Da insbesondere verfassungsrechtliche Gründe gegen die Rechtmäßigkeit einer Behörde namens "Bezirks-Schornsteinfeger" und die von diesem als Verwaltungsakt erlassenen Feuerstättenbescheide sprechen, habe ich die wichtigsten Argumente in Kurzform zusammengestellt.
Sie sind in meinem Parallel-Forum zu finden unter:
http://www.carookee.net/forum/sfr-reform/3/Feuerstaettenbescheid_Rechtsmittel_Gruende.28814133;0;01105Auf eine vollständige Kopie an dieser Stelle wird verzichtet, um bei Änderungen / Ergänzungen nicht mehrere Seiten im Netz überarbeiten zu müssen.
Hier daher nur die Liste der Gesichtspunkte:
- § 1 SchfHwG ist verfassungswidrig und NICHTIG.
- Die Verordnungsermächtigung gem. § 1 (1) SchfHwG ist NICHTIG.
- Die Verordnungsermächtigung gem. § 1 (1) SchfHwG ist verfassungswidrig.
- § 1 (3) SchfHwG ist verfassungswidrig.
- Alle Bestimmungen zur Behörde "Bezirks-Schornsteinfeger" sind NICHTIG.
- Der BSF ist wegen Befangenheit am Erlass von FSB gehindert.
- Auszuführende Arbeiten oft nicht hinreichend bestimmt.
- Fristbestimmung im FSB oft gegen Wortlaut der KÜO.
- Kosten des FSB ohne gültige Rechtsgrundlage.
- Keine Umsatzsteuer auf Verwaltungskosten.