Wir haben in 2010 beim Hausneubau einen Kaminofen zusammen mit einem Wienerberger Schornstein verbaut.
Der Schornstein besteht aus würfelförmigen Betonsteinen die um das Ton-Rohr und die Isolierung nach oben hochgemauert werden.
Mein Kamin im WZ steht an einer Wand, die um ca. 45° zum Dachfirst verläuft.
Wir haben damals den zuständigen Schornsteinfeger gefragt ob es erlaubt ist, einen der letzten Steine unter dem Dach um diesen Winkel zu verdrehen, damit der Kopf parallel zum First aus dem Dach kommt.
Der Schornsteinfeger hat dies genehmigt und nach Fertigstellung die Rohbauabnahmebescheinigung erteilt.
1 Jahr lang wurde die Anlage nun von diesem SF gereinigt, der dann leider verstarb.
In 2012 gab es die erste Feuerstättenschau vom neuen Bezirksschornsteinfeger (BSF). Es gab keine Bemängelung, alles bestens.
Vor 3 Tagen (5 Jahre später) kam nun der jetzt aktuelle neue BSF und hat uns nun den Betrieb der Anlage untersagt.
Grund, der gedrehte Stein!
- Feuerbeständigkeit bei Rußbrand sei nicht gegeben & ggf.
- Standsicherheit des Schornsteinkopfes auch nicht.
Beim Hersteller habe ich nachgefragt, aber der hat keine nachträgliche Lösung für so etwas.
Mein BSF empfiehlt, Schornstein bis zur Schadstelle abzutragen und neu aufzubauen. Prost Mahlzeit!!
Ich bin dazu bereit den Schornstein an der gedrehten Stelle zB. mit Beton zu „verstärken“. Einschalen, ausgießen, ggf. mit Armierung, da kann man sich was einfallen lassen.
Jedoch hat mir der BSF schon gesagt, er wird dies nicht mängelfrei abnehmen, da es für diese Lösung eben keine offizielle Zulassung vom Hersteller gibt.
Nun meine Frage:
Wer hat Erfahrungen, wie ich mich verhalten kann? Selbstverständlich kommt ein Abtrag und Neubau des Schornsteins für mich als allerletzte Alternative in Betracht.
Wie kann ich herbeiführen, dass mir der BSF den Betrieb wieder erlaubt, und das auch über die nächste Feuerschau hinaus?
Was sind die Unterlagen, die ich damals bekommen habe heute noch wert?
Foto von der Drehung ist angehängt.
Für Ratschläge bin ich sehr dankbar.