Darf der BSF trotzdem der Ofen nicht benutzt wird die Feuerstättenshow abhalten?
Wenn nein, womit kann ich das begründen?


(Ich weiß einfach bescheid sagen, danke ihre Dienste sind derzeit nicht von Nöten wäre das einfachste, aber wir haben es hier mit einem Paragraphenreiter zu tun.) Ich habe grundsätzlich keine Freude daran diesen Typ ins Haus und jedes relevante Zimmer zu lassen. Da wären Wohnzimmer und drei weitere private Zimmer meiner Familie. Demnächst noch der Dachboden. Wände sind schon 'weiß' gestrichen und und der neue Laminat wird die nächsten Tage verlegt. Nach Fertigstellung wird auch dieser Raum ganz privat bewohnt. Mir erschließt sich nicht was Fremde da und im Rest meines Hauses zu suchen hätten. War vorher schon grenzwertig das er oder seine Kollegen die oberen Etage raufsteigt. #
Deswegen die nächste Frage.

Ich habe in einem eben solchen Forum oder sogar hier gelesen das bis zu einer bestimmten Schornsteinhöhe, oder Heizleistung es genügen würde den Kamin von unten zu fegen? Stimmt das? Und wenn ja, hat wer die entsprechende Regelung für mich zum nachlesen?
Oder muß ich dem SF Leiter, Sicherung etc zur Verfügung stellen, damit er aussen übers Dach aufsteigen kann?


Vielleicht auch noch die Arbeitskleidung sponsornm Käffchen kochen ( diese Bemerkung darf ignoriert werden, ich rege mich jedesmal nur so auf ;)

Ich bin für Antworten dankbar und hoffe das sie in meinen Sinne sind ;)

Liebe Grüße





Dennis

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 33
    • Profil anzeigen
Re: Brandstättenschau
« Antwort #1 am: 28.10.16, 17:52 »
Feuerstättenschau ist Unabhängig davon auszuführen, egal ob Sie Überhaupt einen Holzofen benutzen oder nicht, da Sie eine GasFEUERSTÄTTE besitzen,

Bezüglich des "Dachbodens", sind die "Reinigungsöffnungen" noch vorhanden und zugänglich? Und ist der Dachboden als möglicher Wohnraum beim damaligen Errichten zugelassen worden, oder haben Sie dies auf eigene Faust umgesetzt?

Und zum Thema "Fegen von Unten", im Gesetz ist hinterlegt dass der "Freie Querschnitt" gegeben sein muss und mögliche "Ablagerungen oder Rückstände" zu entfernen sind.
Die technischen Regeln werden dann genauer bezüglich des "Wie es erledigt wird", und dort werden Feste Brennstoffe von so weit oben wie möglich gefegt, sofern es sicher ist, insbesondere weil im Falle eines Brandes ein Schornstein nicht von unten bearbeitet werden könnte.
Auch wandert der Schornsteinfeger durchs Haus um den Zustand des Schornsteines zu beurteilen. Gasheizungen hingegen werden "Auf freien Querschnitt ÜBERPRÜFT" dies wird normalerweise von Unten mit einer "Haspel" ausgeführt, sofern ausreichend Platz vor der Öffnung vorhanden ist.

Und sofern Sie wünschen dass der Schornsteinfeger Ihr Dach besteigt, muss eine Leiter gestellt werden (Aber Maximal bis zu einem Höhenunterschied von 5 Meter, und die Leiter muss die Anlegestelle um einen Meter [3 Sprossen] überragen), es muss einen gesicherten Anlegepunkt geben, und je nach Dachneigung geeignete Sicherheitseinrichtungen vorhanden sein.

Leider ist diese Antwort wohl nicht in Ihrem Sinne, sofern Sie gänzlichst auf einen Schornsteinfeger verzichten wollen, Ofenrohranschluss zumauern, oder Schornstein versiegeln, UND dann noch die Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen, da Ihre Heizung sowieso nur 7 KW hat, sollte dies machbar sein.

Frau B

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
    • Profil anzeigen
Re: Brandstättenschau
« Antwort #2 am: 29.10.16, 13:15 »
Hallo Dennis trotzdem danke erstmal an sie fürs antworten. Und in welchen Regelwerk kann ich alles das nachlesen? Es ist wirklich mühsam dazu was zu finden. LG

Dennis

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 33
    • Profil anzeigen
Re: Brandstättenschau
« Antwort #3 am: 29.10.16, 18:13 »
Feuerstättenschau ist glaube ich "Schornsteinfegerhandwerksgesetz"
Bezüglich des "sicheren Reinigens" gibt es die DIN 18160-5
Ob es "Legal" ist einen Speicher zum Wohnraum umzubauen ist den damaligen Bebauungsplänen zu entnehmen, und ansonsten wohl irgendwo in der Bauordnung nachzulesen ob gewisse Räume als "Wohnraum" zugelassen sind.
Bezüglich des Fegens, fängt es an in der Kehr und Überprüfungsordnung, welche dann durch entsprechende technische Regeln weiter ins Detail geht.

Und als Anmerkung was mir gerade auffällt
Der Schornsteinfeger macht bei der Feuerstättenschau nur eine "Begutachtung" er wird also keinerlei Werkzeug mitbringen (außer möglicherweise einen Spiegel), und auch keinerlei "freie Arbeiten" ausführen, sofern Sie dies nicht wünschen.
Dass "Fegen" des Schornsteines macht er also sowieso nicht, und was Ihr "Freier Schornsteinfeger" bei Ihnen macht, ist insofern Ihnen überlassen, weil Sie am Ende ein Formular unterzeichnen dass bescheinigt dass alle Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt wurden.

Sofern Sie also wünschen dass der Kamin in Zukunft von unten bearbeitet wird, bespechen Sie dies mit Ihrem freien Schornsteinfeger, dem sollte dies Egal sein, weil als letztes Sie unterschreiben und damit sämtliche Verantwortung übernehmen

Frau B

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
    • Profil anzeigen
Re: Brandstättenschau
« Antwort #4 am: 30.10.16, 09:59 »
Hat vielleicht noch wer konkrete, fachliche Antworten, Quellenangaben bzw. entsprechendem Paragraphen, zu meinen Fragen.
PS Die Randbemerkung zum Dachboden zählt nicht dazu ;).

Darf der BSF trotzdem der Ofen nicht benutzt wird die Feuerstättenshow abhalten?
Wenn nein, womit kann ich das begründen?
Ich habe in einem eben solchen Forum oder sogar hier gelesen das bis zu einer bestimmten Schornsteinhöhe, oder Heizleistung es genügen würde den Kamin von unten zu fegen? Stimmt das? Und wenn ja, hat wer die entsprechende Regelung für mich zum nachlesen?
Oder muß ich dem SF Leiter, Sicherung etc zur Verfügung stellen, damit er aussen übers Dach aufsteigen kann?
BZW Wo kann ich das alles nachlesen und mich darauf beziehen?
lg



Dennis

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 33
    • Profil anzeigen
Re: Brandstättenschau
« Antwort #5 am: 30.10.16, 11:01 »
Dann kann ich Ihnen leider nicht mehr weiterhelfen, noch fachlicher wird es Ihnen niemand erklären.

Und als wiederholende Anmerkung, selbst wenn Sie Ihren Ofen nicht benutzen, und diesen Zumauern würden, steht in Ihrem Keller eine GasFEUERSTÄTTE, auch diese ist Bestandtteil der FEUERSTÄTTEnschau...

Frau B

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
    • Profil anzeigen
Re: Brandstättenschau
« Antwort #6 am: 11.11.16, 09:30 »
Danke, auch wenn anscheinend einiges missverständlich rüber kam oder aufgefasst wurde.

Gestern war unser frei gewählter Schornsteinfeger da. Er musste zum fegen schon mal nicht unter oder auf das Dach. Seine Aussage; Zum putzen muss ich nicht in ihrem Haus rumlaufen, dass geht alles von hier unten. Feiner Mensch und kein Stück nicht wie dieser BSF.
Der dann heute kommt und natürlich auch in den Keller darf. Das war auch nicht das meine Frage. Ob ich ihn in meinen Keller lassen muß. Klar kann der solange wir diese Art der Wärmequelle nutzen die Gasheizung 'in Augenschein' nehmen. Auch wenn sich unser Heizungsbauer und Fachmann darüber kringelig lacht. Danke nochmal fürs bemühen.