Autor Thema: Abnahme / Rechnung neuen Kamin  (Gelesen 15078 mal)

Jörg

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Abnahme / Rechnung neuen Kamin
« am: 17.02.12, 14:55 »
Hallo Zusammen, ich hoffe, das mir hier jemand behilflich ist.
Am 16. Dez haben wir von einem Meisterbetrieb einen Kaminofen bekommen und dieser wurde an unserem vorhandenen zweiten Kaminzug angeschlossen. Am 13. Jan kam unser Feger zur Abnahme, er überprüfte „alles“, machte Fotos, miss aus, schrieb alles auf, fegte vom Dach den Kamin und überprüfte mind. 10min unser Holz mit einem Meßkoffer/ gerät, welches ich noch nie gesehen habe (das hat bestimmt ein Vermögen gekostet).
Der Besuch hat circa 45 min gedauert! Am 31. Jan kam dann die Rechnung und auch endlich die schriftl. Abnahme mit vielen Überraschungen!
Zur Rechnung, brutto 110,82€ für 45min.!!!
1. Zur KÜO, Feuerstättenbescheid bis zu drei Feuerungsanlagen netto 10,10€, obwohl er bzgl. unserer Gasheizung im Sep 2011 schon mal da war und die Feuerstättenschau mit netto 12,12€ und Feuerstättenbescheid mit netto 10,10€ berechnete. Überprüfung unseres Holzes netto 6,06€, Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen netto 5,05€, Überprüfung der Anforderungen an den weiteren Betrieb von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe und Informationen des Betreibers netto 3,03€.
2. Rechn. Schornsteinfegerarbeiten, Prüfung und Begutachtung von Abgasanlagen und Ausstellen der Bescheinigung pro Gebäude, pro Abgasanlage und pro Stockwerk netto 57,07€, Grundwert je Gebäude einschl. anteiliger Arbeits- und Begehungspauschale netto 11,82€.
Des Weiteren drei Auflagen bis zum 15. März, Dunstabzugshaube mit Fensterkontaktschalter, Laufgitter und Standroste müssen auf dem Dach angebracht werden (die Reihenhaussiedlung besteht seit 2000 und hier stellt sich die Frage, wie sind die Herrschaften die letzten zwölf Jahre zu den Schornsteinen gekommen?) Ach ja, wenn Sie die Stufen ab der Dachrinne montieren, dann können wir eine Leiter an das Haus anlegen und brauchen auch nicht mehr durch Ihre vier Dachfenster steigen und können auch bei allen Ihren acht Nachbarn problemlos die Schornsteine kehren!!!) und zum Schluss sollen wir noch unseren Kaminzug nach oben verlängern (telefonisches Angebot von netto 330,-€ wurde vom Feger auch schon übermittelt). Hierzu ist noch hinzuzufügen, dass hier in der Siedlung noch mehrere einen Kamin benutzen und alle Schornsteine von 35 Häusern sehen gleich aus, nur unserer demnächst nicht ;-)
Ein kleiner Hinweis noch vom Feger: Bei eventuellen Rauchbelästigungen und Beschwerden durch die Nachbarschaft kann die untere Bauaufsichtbehörde weitereichende Maßnahmen an der errichteten Feuerungsanlage fordern.
Vielen Dank für Eure Hilfe.

TWMueller

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Re: Abnahme / Rechnung neuen Kamin
« Antwort #1 am: 17.02.12, 17:55 »
Der NEUE Feuerstättenbeswcheid geht in Ordnung. Nach Änderungen ist ein neuer Bescheid zu erlassen. An anderer Stelle in diesem Forum ist ausführlich beschrieben, warum man im Prinzip jedoch gegen JEDEN FSB innerhalb der Rechtsmittelfrist WIDERSPRUCH einlegen sollte.

Hinsichtlich der geforderten Auflagen wird es etwas komplizierter. Hier gelten die Baubestimmungen des jeweiligen Bundeslands. Da eine Bauabnahme einer Feuerstätte (insbesondere, wenn Auflagen gemacht werden) jedoch rechtlich eindeutig als VERWALTUNGSAKT zu werten ist, bedarf dieser einer BEGRÜNDUNG. Es wäre somit nicht nur anzugeben, was der Schornsteinfeger fordert, sondern auch AUF WELCHER RECHTSGRUNDLAGE diese Forderung (angeblich) bestehen soll. Soweit ihm ein ERMESSEN zukommt, muss aus der Begründung ersichtlich werden, welche Gründe ihn zu seiner Entscheidung bewogen haben. Ohne entsprechende Angaben ist der betroffene Bürger nicht in der Lage, prüfen zu können, ob geforderte Auflagen der Gesetzeslage entsprechen.

Also, ggf. WIDERSPRUCH gegen den Abnahmebescheid einlegen und KONKRETE RECHTSGRUNDLAGEN fordern.
Hierbei zur Sicherheit auch anführen, dass der Bezirksschornsteinfeger auf Grundlage eines BUNDES-Gesetzes NICHT zur BEHÖRDE auf Landesebene bestellt werden kann. Es muss somit rechtlich angezweifelt werden, ob einem HANDWERKER ohne LANDES-Gesetz überhaupt ein öffentlich-rechtlicher Status als BEHÖRDE zukommen kann.

Es könnte auch hilfreich sein, mit dem Bescheid mal zum Bauamt zu gehen und sich zu erkundigen, welche rechtlichen Bestimmungen in diesem Fall anzuwenden sind.

Übrigens, ein Fegen von Dach zu Dach muss KEIN EIGENTÜMER dulden.
Zudem muss es bereits als ERHEBLICHER handwerklicher Mangel angesehen werden, wenn dem Feger kein Zugang zur Wartungsöffnung UNTEN am Schornstein zugänglich ist und er lediglich von OBEN seinen Besen mal durch den Kamin zieht (Beim Fegen in Abwesenheit der Bewohner von Dach zu Dach).

Und ganz menschlich: Wenn mir ein Feger derart kleinlich begegnen würde, ich würde ihn auf dem umständlichsten Weg aufs Dach klettern lassen, der möglich ist.
« Letzte Änderung: 17.02.12, 18:02 von TWMueller »
Thomas W. Müller
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Jörg

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Re: Abnahme / Rechnung neuen Kamin
« Antwort #2 am: 18.02.12, 10:01 »
Vielen Dank für die ausführlichen Anregungen!

Kann mir jemand auch noch bei den Gebühren ausführliche Tipps geben, die Rechnung von 110€ kommt mir sehr hoch vor.

Vielen Dank

TWMueller

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Re: Abnahme / Rechnung neuen Kamin
« Antwort #3 am: 18.02.12, 12:29 »
Kann mir jemand auch noch bei den Gebühren ausführliche Tipps geben, die Rechnung von 110€ kommt mir sehr hoch vor.
Da hilft leider nur weiter, die Rechnung Position für Position mit den Vorgaben der "Kehr- und Überprüfungsordnung" (KÜO) abzugleichen.

Diese ist u.a im Netz zu finden unter:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/k_o/gesamt.pdf
Thomas W. Müller
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