Hier wird wieder mal deutlich, wie die einzelnen Rechtsgebiete munter vermischt werden. Was bitte schön hat ein SCHORNSTEINFEGER mit dem BAURECHT (Abstände) zu tun?
Im konkreten Fall gibt es zunächst nur eine Anlaufstelle: Das zuständige BAUAMT.
Das BAURECHT ist verfassungskonform nach LANDES-Recht geregelt. Was im jeweiligen Land ggf. an Abständen einzuhalten ist, sollte ein FACHKUNDIGER Mitarbeiter des BAUAMTS wissen. Zumindest sollte dieser auf die ANZUWENDENDEN Rechtsgrundlagen verweisen können.
Dass 15 m Abstand zum nächsten Gebäude einzuhalten sind, kann ICH mir jedoch kaum vorstellen. In keiner Reihenhauszeile wäre dieser Abstand einzuhalten. Und in Innenstädten dürfte dann wohl auch nur jedes zweite Gebäude beheizt werden.
Will der Bezirksschornsteinfeger die ABNAHME nicht erklären, muss er einen ABLEHNENDEN VERWALTUNGSAKT erlassen. Dieser muss hinreichend bestimmt (KONKRET) sein, die Rechtsgrundlagen angeben und natürlich eine (je nach Bundesland ggf. andere) RECHTSMITELBELEHRUNG enthalten.
Wenn es hart auf hart kommt, wird es jedoch wohl notwendig, ein EIGENES Sachverständigen-GUTACHTEN erstellen zu lassen und dann ggf. zu KLAGEN. Wichtig wäre, bei GERICHT oder bei der HANDWERKSKAMMER nachzufragen, wer als Gutachter (Baurecht) VEREIDIGT ist. NICHT auf irgend eine Empfehlung der Schornsteinfeger-INNUNG verweisen lassen. INNUNGEN sind ein WIRTSCHAFTLICHER INTERESSENVERBUND und NICHT NEUTRAL !
Ein GUTACHTEN eines VEREIDIGTEN BAU-INGENIEURS dürfe dann, wenn ein Rechtstreit mit dem Bezirks-Handwerker im Schornsteinfegergewerk noch notwendig wird, auch ein erheblich stärkeres Gewicht vor Gericht haben. Und natürlich sollte man bei einem Prozess auch den ALTEN BSF als ZEUGEN laden lassen. Dessen Aussage wird bereits als Selbstschutz eher in die gewünschte Richtung gehen.
Theoretisch könnte es dann sogar notwendig werden, den ALTEN Bezirksschornsteinfeger wegen der FALSCH-BERATUNG in REGRESS zu nehmen. Da dieser jedoch den STAAT (hoheitlich) vertrat, wäre ein Schadenersatz ggf. sogar gegen die ÖFFENTLICHE HAND denkbar. Die BAUABNAHME ist ja eine HOHEITLICH GEBUNDENE Aufgaben einer Kehrbezirks-BEHÖRDE (mit der Amtsbezeichnung: "Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger").
Ärgerlich ist halt vor Allem wieder mal, dass ein EINZELNER Handwerker, der sich für einen unverzichtbaren Bezirks-AUFSEHER hält, soviel Ärger und Arbeit bescheren kann. Es wird eben allerhöchste Zeit, dass diese Mauschelei mit SONDER-Gesetz und BEZIRKS-Garantie endlich und endgültig verschwindet.
Entweder HOHEITLICH Aufgaben übernehmen,
dann aber sauber als BEHÖRDE, die NICHT gewerblich tätig werden darf.
Oder Schornsteinfeger werden endlich echte HANDWERKER,
dann aber OHNE "Kehrbezirke" und natürlich OHNE Recht, Verwaltungsakte (FSB, Bauabnahme) erlassen zu dürfen. Also als ECHTE UNTERNEHMER, die ihre Leistungen FREI AM MARKT ANBIETEN.