Autor Thema: Termin Verwaltungsgericht Aachen am 20.04.16  (Gelesen 9018 mal)

Vordenker

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Liebe Freunde, am 20.04.16 um 10:30 Uhr findet eine Verhandlung gegen einen SF statt. Ich versuche nachzuweisen, dass es an Brennwert-Heizungen keine SF-Arbeiten gibt und dass Schornsteinfeger alle nicht unparteiisch sind, solange sie als "Amtsperson" Aufträge einholen, die sie als "private Handwerker" durchführen. Ich würde mich freuen, wenn möglichst viele Freunde erscheinen würden. Liebe Grüße v. Vordenker 
« Letzte Änderung: 16.04.16, 00:19 von Datko »

MB500

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Re: Termin Verwaltungsgericht Aachen am 20.04.16
« Antwort #1 am: 16.04.16, 07:54 »
Hallo Vordenker

Vergesse auf jeden Fall nicht dem zuständigen Richter den § 20 VwVFG genau zu erklären, denn das ist ja genau der Fall bei unserem Behördenhandwerker

https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__20.html

Er stellt als " Amtsperson " als Stelleninhaber der Behörde " bev. Bezirksschornsteinfeger " einen Verwaltungsbescheid aus ( Feuerstättenbescheid ) und hat gleichzeitig ein Eigeninteresse als Geschäftsführer seines handwerklichen Schornsteinfegerbetriebes genau diese Arbeiten abzuarbeiten, wo er zuvor als " Amtsperson " im Feuerstättenbescheid beschrieben hat.

Der bev. Bezirksschornsteinfeger ist kein beliehener Unternehmer, daß war er noch nie. Es gibt kein Beleihungsvertrag zwischen dem Hoheitsträger ( Bundesland ) und dem schwarzen Mann. Beliehene Unternehmer stehen im Wettbewerb im Bundesland in Bezug auf die Abarbeitung von hoheitlichen Aufgaben, dem ist nicht so bei den Bezirksschornsteinfegern. Der Kehrbezirk ist genau räumlich definiert und somit ganz klar eine Verwaltungsbehörde.

MB500

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Re: Termin Verwaltungsgericht Aachen am 20.04.16
« Antwort #2 am: 16.04.16, 13:45 »
Desweiteren sollte der Richter auch mal die ersten Worten aus dem § 1 ( 1 ) aus dem Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk ( Schornsteinfegerhandwerksgesetz ) genau lesen........es beginnt mit den Worten "Eigentümer von Grundstrücken und Räumen sind verpflichtet..........was haben denn Pflichten an die Bürger mit einem Berufsrecht und der Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk zu tun? . Man muß ganz genau lesen. Es ist ein reines Gesetz für die Schornsteinfeger., somit müßten nur Schornsteinfeger , die Eigentümer von Grundstücken und Räumen sind ,Reinigungsarbeiten ausführen lassen. Alle anderen die nicht den Schornsteinfegerberuf ausüben sind grundsätzlich befreit.
ein Analog Beispiel ist das Rauchmelderpflicht Gesetz der einzelnen Bundesländer, dies wurde völlig korrekt abgebildet in Bezug auf die Bauordnung und der Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer in einem Gesetz des allgemeinen Baurechtes wo verpflichtend für die Bürger ist ).




Kampffeger

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Re: Termin Verwaltungsgericht Aachen am 20.04.16
« Antwort #3 am: 01.09.16, 20:49 »
Warum kommt hier keine Antwort mehr / nichts gewesen ?? Anfang war ja interessant

Dennis

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Re: Termin Verwaltungsgericht Aachen am 20.04.16
« Antwort #4 am: 02.09.16, 06:47 »
Es wurden Zwei Dinge verhandelt.
1. Sollte ein Aufschub gewährt werden um Zeit zu haben sich einen freien Feger zu suchen, dies wurde vom Richter abgelehnt, weil ein Eilverfahren nur zulässig ist wenn es um Leib und Seele geht oder um Schaden zu verhindern, was nicht der Fall war. Wurde abgewiesen und der Kläger musste die Prozesskosten tragen.

2. Wird weiterhin darüber verhandelt ob die Anlage von "Vordenker" eine Niedertemperatur oder Brennwertanlage ist.
Außerdem darüber ob ein Schornsteinfeger überhaupt die Befugnis/das Gerät besitzt Messungen an einer Brennwertanlage korrekt durchzuführen.

Bei letzterem hilft vorerst nur abwarten.
« Letzte Änderung: 02.09.16, 06:50 von Dennis »

Dennis

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Re: Termin Verwaltungsgericht Aachen am 20.04.16
« Antwort #5 am: 03.01.17, 16:56 »
So, um alle interessierten aufzuklären was aus dieser Angelegenheit geworden ist.

Der Forennutzer "Freidenker" hat für die gesamte Aktion an das Gericht 10.000€ bezahlt, jeweils 5.000 Pro Fall.
Sonstige persönliche Auslagen, Anwalt der Gegnerpartei usw. Sind da nicht mit einberechnet.

Der Fall wurde ohne dass hinzuziehen weiterer Gutachter beendet, eine simple Erkundigung beim Hersteller der Anlage reichte aus, um es zu beenden.