Bereits seit nun 3,5 Jahren bin ich im Streit mit der Gemeinde und dem BSM. Im ersten Verfahren hat die Gemeinde beim Verwaltungsgericht Recht bekommen und man hat die Willkür per Gericht geschützt. Insbesondere wurde der BSM als Handwerker geschütz und die Kommune hatte sich für den Handwerker als Inkasso Unternehmen einspannen lassen. Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt. Mit Erfolg.
Das Oberverwaltungsgericht in Saarbürcken gab meiner Klage Recht und hat die Ersatzvorname mit willkürlich hoch gesetzten Gebühren und willkürlich hochgesetzen Schornsteinfeger Gebühren als nicht begründet aufgehoben.
Damit wurde die Willkür der Kommune und des BSM ein Ende bereitet.
Das Verwaltungsgericht wird derzeit durch meinen Ra aufgefordert ihr Urteil auf zu heben und der Gebührenbescheid wird damit null und nichtig. Ich gehe davon aus dass die Komune die Kosten des Rechtsstreits tragen darf. Da sie ja für den BSM gestritten hat - sollte sie sich die Kosten entweder beim BSM oder bei der Innung wiederholen.
Beste Wünsche an alle Leser.